OS: Austrian - Früher aussteigen

ANZEIGE

subly11

Neues Mitglied
10.09.2011
4
0
VIE
ANZEIGE
Hallo

Ich habe eine Frage zu Austrian Airlines.

Ich bin aus Wien und möchte einen Flug nach Delhi (da es billiger ist) von Budapest aus buchen.

Also: BUD - VIE - DEL und zurück DEL - VIE - BUD

Nun wollte ich fragen ob es möglich ist beim Rückflug schon in Wien auszusteigen.

Kann man das Gepäck nur bis Wien einchecken (auch wenn nur etwa 1,5 Std. Aufenthalt in Wien sind).

Und kann Austrian theoretisch Gebühren nachfordern?

Danke
 

Hase

Hasenator
19.11.2010
1.756
5
THF
Hi Subly11, welcome on board!

Früher aussteigen als solches sollte meines Erachtens keinerlei Problem sein. Und jeder halbwegs vernünftige Checkin-Agent sollte imstande sein, Dir das Gepäck bis zu jedem gewünschten Flugahfen innerhalb eines Tickets durchzuchecken.
 
  • Like
Reaktionen: subly11

Auaflieger

Reguläres Mitglied
03.08.2011
49
8
Oder in Wien einen Zwischenstop einbauen also erst am nächsten Tag weiter nach BUD. Dann bekommst du dein Gepäck auf jedenfall.
 
  • Like
Reaktionen: dipoli

jetto

Aktives Mitglied
18.09.2011
109
0
Gepäck nur bis VIE durchzuchecken sollte kein Problem sein, musst du in DEL halt irgendeine kreative Ausrede haben...

Wegen "früher aussteigen" muss ich noch mal suchen, es war letztens erst in irgendeiner Zeitschrift drinnen weil irgendeine Partei (OS bzw. Kunde) geklagt hatte... weiß aber nicht mehr wie das genau war und hab den Artikel auch auf die Schnelle nicht gefunden...
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.030
3.278
CGN
Dazu auch an dieser Stelle nochmal der Hinweis. Selbst WENN der Check-In Agent in DEL sich standhaft weigert dein Gepäck nur bis VIE zu checken (was er in 99% der Fälle nicht tun wird), kannst du in VIE immer noch dem Transferschalter mitteilen, dass es ab sofort leider ohne dich weiter gehen muss. Dein Gepäck wird dann aussortiert und kommt in VIE raus, einziger Nachteil ist hier der Zeitverlust, da es natürlich ein bischen dauert, bis das Gepäck dann lokalisiert und ausgeliefert ist.
 

jetto

Aktives Mitglied
18.09.2011
109
0
Dazu auch an dieser Stelle nochmal der Hinweis. Selbst WENN der Check-In Agent in DEL sich standhaft weigert dein Gepäck nur bis VIE zu checken (was er in 99% der Fälle nicht tun wird), kannst du in VIE immer noch dem Transferschalter mitteilen, dass es ab sofort leider ohne dich weiter gehen muss. Dein Gepäck wird dann aussortiert und kommt in VIE raus, einziger Nachteil ist hier der Zeitverlust, da es natürlich ein bischen dauert, bis das Gepäck dann lokalisiert und ausgeliefert ist.

aber war es nicht einmal so, dass man dann dafür zahlen muss??
 

larsmb

Erfahrenes Mitglied
03.06.2011
343
0
HAM
aber war es nicht einmal so, dass man dann dafür zahlen muss??

Beim Check-In: Du würdest ja wirklich gerne nach Budapest für den geplanten Kurztripp, aber etwas angeschlagen nach Indien, und möchtest Du ins Bett in Wien. Oder: willst in Wien noch fix was kaufen, was Du aber nicht im Handgepäck mitnehmen kannst, und es deswegen einchecken musst. Und bist dem Gate Agent total dankbar, dass er/sie das so ermöglicht. In Wien, wenn sie vorher zicken: Du hast Kreislaufprobleme, spürst die Migräne schon kommen, und möchtest zur Vermeidung eines medizinischen Notfalls an Bord lieber in Wien aussteigen, wo Du gottseidank wohnst. Und bist dem Gate Agent ... genau. Immer nett sein.

Das man sich eigentlich denkt "WTF werden Flüge signifikant billiger, wenn ich längere Strecken fliege, ihr Schweine?" muss man dem GA ja nicht sagen, der kann ja auch tatsächlich nichts dafür. Aber bei mir verursacht diese Preispolitik tatsächlich auch immer Kopfschmerzen und Magenreizung ;-)
 
  • Like
Reaktionen: KaiserPinguin

subly11

Neues Mitglied
10.09.2011
4
0
VIE
Danke für die schnellen Antworten

Das mit dem Gepäck ist also kein Problem

Und kann Austrian Geld theoretisch nachfordern wenn man so eine Aktion macht?
 

larsmb

Erfahrenes Mitglied
03.06.2011
343
0
HAM
Geld nachfordern für Nicht-Inanspruchnahme einer Leistung? Ich glaube, lächerlich machen wollen sie sich vor Gericht nicht ;-)

Im Gegenteil, ich glaube, Du kannst Dir sogar die Steuern erstatten lassen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.030
3.278
CGN
Geld nachfordern für Nicht-Inanspruchnahme einer Leistung? Ich glaube, lächerlich machen wollen sie sich vor Gericht nicht ;-)

Im Gegenteil, ich glaube, Du kannst Dir sogar die Steuern erstatten lassen.

So einfach ist das alles nicht! In der Praxis wird Austrian nichts nachfordern, solange du nicht die Steuern und Gebühren zurückforderst. Ansonsten könnten die durchaus auch auf die Idee kommen, den höhren ex-VIE Tarif zumindest anteilig für den Rückflug zu belasten.
 
  • Like
Reaktionen: subly11

magmax

Erfahrenes Mitglied
01.06.2009
314
1
Geld nachfordern für Nicht-Inanspruchnahme einer Leistung? Ich glaube, lächerlich machen wollen sie sich vor Gericht nicht ;-)

Im Gegenteil, ich glaube, Du kannst Dir sogar die Steuern erstatten lassen.

So lächerlich ist das leider überhaupt nicht, denn die Austrian hat erst kürzlich die Verbandsklage des österreichischen Konsumentschutzes gewonnen wonach sie dem Kunden für nicht geflogene Segmente eine Nachberechnung aufbrummen kann.

Quelle:
Bei Verfall einer Flugteilstrecke Aufpreis erlaubt - Flugreisen - derStandard.at › Reisen

Gerichtsentscheid ist lächerlich aber leider bis zu einem anders lautenden Urteil wohl richtungsweisend.
 

magmax

Erfahrenes Mitglied
01.06.2009
314
1
So lächerlich ist das leider überhaupt nicht, denn die Austrian hat erst kürzlich die Verbandsklage des österreichischen Konsumentschutzes gewonnen wonach sie dem Kunden für nicht geflogene Segmente eine Nachberechnung aufbrummen kann.

Quelle:
Bei Verfall einer Flugteilstrecke Aufpreis erlaubt - Flugreisen - derStandard.at › Reisen

Gerichtsentscheid ist lächerlich aber leider bis zu einem anders lautenden Urteil wohl richtungsweisend.

Jetzt endlich die Aufhebung dieses lächerlichen Urteils durch den OGH
OGH kippt AUA-"Hin- und Rückflugklausel" - Reiserecht - derStandard.at › Reisen
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Dann wird man es halt machen wie LH und die Tarifbedingungen überarbeiten - siehe da, schon ist es wieder erlaubt.

:no: im urteil geht es um die ausnahmen, wenn man zb nicht fit to fly ist, ist es auch dann nicht erlaubt neuzuberechnen... damit sollte die nachverrechnungsangst geschichte sein...

viel wichtiger wäre die info ob im urteil auch irgendetwas vom weglassen des ersten segments steht?
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
Ich muss euch leider enttäuschen - das Urteil behandelt die Fälle Krankheit und Höhere Gewalt. Eine Nachberechnng sofern man den Return nur zur Umgehung eines teuren Oneways benutzt sehen die Richter als legitim an, das wurde auch nicht gestürzt.
 
  • Like
Reaktionen: Chamaelion

oweign

MUC Stammtischbruder
26.08.2009
2.799
3
xx
Ich muss euch leider enttäuschen - das Urteil behandelt die Fälle Krankheit und Höhere Gewalt. Eine Nachberechnng sofern man den Return nur zur Umgehung eines teuren Oneways benutzt sehen die Richter als legitim an, das wurde auch nicht gestürzt.

genau so ist es

In dem Artikel ist der APA leider ein Fehler unterlaufen.
Der OGH hat die Klausel zwar gekippt - allerdings nur, weil sie keine Ausnahmen vorsieht.

siehe hier
 

macdom

TATL Eco Hero
13.01.2010
383
0
LNZ
Bei diversen Buchungen steht in den Buchungsbedingungen von OS

No Show: 180€

Meist ex. MXP oder CAI
 

magmax

Erfahrenes Mitglied
01.06.2009
314
1
Ich muss euch leider enttäuschen - das Urteil behandelt die Fälle Krankheit und Höhere Gewalt. Eine Nachberechnng sofern man den Return nur zur Umgehung eines teuren Oneways benutzt sehen die Richter als legitim an, das wurde auch nicht gestürzt.

Also ich lese den Artikel so, dass die Klausel auch deswegen nicht gültig ist weil sie alle über einen Kamm schert und nicht differenziert zwischen Kunden die von vorne herein planen ein segment verfallen und zu lassen und den Kunden die einen Flug einfach verpassen oder wegen Krankheit oder anderen Gründen den Rückflug nicht antreten können.
Und ausserdem: "Diese könnte die Fluglinie auch nicht mit einem besonderen Interesse wie beispielsweise das Interesse an der Durchsetzung des Tarifsystems rechtfertigen." Deute ich so, dass selbst das vorsätzliche Verfallen lassen, die Fluglinie nicht berechtigt Ihre Nachberechnung durchzuführen.