Bahn: Antritt Rückfahrt

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bfk

Erfahrenes Mitglied
19.05.2013
634
41
FRA
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Hallo zusammen,

habe ein Normalpreis Ticket der Bahn. Kann ich nach Antritt der Hinfahrt am vorgegebenen Datum die Rückfahrt auch einen Tag vor dem ursprünglich gebuchten Tag der Rückfahrt antreten?

Gruß & Danke
 
Zuletzt bearbeitet:

bfk

Erfahrenes Mitglied
19.05.2013
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FRA
Falsch formuliert, sorry. Das Ticket habe ich noch nicht, rein hypothetisch, stehe vor einer Buchung, das wäre allerdings kaufentscheidend.
 

Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.883
1.519
noch TXL
Hallo zusammen,

habe ein Normalpreis Ticket der Bahn. Kann ich nach Antritt der Hinfahrt am vorgegebenen Datum die Rückfahrt auch einen Tag vor dem ursprünglich gebuchten Tag der Rückfahrt antreten?

Gruß & Danke

Wenn es sich um ein normales/flexibles Ticket handelt, kannst Du selbstverständlich
auch sofort wieder zurückfahren.
Die Hinfahrt ist ja in diesem Fall 2 Tage gültig und die Rückfahrt ist in der Regel 30 Tage gültig,
als BC Inhaber kannst Du für Hin und Rückfahrt jeweils für einen Tag, die City- Option, das heißt
wenn die Abfahrts-/ Ankunftsstadt diese Möglichkeit anbietet, eine includierte (Öpnv)Fahrt am Fahrtag
von oder zum Abfahrts-/Ankunftsbahnhof.

WB
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.927
19.049
Du gibst bei der Buchung einen Tag fuer die Hin- und einen fuer die Rueckfahrt vor. Wenn die Rueckfahrt innerhalb eines Monats nach der Hinfahrt liegt, ist der Gueltigkeitsvermerk:

"Gueltigkeit: 1.1.2014 - 31.1.2014 | Hinfahrt bis 2.11.2014 | Rueckfahrt an zwei aufeinander folgenden innerhalb der Gueltigkeit"

Einzige Einschraenkung ist das Cityticket, das nur am aufgedruckten Tag gueltig ist; die eigentliche Bahnfahrkarte kannst Du jederzeit innerhalb des Monats nutzen.

Wie der Gueltigkeitsvermerk bei einer aus der Monatsfrist herausfallenden Rueckfahrt formuliert ist, weiss ich nicht und habe gerade auch keine entsprechende Fahrkarte zur Hand.
 
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gruessmirdiesonne

Erfahrenes Mitglied
13.02.2010
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HAM
Alles soweit korrekt, gilt aber nur für Fahrten > 100 km. Bei Fahrten < 100 km legt man sich auf konkrete Tage fest.

DB Bahn: Flexibel reisen mit dem Normalpreis

Geltungsdauer zwischen Hin- und Rückfahrt:

Bis 100 km: Hinfahrt: am eingetragenen Geltungstag der Hinfahrt Rückfahrt: am Geltungstag des auf der Fahrkarte eingetragenen Rückfahrtdatums Über 100 km: Hinfahrt: am 1.Geltungstag und am Folgetag Rückfahrt innerhalb eines Monats an zwei aufeinander folgenden Tagen innerhalb der Gültigkeit Für den Reiseantritt der Rückfahrt ist der erste Zangenabdruck der Rückfahrt maßgebend (Ausnahme: Der 1.Geltungstag der Rückfahrt ist auf der Fahrkarte eingetragen)
Wenn Hin- und Rückfahrt mehr als einen Monat auseinander liegen, werden separate Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt erstellt.

Und was los ist, wenn zwischen Hin- und Rückfahrt mehr als ein Monat liegt, ist damit auch geklärt ... ;)
 
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ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
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BRE / HAJ
Du gibst bei der Buchung einen Tag fuer die Hin- und einen fuer die Rueckfahrt vor. Wenn die Rueckfahrt innerhalb eines Monats nach der Hinfahrt liegt, ist der Gueltigkeitsvermerk:

"Gueltigkeit: 1.1.2014 - 31.1.2014 | Hinfahrt bis 2.11.2014 | Rueckfahrt an zwei aufeinander folgenden innerhalb der Gueltigkeit"

Einzige Einschraenkung ist das Cityticket, das nur am aufgedruckten Tag gueltig ist; die eigentliche Bahnfahrkarte kannst Du jederzeit innerhalb des Monats nutzen.

Wie der Gueltigkeitsvermerk bei einer aus der Monatsfrist herausfallenden Rueckfahrt formuliert ist, weiss ich nicht und habe gerade auch keine entsprechende Fahrkarte zur Hand.

Wie kommst Du drauf, dass die City Option nur am aufgedruckten Tag gueltig ist ?

Steht das irgendwo ?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.927
19.049
Ja, in 3.5.2 der AGB:

"Fahrkarten mit BahnCard-Rabatt für eine Entfernung über 100 Kilometer ab bzw. zu einem der in der Preisliste unter Nr. 7 genannten Bahnhöfe werden mit dem Zusatz "+City" versehen, wenn zumindest eine Teilstrecke in Zügen der Produktklassen ICE oder IC/EC zurückgelegt wird. Sie berechtigen am ersten Geltungstag der Fahrkarte für die Fahrt zum Bahnhof und nach Ankunft am Zielbahnhof zur Beförderung in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb des in der Preisliste unter Nr. 7 jeweils bezeichneten Tarifgebiets. Die Fahrkarte berechtigt alle in der Fahrkarte eingetragenen Personen nur zur einmaligen Fahrt von der Abfahrtadresse zum Bahnhof und vom Zielbahnhof in Richtung auf die endgültige Zieladresse. Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt gilt die Fahrtberechtigung am Ort des Abgangsbahnhofs der Rückfahrt unter den gleichen Voraussetzungen auch am Tag des auf der Fahrkarte als "City-Rückfahrt" aufgedruckten Datums. Für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens."
 
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ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
1.892
1.593
BRE / HAJ
Danke fuer die Info.

Wobei ich bis jetzt kein Problem in Koeln waehrend der 2 Tagen bei der Hinfahrt, als auch bei der max. 30 Tagen fuer die Rueckfahrt hatte, wenn das aufgedruckte Datum abweichte.