Hotelprogramme allgemein: Argumente für das Sammeln von Bonuspunkten...

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xfaktor

Erfahrenes Mitglied
18.05.2009
1.081
38
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...mit einem privaten Nutzerkonto durch Dienstreisen (vom Arbeitgeber bezahlt).

Bei meinem Arbeitgeber gibt es (noch) keine klaren Regelungen für das Sammeln von Punkten im Rahmen von Hotelprogrammen. Die Hotels werden durch die Sekretärin gebucht und durch den MA bezahlt. Die Kosten werden durch eine monatliche Reisekostenabrechung erstattet.

Für zukünftige Dienstreisen möchte ich jetzt die Hotels entsprechend dem Bonusprogramm (IHG, SPG, etc.) auswählen und Punkte für die Übernachtung sammeln, welche von mir (auch, nur) privat genutzt werden sollen (etwaige Statusvorteile inklusive).

Dieses Vorgehen möchte ich vorab durch Vorgesetzte bzw. Personalabteilung absegnen lassen. Ich stelle mich bereits auf eine ausschweifende Diskussion mit der Personalabteilung ein, aus welchen Gründen dies alles nicht möglich sein wird (steuerliche Gründe, etc.). :sleep:

Für die Diskussion möchte ich gerne vorab Argumente sammeln und hoffe auf Erfahrungen und Hinweise, um zu erklären, warum das Sammeln von Bonuspunkten auf ein privates Nutzerkonto durch dienstlich veranlasste Übernachtungen zulässig und unbedingt anzwenden ist (mit anschließender privater Nutzung der gesammelten Punkte). =;
 
Moderiert:

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.372
182
MUC
Ganz ehrlich, es gibt KEINE guten Argumente und damit weckst Du nur schlafende Hunde!

Also lass die Finger davon!(n)
 
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Reaktionen: hippo72

xfaktor

Erfahrenes Mitglied
18.05.2009
1.081
38
Nunja, das habe ich mir zunächst auch überlegt. Ich habe mir dann die Frage gestellt, was passieren wird, wenn ich Punkte sammele und der Arbeitgeber erfährt im Nachgang davon. Das könnte eine unangenehme Überraschung geben, auf die ich keine Lust habe.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.331
5.602
Paralleluniversum
Nunja, das habe ich mir zunächst auch überlegt. Ich habe mir dann die Frage gestellt, was passieren wird, wenn ich Punkte sammele und der Arbeitgeber erfährt im Nachgang davon. Das könnte eine unangenehme Überraschung geben, auf die ich keine Lust habe.

Das könnte durchaus so sein, ja.

Aus AG-Sicht ist es eher problematisch, solchen Wünschen zu entsprechen, denn es liegt ja dann der grundsätzliche Verdacht nahe, dass der MA dann gezielt die Hotels aussucht, in denen er Vorteile hat und die dann möglicherweise teurer sind als nötig.

Bei uns ist das so geregelt am Beispiel London:
Wir haben mit einem in der Nähe unseres Büro liegenden Hotels eine Firmenrate mit xxx£ pro Nacht. Ich bin grundsätzlich frei in der Hotelwahl, muss halt Rückfragen beantworten/standhalten können. Ich suche mir nun gezielt Hotels aus, die meinen Ansprüchen genügen UND die gleichzeitig günstiger sind als das Firmenhotel. Somit habe ich eigentlich IMMER ein Argument.
 

xfaktor

Erfahrenes Mitglied
18.05.2009
1.081
38
Danke für dein Beispiel.

Es gibt eine Obergrenze für die Übernachtung inkl. Frühstück, die zunächst einzuhalten ist. Sollten aufgrund von bspw. Messen die Raten nicht unter der Grenze zu buchen sein, wird auch eine höhere Rate akzeptiert.

Grundsätzlich sehe ich die Argumentation so wie du in deinem Beispiel beschrieben hast. Wenn ich mir die Hotels nach eigenem Anspruch und Punkten aussuche und damit die Obergrenze nicht überschreite, habe ich auch ein Argument.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.331
5.602
Paralleluniversum
Ein weiteres Argument in meinem Fall ist, dass ich durch meinen (zu >50% privat erschlafenem) Hotelstatus kostenfreies Fruehstueck bekomme. Spart meinem AG wieder Geld und meist liege ich mit der Hotelrate um etwa 50£ guenstiger (weil ich meist auch das guenstigste Zimmer buche) als das Firmenhotel.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
@ xfactor

Du bewegst Dich auf ziemlich dünnem Eis!

Zu Sachlage ist nämlich zu sagen, dass der größte Unbill mitnichten vom Arbeitgeber droht.
Das Finanzamt und die Sozialkassen sind hier diejenigen, die einen Nachteil erleiden und somit gegen diesen Missbrauch vorgehen würden.
Solange das alles ohne wissen des Arbeitgebers abgeht, gilt der Spruch, wo kein Kläger, da kein Richter.
Informiert ihr jedoch den Arbeitgeber, gibt es für diesen nur genau drei Möglichkeiten.

1. Die Nutzung von Bonusprogrammen wird verboten.
2. Die Punkte sind zu 100% an den Arbeitgeber abzutreten.
3. Der geldwerte Vorteil ist zu versteuern.

Also sammle die Punkte weiter in dem Du bei Check-in oder Check-out Deine Bonuskarte ziehst und freue Dich der Punkte. Aber lass Deinen Arbeitgeber da lieber raus.
 

ChrischMue

Erfahrenes Mitglied
Also sammle die Punkte weiter in dem Du bei Check-in oder Check-out Deine Bonuskarte ziehst und freue Dich der Punkte.

Oder gehst auf Nummer sicher und lässt die Punkte erst nachträglich gutschreiben...

Zwar schlecht wegen eines möglichen Status im Hotel, aber dafür mehr oder weniger safe! ;)

Gibt auch Hotels, die auf Wunsch die Binuskartennummer von der Rechnung nehmen! :D
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.799
15.757
Ich wuerde es auch nach dem Motto "don't ask - don't tell" machen. Wenn Du das nicht willst, sind die Argumente die selben, wie bei allen Bonusprogrammen:

- Einloesen ist zu unflexibel fuer Dienstreisen (Storno, Umbuchung, [kurzfristige] Verfuegbarkeit)

- Bei jeder Punkteinloesung werden auch privat gesammelte Punkte eingeloest, die Du der Firma in Rechnung stellen muesstest (teuer und aufwendig)

- Punkte entsprechen als Naturalleistung des Hotels an den Gast (und nicht an den Zahler) einem kostenlosen Obstkorb oder einer Flasche Wasser, deren Wert Du auch weder versteuerst noch vom Tagegeld abziehst

- Durch Status bekommst Du Privilegien, die dem Arbeitgeber zugute kommen (Buchungsgarantie, Upgrades, Goodies, die Du sonst kaufen muesstest)

- Punkte sind unterhalb jeder Geringfuegigkeitsgrenze, der Benefit, den man erlangt, ist im Vergleich zum Aufwand, den man fuer das (arbeitgeberseitige) Monitoring betreiben muss, viel zu gering
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
- Punkte sind unterhalb jeder Geringfuegigkeitsgrenze, der Benefit, den man erlangt, ist im Vergleich zum Aufwand, den man fuer das (arbeitgeberseitige) Monitoring betreiben muss, viel zu gering
Das kommt aber nun sehr auf das Volumen an!

Bei mir waren es in 2009 knapp 1200,- €, die ich durch Freiübernachtungen bei Hilton und Radisson gespart habe.
Und das war ein "schwaches" Jahr!
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.799
15.757
Klar. Aber Geringfuegigkeit bemisst sich (fuer mich) primaer relativ und nicht absolut. Und wieviel musstest Du bei den genannten Ketten investieren, um einen so absolut hohen Rabatt zu bekommen? Oder anders gesagt, wie hoch ist die Ermaessigung durch Punkte in Prozent ausgedrueckt? 1? 2?
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.131
21
Ich suche mir nun gezielt Hotels aus, die meinen Ansprüchen genügen UND die gleichzeitig günstiger sind als das Firmenhotel. Somit habe ich eigentlich IMMER ein Argument.

Wir müssen in vielen Fällen bei grossen Hotelketten auch ein teureres Hotel auf Firmenrate buchen, da diese Preise immer gelten )auch bei Messen) und erst ab einer bestimmten Anzahl von Übernachtungen.

Also immer auch der sicherern Seite ist man mit dem System auch nicht.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
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zwischen DTM und PAD
Klar. Aber Geringfuegigkeit bemisst sich (fuer mich) primaer relativ und nicht absolut. Und wieviel musstest Du bei den genannten Ketten investieren, um einen so absolut hohen Rabatt zu bekommen? Oder anders gesagt, wie hoch ist die Ermaessigung durch Punkte in Prozent ausgedrueckt? 1? 2?
Nun bei Hilton kannst Du davon ausgehen, dass Du locker auf 10 - 15 % kommst!

Für 10 Übernachtungen, die Du mit der Hilton Cedit Card bezahlst, kannst Du mindestens eine Nacht im selben Hotel für lau übernachten.
Und wenn Du dann noch das Glück hast im Airport Hotel in Kopenhagen übernachten "zu müssen", dann hast Du nach 10 Übernachtungen einen Kurzurlaub in jedem Deutschen Hilton zusammen!
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.871
478
GVA
Nun bei Hilton kannst Du davon ausgehen, dass Du locker auf 10 - 15 % kommst!

Für 10 Übernachtungen, die Du mit der Hilton Cedit Card bezahlst, kannst Du mindestens eine Nacht im selben Hotel für lau übernachten.
Und wenn Du dann noch das Glück hast im Airport Hotel in Kopenhagen übernachten "zu müssen", dann hast Du nach 10 Übernachtungen einen Kurzurlaub in jedem Deutschen Hilton zusammen!

nur kenne ich kein Unternehmen, dass die Hilton Credit Card als Corporate Card einsetzt. Wenn dies die private Karte des MA ist, sind die darauf zurueckzufuehrenden Punkte m.E. auch als privat anzusehen.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Stimmt!

Das gilt übrigens für die Airline-Kredit-Karten in der Regel genau so.

Nur die Punkte für den eigentlichen Aufenthalt "gehören" eigentlich dem Arbeitgeber. Die Kreditkarten-Punkte sind unstrittig privat.

Das macht ein offizielles "Abrechnen" mit dem Arbeitgeber aber nicht unbedingt einfacher! ;)
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
3. Der geldwerte Vorteil ist zu versteuern.

Da ich etwas unsicher bin bei dem Thema: Ist es nicht so, daß dieses Argument zumindest bei den Flugmeilen (z.B. Miles & More) nicht zieht, da dort Miles & More die Versteuerung pauschal übernimmt?

Könnte nicht ähnliches auch bei anderen Programmen gelten?
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.131
21
Da ich etwas unsicher bin bei dem Thema: Ist es nicht so, daß dieses Argument zumindest bei den Flugmeilen (z.B. Miles & More) nicht zieht, da dort Miles & More die Versteuerung pauschal übernimmt?

Könnte nicht ähnliches auch bei anderen Programmen gelten?

Gilt das auch für die Teilnehmer die den Wohnsitz ins Ausland verlegt haben und trotzdem in Deutschland steuerpflichtig sind? :rolleyes:
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Ich zitiere mal aus Deiner Quelle:

In diesem Fall der privaten Nutzung der Bonusmeilen spricht der Gesetzgeber von einer sogenannten Sachzuwendung, die zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führt. Die Höhe dieses geldwerten Vorteils bestimmt sich gemäß Â§ 8 Abs. 2 EStG nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort. Bei Bonusmeilen ist dies der tarifgemäße Flugpreis für die gutgeschriebenen Freimeilen.
Kann mir den zweiten Teil jemand erklären? Bonusmeilen werden im Wert nach dem tarifgemäßen Flugpreis taxiert? Wie soll das gehen?
Wir werden uns ja hier im Forum schon nicht einig, was eine Meile Wert ist, aber die Definition verstehe ich irgendwie gar nicht. :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
IKann mir den zweiten Teil jemand erklären? Bonusmeilen werden im Wert nach dem tarifgemäßen Flugpreis taxiert? Wie soll das gehen?
Wir werden uns ja hier im Forum schon nicht einig, was eine Meile Wert ist, aber die Definition verstehe ich irgendwie gar nicht. :confused:
Nun es ist ja auch in der Tat kein fester Betrag.

Du musst für die Meilen (analog Hotelpunkte) ja auch keine Steuern bezahlen, wenn Du sie bekommst, sondern wenn Du sie einlöst.

Und hier haben wir das Problem, dass Du auf allen Flügen, auf denen Du nie Meilen einsetzten würdest, diese Mailen steuerfrei einsetzen dürftest.
Nutzt Du sie hingegen für einen F-Freiflug nach Fernost, können da schon "ein paar" Euro Steuern bei fällig werden.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Nun es ist ja auch in der Tat kein fester Betrag.

Du musst für die Meilen (analog Hotelpunkte) ja auch keine Steuern bezahlen, wenn Du sie bekommst, sondern wenn Du sie einlöst.

Und hier haben wir das Problem, dass Du auf allen Flügen, auf denen Du nie Meilen einsetzten würdest, diese Mailen steuerfrei einsetzen dürftest.
Nutzt Du sie hingegen für einen F-Freiflug nach Fernost, können da schon "ein paar" Euro Steuern bei fällig werden.

Danke, soweit klar!

Nur wie will und soll denn der Steuerprüfer den Flugpreis bemessen? Die müssten ja ein ganzes Reisebüro dabeihaben, um das realistisch einzuordnen.
Sieht mir sehr stark nach einer reell nicht prüfbaren Vorschrift aus. Na egal, realitätsferne Vorschriften sind ja die Spezialität des deutschen Steuerrechts.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Sieht mir sehr stark nach einer reell nicht prüfbaren Vorschrift aus. Na egal, realitätsferne Vorschriften sind ja die Spezialität des deutschen Steuerrechts.
Es hat seine Gründe, warum 80% der auf diesem Planeten veröffentlichten Steuerliteratur in deutscher Sprache verfasst ist!

Da bin ich halt froh in meinem Freundeskreis eine Finanzoberamtsrätin und einen Steuerberater zu haben.
 

xfaktor

Erfahrenes Mitglied
18.05.2009
1.081
38
Vielen Dank für die bisher zahlreichen Hinweise. Gleichwohl bin ich überrascht, einen eindeutigen Tenor herauszulesen - nicht zu viel Fragen.

Ehrlich gesagt hatte ich den Gedanken anfangs auch, allerdings ist mir dabei unwohl und wollte zunächst Erfahrungsberichte von Usern einholen, um eine Entscheidung zu treffen.

@ xfactor

Du bewegst Dich auf ziemlich dünnem Eis!

Zu Sachlage ist nämlich zu sagen, dass der größte Unbill mitnichten vom Arbeitgeber droht.
Das Finanzamt und die Sozialkassen sind hier diejenigen, die einen Nachteil erleiden und somit gegen diesen Missbrauch vorgehen würden.
Solange das alles ohne wissen des Arbeitgebers abgeht, gilt der Spruch, wo kein Kläger, da kein Richter.
Informiert ihr jedoch den Arbeitgeber, gibt es für diesen nur genau drei Möglichkeiten.

1. Die Nutzung von Bonusprogrammen wird verboten.
2. Die Punkte sind zu 100% an den Arbeitgeber abzutreten.
3. Der geldwerte Vorteil ist zu versteuern.

Also sammle die Punkte weiter in dem Du bei Check-in oder Check-out Deine Bonuskarte ziehst und freue Dich der Punkte. Aber lass Deinen Arbeitgeber da lieber raus.

Ich hätte kein Problem damit, die gesammlten Hotelpunkte zu versteuern. Der gepostete Artikel zur steuerlichen Behandlung von Bonusmeilen ist da sehr hilfreich. Ich gehe davon aus, dass die Regelung auch für Bonuspunkte von Hotelketten anwendbar ist.

Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe (inkl. Rückfrage von MLang2), dann heisst das, dass ich meine gesammelten Bonuspunkte pro Jahr so lange in private Freinächte einlösen kann, bis die Freigrenze von 1.080 € erreicht ist. Erst nach Überschreiten dieser Grenze wird der geldwerte Vorteil versteuert. :idea:

Da bei einer Freinacht durch Punkte keine Steuern anfallen, welcher Preis wird dann herangezogen? Rückwirkend kann der bei regulärer Buchung zu entrichtende Preis für das Zimmer/die Übernachtung nicht mehr ausgelesen werden. :confused:
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Nun beim Zimmerpreis wird der Betrag genommen, den Du auf Deiner Steuererklärung angibst.

Bietet das Hotel das billigste Zimmer (z.B. Frühbucher-Rate) für 100,- € an, dann kannst Du ruhig diesen Preis ansetzen.

Und ja, wenn Deine Punkte "nur" für eine Wochenende in einem guten Hotel reichen, dann bleibt das sicher unter dem Freibetrag.
 
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Reaktionen: xfaktor