Award Ticket in C bei OS über A3, neue Flugzeit, welche Möglichkeiten habe ich?

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armin1987

Aktives Mitglied
06.11.2012
145
15
GRZ, VIE, DAR
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Hey ihr Lieben,

folgende Situation: Ich habe Flüge in C gebucht mit Miles and Bonus Meilen für Flüge von VIE nach BKK non-stop für nächstes Jahr, 9.1.23, OS 23.

Abflugzeit war ursprünglich 17:25 - der neue Flug wurde nun auf 23:20 verschoben, was mit unseren 2 Kindern Katastrophe ist. A3 kann nichts tun, da keine anderen Award Verfügbarkeiten mehr gibt. Ähnlicher Flug wäre nun von EVA verfügbar.

Haben wir irgendwelche realistischen Möglichkeiten auf diesen Flug umgebucht zu werden? Gibt es schon Erfahrung damit? Was kann ich tun?

Danke und liebe Grüße,
Armin
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.813
3.101
Wurde in diesem Fall schon die ausführende Fluggesellschaft, also Austrian kontaktiert?
Diese ist grundsätzlich für eine Ersatzbeförderung zuständig, da auch Meilentickets den vollen Schutz der EU Fluggastrechte genießen.

gibt es denn Flüge der LH Gruppe die in Frage kommen könnten auch wenn dort keine Awardkapazitäten mehr verfügbar sind würde das eine Umbuchung aufgrund der EU-VO nicht ausschließen.

Ich selbst kenne die Situation dass bei einem TK Meilenticket das aus kombinierten TK/LH Flügen bestand nach Annullierung dann auf TK/OS umgebucht wurde obwohl es zunächst ebenfalls hieß es wäre keine Möglichkeit vorhanden.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
Hey ihr Lieben,

folgende Situation: Ich habe Flüge in C gebucht mit Miles and Bonus Meilen für Flüge von VIE nach BKK non-stop für nächstes Jahr, 9.1.23, OS 23.

Abflugzeit war ursprünglich 17:25 - der neue Flug wurde nun auf 23:20 verschoben, was mit unseren 2 Kindern Katastrophe ist. A3 kann nichts tun, da keine anderen Award Verfügbarkeiten mehr gibt. Ähnlicher Flug wäre nun von EVA verfügbar.

Haben wir irgendwelche realistischen Möglichkeiten auf diesen Flug umgebucht zu werden? Gibt es schon Erfahrung damit? Was kann ich tun?

Danke und liebe Grüße,
Armin
Ruf mal bei OS an und frage ob die dich auf LX umbuchen können, ich würde jedoch einen anderen Grund nennen als Kinder die zu spät ins Bett kommen, eher gebuchte Kreuzfahrt, Anschlussflüge oder oder oder. Also irgendwas was zu einem Schaden führt der dann ebenfalls von OS ausgeglichen werden müsste.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.813
3.101
Also irgendwas was zu einem Schaden führt der dann ebenfalls von OS ausgeglichen werden müsste.
Etwas vorschnelle Aussage, zunächst schuldet OS ersteinmal die Beförderung zum nächst möglichen Zeitpunkt.
Bei zusätzlichem Schadne müsste man die besonderheiten des österreichischen Rechts beachten.

Zu forsches Vorgehen sorgt dafür dass die Motivation zur Verhandlungsbereitschaft und Wille zur Lösung abnimmt.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
Etwas vorschnelle Aussage, zunächst schuldet OS ersteinmal die Beförderung zum nächst möglichen Zeitpunkt.
Bei zusätzlichem Schadne müsste man die besonderheiten des österreichischen Rechts beachten.

Zu forsches Vorgehen sorgt dafür dass die Motivation zur Verhandlungsbereitschaft und Wille zur Lösung abnimmt.
Das österreichische Recht kennt keinen Schadensersatz? Mach dir keine Sorgen Schadensersatz ist in Österreich ähnlich geregelt wie bei uns. Wenn du nicht forsch auftrittst kannst du direkt zum Anwalt gehen. Aber hey klar einfach mal fragen was so geht, wenn nix geht dann ist es eben so.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.813
3.101
Das österreichische Recht kennt keinen Schadensersatz?
Das habe ich nicht behauptet aber auch nach Deutschem Recht gäbe es da einige offene Fragen und Details die Relevant sein würden.
Einfach zu sagen das Kreuzfahrschiff wird nicht erreicht oder ähnliches wird nicht reichen.

Wenn du nicht forsch auftrittst kannst du direkt zum Anwalt gehen.
Du bist nicht in Verhandlungspsychologie und Mediation ausgebildet worden oder?
Zu Forsches Auftreten führt sehr schnell bei der anderen Seite zu einer Trotzreaktion und gerade dann kann der Anwalt notwendig werden.

Im übrigen selbst wenn der "friedliche" Verhandlungsversuch scheitern sollte, kann man es nach dem HUATA Prinzip versuchen ohne etwas zu verlieren.

Bisher habe ich bei LH Gruppe immer meine Umbuchungen durchbringen können wenn ich innerhalb der LH Gruppe geblieben bin.
 
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armin1987

Aktives Mitglied
06.11.2012
145
15
GRZ, VIE, DAR
Danke für die Tipps.

nein, Austria wurde noch nicht kontaktiert - ich wollte zuerst abwarten wie ihr die Chancen einschätzt.

Bislang dachte ich nur an Eva als Alternative, da die zu einer ähnlichen Zeit einen Direktflug anbieten - aber d.h. diese Chancen gehen wohl gegen null?

Swiss hatte ich noch nicht am Schirm, wäre trotz Umstieg allerdings von der Flugzeit eine tolle Alternative. Mal schauen wie Austrian reagiert.

lg
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Du bist nicht in Verhandlungspsychologie und Mediation ausgebildet worden oder?
Zu Forsches Auftreten führt sehr schnell bei der anderen Seite zu einer Trotzreaktion und gerade dann kann der Anwalt notwendig werden.
Ne aber ich musste in einem solchem Forum noch nie die Frage stellen "Wie mache ich das am besten", und bekomme in der Regel was ich will. Wenn du glaubst das die Schlafenszeit der Kinder Argument genug ist dann wird das wohl stimmen.

Trotz an Hotlines, was nicht alles geben soll.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.813
3.101
Wenn du glaubst das die Schlafenszeit der Kinder Argument genug ist dann wird das wohl stimmen.
Das ist doch völlig irrelevant, daher warum überhaupt damit argumentieren?

Hier besteht der Vorteil einen an eine Fluggesellschaft aus DACH als Vertragspartner zu haben, dazu kommt noch die Gesetzeslage die eindeutig besagt, dass in diesem Fall eine Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt erfolgen muss.
Daher braucht der Reisende gar keinen Grund zu nennen warum der späte Flug inakzeptabel ist.

Der EVA Flug könnte formal dieser sein, dann gilt im Zweifel diesen buchen und dann selbst dafür die Aufwendungen, notfalls gerichtlich, geltend machen.
Aber wenn LX oder LH für den Reisenden passende Alternativen anbieten, ist eine Umbuchung auf eine solche Verbindung deutlich leichter als auf die Konkurenz auch wenn es hier ein Star Alliance Partner wäre.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
Hier besteht der Vorteil einen an eine Fluggesellschaft aus DACH als Vertragspartner zu haben, dazu kommt noch die Gesetzeslage die eindeutig besagt, dass in diesem Fall eine Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt erfolgen muss.
Schön dann einfach schriftlich die Wünsche mit Fristsetzung an OS senden und danach zum Anwalt. Kann man ja dann als Standardantwort so festhalten, alles andere ist eh Zeitverschwendung.

Der EVA Flug könnte formal dieser sein, dann gilt im Zweifel diesen buchen und dann selbst dafür die Aufwendungen, notfalls gerichtlich, geltend machen.
Klar kann jeder machen der mal eben 8000€ - 10.000€ über einen Zeitraum von 12 Monaten und länger vorstrecken will und kann. In welcher Welt lebst du? Ich habe das zwei, drei Mal gemacht, es hat jedes mal genervt.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.673
10.241
BRU
Pragmatisch gesehen (also sofern Du nicht in Vorkasse und über einen Anwalt gehen willst): Ich würde es auch bei OS versuchen, da die ja die „Verursacher“ sind und somit eine „Ersatzbeförderung“ stellen müssen, und dort fragen, ob man Dich auf LH oder LX umbuchen könnte.

Bei einem LH-Group-Ticket wäre das sicher kein Problem, da bekommt man innerhalb der LH-Gruppe eigentlich alles durch.

Bleibt die Frage, ob sie das auch bei einem A3-Ticket machen: A3 wird Dich nicht in eine Revenue-Buchungsklasse umbuchen, und OS bei einem A3-Awardticket vermutlich auch nicht. Hier müsste wohl die LH-Gruppe dafür sorgen, auf der Alternative eine I-Klasse freizugeben. Was sie grundsätzlich könnten.

Im umgekehrten Fall (M&M-Award auf A3-Flug, A3-Flug gestrichen) lief das bei mir einmal so ab, dass LH auf dem von mir gewünschten alternativen A3-Flug bei A3 die I-Klasse angefragt (und auch bekommen) hat, und mich dann darauf umbucht hat.

Insofern könnte (bzw. müsste?) wohl auch A3 bei der OS/ LH-Gruppe um eine Alternative anfragen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.813
3.101
Klar kann jeder machen der mal eben 8000€ - 10.000€ über einen Zeitraum von 12 Monaten und länger vorstrecken will und kann. In welcher Welt lebst du? Ich habe das zwei, drei Mal gemacht, es hat jedes mal genervt.
Es könnte an der sehr fortgeschrittenen Uhrzeit liegen ... aber was war denn daran missverständlich, dass eine Verhandlungslösung natürlich in diesem Fall beste wäre?

Es ging doch einzig darum die Ausgangslage zu bestimmen und die ist aus Sicht des Reisenden gut, denn es gibt einen gesetzlichen Anspruch.
Da dieser auch OS bekannt ist, kann man daher viel besser in einer Verhandlung eintreten als wenn man gar nichts in der Hand hätte.

Daher war doch auch die Handlungsempfehlung OS kontaktieren und sehen was von deren Seite kommt, ist deren Vorschlag inakzeptabel kann man immer noch überlegen und entscheiden welches weitere Vorgehen das beste ist.

Im übrigens kenne ich auch ein paar "Spezialisten" genau solche Fälle genutzt haben um mit Ticketkosten von etwa 16.000 Euro in Vorleistung zu gehen um sich dann so die 4,12% Zinsen zu sichern, von daher hat jede Situation seine Vor- und Nachteile.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
Im übrigens kenne ich auch ein paar "Spezialisten" genau solche Fälle genutzt haben um mit Ticketkosten von etwa 16.000 Euro in Vorleistung zu gehen um sich dann so die 4,12% Zinsen zu sichern, von daher hat jede Situation seine Vor- und Nachteile.
Naklar wegen der 4,12% Zinsen macht man das ja mal eben =; Daher zahle ich auch gerne zu viel Steuern.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.354
576
VIE
Abflugzeit war ursprünglich 17:25 - der neue Flug wurde nun auf 23:20 verschoben, was mit unseren 2 Kindern Katastrophe ist. A3 kann nichts tun, da keine anderen Award Verfügbarkeiten mehr gibt. Ähnlicher Flug wäre nun von EVA verfügbar.
Dass es den BR Flug nach BKK nur Di, Mi, Fr und So gibt hast du gesehen?
(Also nicht am Mo den 9.1)
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.380
1.244
Pragmatisch gesehen (also sofern Du nicht in Vorkasse und über einen Anwalt gehen willst): Ich würde es auch bei OS versuchen, da die ja die „Verursacher“ sind und somit eine „Ersatzbeförderung“ stellen müssen, und dort fragen, ob man Dich auf LH oder LX umbuchen könnte.

Bei einem LH-Group-Ticket wäre das sicher kein Problem, da bekommt man innerhalb der LH-Gruppe eigentlich alles durch.

Bleibt die Frage, ob sie das auch bei einem A3-Ticket machen: A3 wird Dich nicht in eine Revenue-Buchungsklasse umbuchen, und OS bei einem A3-Awardticket vermutlich auch nicht. Hier müsste wohl die LH-Gruppe dafür sorgen, auf der Alternative eine I-Klasse freizugeben. Was sie grundsätzlich könnten.

Im umgekehrten Fall (M&M-Award auf A3-Flug, A3-Flug gestrichen) lief das bei mir einmal so ab, dass LH auf dem von mir gewünschten alternativen A3-Flug bei A3 die I-Klasse angefragt (und auch bekommen) hat, und mich dann darauf umbucht hat.

Insofern könnte (bzw. müsste?) wohl auch A3 bei der OS/ LH-Gruppe um eine Alternative anfragen.
Bei uns hat sich OS bei einem LM-Prämienticket mal komplett quergestellt, gebucht war MIA-VIE-FRA, MIA-VIE entfiel an dem Tag und der Robot da diesen Flug dann einen Tag nach vorne umgebucht, den Anschluss aber gelassen. Egal ob über LM oder über OS direkt, war OS nicht willens den Anschluss ebenfalls umzubuchen.
 

armin1987

Aktives Mitglied
06.11.2012
145
15
GRZ, VIE, DAR
Sowohl OS als auch A3 verweisen auf den jeweiligen anderen und fühlen sich nicht zuständig. Was kann ich tun?

Und ja, ich habe gesehen, dass es BR nur den Tag vorher oder danach gibt, das wäre für uns auch in Ordnung.
 

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
Sowohl OS als auch A3 verweisen auf den jeweiligen anderen und fühlen sich nicht zuständig. Was kann ich tun?

Und ja, ich habe gesehen, dass es BR nur den Tag vorher oder danach gibt, das wäre für uns auch in Ordnung.
OS ist zuständig, also schriftlich mit Fristsetzung zur Umbuchung auffordern, verstreicht die Frist Klage einreichen. Geht der Flug vor einer gerichtlichen Entscheidung, die alternativen Flüge buchen und den Preis der bezahlt wurde einklagen.

Aber du hast ja ausreichend Zeit.

Alternativ: Jeden Tag nerven oder es einfach sein lassen.

Aber von Handy Kommunikation auf Einschreiben mit Rückschein an den Geschäftsführer umstellen kann auch schon was ausmachen. Auch wenn es doof klingt, die Kommunikation per Whats App usw. wird halt nicht so ernst genommen.
 

armin1987

Aktives Mitglied
06.11.2012
145
15
GRZ, VIE, DAR
Kurze Update: Leider bin ich aktuell noch nicht weiter gekommen und werde es wohl demnächst mit der Rechtschutzversicherung versuchen.

OS beharrt darauf, dass sie nicht zuständig sind sondern Miles and Bonus und A3 sagt, sie können nur auf Awardflüge umbuchen, die verfügbar sind. Die Schlichtungsstelle darf im vorhinein leider auch nicht aktiv werden.

Gibt es für Österreich Anwaltsempfehlungen von euch, die auf Reiserecht spezialisiert sind? Deutsche Anwälte wird bei einem Gerichtsfall in Wien wohl keinen Sinn machen, oder?

Danke und lg
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
Die Rechtsschutz Versicherung hilft nicht, du brauchst einen Anwalt.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
28.757
20.030
www.red-travels.com
Gibt es für Österreich Anwaltsempfehlungen von euch, die auf Reiserecht spezialisiert sind? Deutsche Anwälte wird bei einem Gerichtsfall in Wien wohl keinen Sinn machen, oder?

Rechtsschutzversicherung anrufen und nach einem Anwalt für Reiserecht fragen, jede RSV sollte über eine Kartei verfügen, vorher die Selbstbeteiligungskosten prüfen, oft kann es günstiger sein, wenn man nicht selbst einen Anwalt sucht.
 

armin1987

Aktives Mitglied
06.11.2012
145
15
GRZ, VIE, DAR
Kurzes Update zu meinem Fall: Nachdem SÖP ohne Erfolg interveniert hat hat ein österreichischer Anwalt die Sache übernommen. Allerdings bleibt Austrian stur, letzte Antwort war wieder:

"Sehr geehrte Damen und Herren,


wir beziehen uns auf Ihr Schreiben mit der Referenz XXX und dürfen wie auch bereits an die Schlichtungsstelle SÖP kommuniziert nochmals darauf hinweisen, dass es sich um Meilentickets aus dem Bonusprogramm von Aegean handelt (Ticketnummern mit prefix 390...), eine mögliche Umbuchung, Stornierung, Refundierung etc hat daher über Aegean als ausstellende Fluggesellschaft zu erfolgen.


Langfristige Flugzeitenänderungen sind jederzeit möglich, die Passagiere haben in solchen Fällen die Möglichkeit, entweder die Umbuchung zu akzeptieren oder komplett vom Vertrag zurückzutreten und eine Refundierung zu beantragen, oder je nach Verfügbarkeit eine Umbuchung vorzunehmen. Dies hat aber bei der buchenden und ausstellenden Stelle (=Aegean Airlines) zu erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. XX
Austrian Airlines
Feedback Management Team"

Optionen laut unserem Anwalt sind nun abgesehen vom Rücktritt: Austrian auf Vertragserfüllung zu klagen - nur gibt er als Risiko aus, dass sich ein Urteil bis zum Ablfug nicht ausgeht und wir dann garkeinen Flug hätten. Somit wäre nur mehr Aegean auf Vertragserfüllung zu klagen bzw. der angebotene Flug anzunehmen.

Habt ihr noch irgendwelche Tipps für uns? Bei Austrian scheint man leider wirklich auf Granit zu beißen. Was können wir tun, um wenig Risiko einzugehen und trotzdem einen Alternativflug zu erwirken?

Danke und liebe Grüße,
Armin
 
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