Austrian No-Show-Regelung VIE-BER

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fliegerpauli

Aktives Mitglied
22.06.2020
247
341
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Hallo an alle,

ich hoffe, es geht euch gut. Ich habe vor einigen Wochen einen Hin- und Rückflug mit Austrian von VIE nach BER und zurück in Eco Light gebucht und kann leider aus beruflichen Gründen den Hinflug nicht wahrnehmen.

Ich habe bei Austrian, Lufthansa und M&M angerufen und bekomme leider unterschiedliche Aussagen darüber, ob ich den Rückflug von BER nach VIE trotz des No-Shows beim Hinflug trotzdem antreten könnte.

Was sind eure Erfahrungen mit No-Shows oder eben solchen Änderungen im Flugplan?

Danke euch für eure Erfahrungen (y)
 

fliegerpauli

Aktives Mitglied
22.06.2020
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Es handelt sich um kein Prämienticket, sondern um eine reguläre Buchung. Dass der Rückflug verfällt, ist mir schon klar, aber ich wollte bei euch nach euren Erfahrungen nachfragen, ob die Airline da evtl. kulanterweise trotzdem die Buchung bestehen lassen kann, wenn man danach fragt.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
Hallo an alle,

ich hoffe, es geht euch gut. Ich habe vor einigen Wochen einen Hin- und Rückflug mit Austrian von VIE nach BER und zurück in Eco Light gebucht und kann leider aus beruflichen Gründen den Hinflug nicht wahrnehmen.

Ich habe bei Austrian, Lufthansa und M&M angerufen und bekomme leider unterschiedliche Aussagen darüber, ob ich den Rückflug von BER nach VIE trotz des No-Shows beim Hinflug trotzdem antreten könnte.

Was sind eure Erfahrungen mit No-Shows oder eben solchen Änderungen im Flugplan?

Danke euch für eure Erfahrungen (y)
Nein, macht die Airlines nicht
was ich geschafft habe, ich aus Kulanterweise mal einen Flug komplett zu stornieren und nur den Rückflug gebucht, aber war damals bei LH und hatte ein Flex Tariff bei LH, glaube bei Stornierung waren 50 Euro fällig
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
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1.433
Da gab es doch in Österreich mal ein Gerichtsurteil, dass das Verfallen des Rückflugs bei Nichtantritt des Hinflugs nicht gestattet ist. Ich meine, man muss die Airline nur vorab über die Verhinderung informieren. Dürfte in dem Fall anwendbar sein, da Abflug ex VIE. Darauf würde ich mich berufen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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6.089
Da gab es doch in Österreich mal ein Gerichtsurteil, dass das Verfallen des Rückflugs bei Nichtantritt des Hinflugs nicht gestattet ist. Ich meine, man muss die Airline nur vorab über die Verhinderung informieren. Dürfte in dem Fall anwendbar sein, da Abflug ex VIE. Darauf würde ich mich berufen.
Das Urteil - bzw. der Artikel dazu - ist da nicht 100% eindeutig.

Auf jeden Fall ist ex. Italien so, dass man Segmente beliebig verfallen lassen kann.
 
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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
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Der Rückflug verfällt, wenn Du den Hinflug nicht antrittst.
Dass der Rückflug verfällt, ist mir schon klar, aber ich wollte bei euch nach euren Erfahrungen nachfragen, ob die Airline da evtl. kulanterweise trotzdem die Buchung bestehen lassen kann, wenn man danach fragt.
Kann man die Buchung nicht gegen "Zuzahlung" wiederherstellen lassen? :unsure: Meine mich zu erinnern, Hinflug wurde nicht angetrten, auf dem Rückweg war dann natürlich das Ticket "out of Sequence"; da das Ticket (natürlich) nicht in Reihenfolge abgeflogen wurde. Da es (in HAM) kein LH-Ticketing gab, hat der Agent bei LH angerufen und die Buchung gegen Gebühr wieder herstellen lassen...
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.662
10.204
BRU
Es wird dann wahrscheinlich auf einen One-Way nachberechnet. Häufig ist es dann günstiger sich ne andere Möglichkeit zu suchen.
Wobei ich mir aber nicht sicher wäre, ob das mit Nachberechnung / Neuberechnung nicht ein grundsätzlich umbuchbares Ticket voraussetzt. Was bei einem Light-Ticket nicht gegeben wäre (fehlt mir aber die Erfahrung)

Da hilft wohl wirklich nur die Hotline anrufen (die der Airline, die das Ticket ausgestellt hat, da vor Flugantritt für Umbuchungen etc. zuständig). Und wenn das nicht geht / zu teuer käme, bliebe noch die Hoffung, dass es bis zum Flugdatum zu Änderungen kommt, der Flug gestrichen wird (Wetterchaos, Streiks.....) - und in dem Fall könnte man dann sich dann in der Tat auch den (gestrichenen) Hinflug erstatten lassen, aber den Rückflug beibehalten.
 
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