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Bahn-Sammelthread

Letzten Dezember gab es ja die BC100 First für den halben Preis. Da habe ich sofort zugeschlagen und sie wurde rege genutzt. Nun läuft sie Anfang Dezember aus und ich würde gerne wieder eine BC100 First anschaffen. Allerdings gibt es aktuell keine solche Rabattaktion. Mir ist nur die "Klimabahncard" bekannt und das ist eine BC25 und damit für mich nicht relevant. Gibt es noch andere Möglichkeiten, den Preis zu drücken (außer der von SWINE immer wieder beschriebenen Variante)? Weiß jemand, ob so etwas wie die letztjährige Aktion wieder geplant ist?

EDEKA/REWE/Penny Gutscheine z.B. 26€ für 30€ „gebündelt“ nutzen..
Wobei die letzte Aktion auch nur noch 27EUR für 30EUR war.
Preis lässt sich auch drücken, indem man konsequent 25% des Wertes über FGR sich erstatten lässt.
 
EDEKA/REWE/Penny Gutscheine z.B. 26€ für 30€ „gebündelt“ nutzen..
Kann man die auch online einlösen oder muss ich mit den Gutscheinen dann ins Reisezentrum und die tippen die dann alle ab? Gibt es da dann keine Begrenzung a la "nur 2 Gutscheine pro Bestellung"?
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Preis lässt sich auch drücken, indem man konsequent 25% des Wertes über FGR sich erstatten lässt.
Das klingt nach dem System SWINE und genau das wollte ich eigentlich nicht tun. Wobei ich tatsächlich bei meinen Geschäftsfahrten Stuttgart<->Bielefeld immer mindestens 1h zu spät ankomme weil keiner der Züge so fährt wie er soll - vllt. sollte ich das tatsächlich mal einreichen (zuletzt wieder vor 2 Tagen passiert). Was sind denn dann die 25%? Weil ich habe ja nicht mal ein Ticket, weil eben BC100. Allenfalls habe ich eine Reservierung und selbst da sind die ersten 100 ja kostenlos.
 
Kann man die auch online einlösen oder muss ich mit den Gutscheinen dann ins Reisezentrum und die tippen die dann alle ab? Gibt es da dann keine Begrenzung a la "nur 2 Gutscheine pro Bestellung"?
Geht online, glaube der „Umweg“ war immer fünf Gutscheine nehmen, Flexpreis Ticket buchen und stornieren und einen großen Gutschein erhalten oder so.. das weiß aber bestimmt jemand besser, als ich :yes: .
 
Hier leider mit einer anderen Erfahrung:

Ich hatte mein Ticket mit genau diesen Gutscheinen bezahlt und wollte ausgerechnet am Tag der Kabelschlitzerei reisen. Der Zug für die Hinfahrt (77,80 €) fiel komplett aus, die gebuchte Rückfahrt (71,80 €) ein paar Tage später wurde daher sinnlos.

Der Fahrgastrechtefall wurde mit einer Erstattung von 83,70 € geschlossen. Vermutlich über einen Zufallsgenerator ermittelt...
Blödsinn.
Bei mir gleicher Fall. Volle Erstattung in 48 Stunden.
(15 Euro eCoupon und EDEKA Geschenkkarten verwendet)

Mach Mal ein Foto von dem Erstattungsbrief. Da steht was anderes dahinter.
 
Blödsinn.
Bei mir gleicher Fall. Volle Erstattung in 48 Stunden.
(15 Euro eCoupon und EDEKA Geschenkkarten verwendet)

Mach Mal ein Foto von dem Erstattungsbrief. Da steht was anderes dahinter.
Bödsinn zurück. So wie oben geschildert war es.
Online eingereicht. Einen "Erstattungsbrief" gab es nicht. Gutschrift mit Fahrgastrechtsfallnummer und Namen im Verwendungszweck. Fertig.
 
Blödsinn.
Bei mir gleicher Fall. Volle Erstattung in 48 Stunden.
(15 Euro eCoupon und EDEKA Geschenkkarten verwendet)

Mach Mal ein Foto von dem Erstattungsbrief. Da steht was anderes dahinter.
Ich habe gerade auch das Problem, dass meine Fahrt BER-FRA 120 Minuten verspätet war. Habe die Fahrt daher kurz nach dem Start abgebrochen und die Rückfahrt nicht angetreten.

Erstattung der Bahn 34,40€ bei 68,80€ Ticketwert hin- und zurück. Der Brief mit der Erklärung der Berechnung ist bisher nicht angekommen.

Einem anderen User „Blödsinn“ zu unterstellen, halte ich für gewagt.
 
Ich hatte mein Ticket mit genau diesen Gutscheinen bezahlt und wollte ausgerechnet am Tag der Kabelschlitzerei reisen. Der Zug für die Hinfahrt (77,80 €) fiel komplett aus, die gebuchte Rückfahrt (71,80 €) ein paar Tage später wurde daher sinnlos.

Der Fahrgastrechtefall wurde mit einer Erstattung von 83,70 € geschlossen. Vermutlich über einen Zufallsgenerator ermittelt...
Das sieht so aus, als wäre nur die Hinfahrt + 4,90 Reservierung erstattet worden. Die Rückfahrt auf getrenntem Ticket ist dennoch unbeeinträchtigt und nutzbar, wenn auch für Dich sinnlos.
 
Das klingt nach dem System SWINE und genau das wollte ich eigentlich nicht tun. Wobei ich tatsächlich bei meinen Geschäftsfahrten Stuttgart<->Bielefeld immer mindestens 1h zu spät ankomme weil keiner der Züge so fährt wie er soll - vllt. sollte ich das tatsächlich mal einreichen (zuletzt wieder vor 2 Tagen passiert). Was sind denn dann die 25%? Weil ich habe ja nicht mal ein Ticket, weil eben BC100. Allenfalls habe ich eine Reservierung und selbst da sind die ersten 100 ja kostenlos.

die 25/50% gelten nur bei (Super)Spar & Flexpreisen. BC 100 gibt es Pauschalen, 2. Kl. 10€, 1. Kl. 15€ egal ob 60 oder 120 Minuten
 
Kann man die auch online einlösen oder muss ich mit den Gutscheinen dann ins Reisezentrum und die tippen die dann alle ab? Gibt es da dann keine Begrenzung a la "nur 2 Gutscheine pro Bestellung"?
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Das klingt nach dem System SWINE und genau das wollte ich eigentlich nicht tun. Wobei ich tatsächlich bei meinen Geschäftsfahrten Stuttgart<->Bielefeld immer mindestens 1h zu spät ankomme weil keiner der Züge so fährt wie er soll - vllt. sollte ich das tatsächlich mal einreichen (zuletzt wieder vor 2 Tagen passiert). Was sind denn dann die 25%? Weil ich habe ja nicht mal ein Ticket, weil eben BC100. Allenfalls habe ich eine Reservierung und selbst da sind die ersten 100 ja kostenlos.
Nicht ganz das System "SWINE", eher so: Als BC100 Inhaber:in bekommt man pro FGR-Fall pauschal 10EUR erstattet, gedeckelt auf max. 25% der urpsrünglichen Kosten für die BC100.
Ich hätte also genauer formulieren sollen: "bis zu 25%". Eingereicht wird das ganze mittlerweile online und ca. 95% der Anträge werden auch automatisiert erstattet (3-7 Werktage bis zur Auszahlung). Sinnbefreit ist aber der Versand eines einzelnen Briefes pro FGR-Antrag. Im Zweifel hat man dann 20-30 Briefe auf einmal im Briefkasten.
 
Die Bahn müsste Gutscheine (anteilig) herausgeben, die die gleiche Restgültigkeit haben wie zum Buchungszeitpunkt. Da ihr das offenbar technisch zu schwierig ist, haut sie halt Cash raus.
Aber auch das wäre sehr fragwürdig und rechtlich nicht machbar, was wäre denn mit mit den E-Coupons die bis mitte September einsetzbar waren die Reise zwei Tage vor Ende der Aktion eingesetzt und jetzt erst nach deren Ende bearbeitet wurden?

Im übrigen stellt die EU-VO eindeutig auf den "entrichteten Fahrpreis" ab, dieser beträgt eben nunmal 29,90 Euro auch wenn davon dann 19,90 Euro durch Lastschrift und 10 Euro durch den Haribo E-Coupon bezahlt wurden, dann das ist eben nur eine Kombination zweiter Zahlungsmittel.
Selbst wenn die DB das irgendwie technisch hinbekommen und das Problem mit der Gültigkeit lösen könnte scheitert es eben daran, dass die Rechtsgrundlage hier eindeutig ist die nunmal dem Reisenden das Recht zur Erstattung in Cash zugesteht.
 
wird bei den eCoupons nicht überall dazugeschrieben, dass eine Barauszahlung ausgeschlossen ist? wäre doch hierfür auch der richtige Ansatz
 
wird bei den eCoupons nicht überall dazugeschrieben, dass eine Barauszahlung ausgeschlossen ist? wäre doch hierfür auch der richtige Ansatz
Wie schon weiter oben beschrieben muss man hier differenzieren.

Der Coupon ist ein freies individuelles Angebot, welches die Bahn auf den Markt bringt.
In diesen Fällen kann die ausgebende Partei auch bestimmte Bedingungen aufstellen, wie der Ausschluss der Erstattung.

Es geht hier aber um das gesetzliche Recht auf Erstattung nach der EU Fahrgastrechteverordnung und diese macht die Höhe vom entrichteten Fahrpreis abhängig und nicht von der verwendeten Zahlungsart.
Der E-Coupon ist eben nichts anderes als eine gesonderte Zahlungsart.
 
und 10 Euro durch den Haribo E-Coupon bezahlt wurden, dann das ist eben nur eine Kombination zweiter Zahlungsmittel.
Aktuell ist das wohl so. Ich fände es aber auch vertretbar die (z.B.) Haribo-Coupons als Rabattgutschein und nicht als Zahlungsmittel zu betrachten. Die könnten im FGR Fall dann auch einfach verfallen. So wie das bei den Rabattcoupons der diversen Versandhändler im Rücksendefall ist.

Wenn der Haribo-Coupon als Zahlungsmittel gewertet werden dann müsste die Bahn darauf auch MWSt abführen. Zusätzlich zur MWSt auf die Süßigkeiten. Ist das so?
 
Das halte ich für abwegig.
In der EU VO steht eindeutig "Preis der Fahrkarte" oder "entrichteter Fahrpreis" was soll daran abwegig sein?

Aktuell ist das wohl so. Ich fände es aber auch vertretbar die (z.B.) Haribo-Coupons als Rabattgutschein und nicht als Zahlungsmittel zu betrachten. Die könnten im FGR Fall dann auch einfach verfallen. So wie das bei den Rabattcoupons der diversen Versandhändler im Rücksendefall ist.
Aber auch da ändert sich nicht, dass der Preis des Kühlschranks eben 250 Euro beträgt auch wenn der Onlinehänder einen Rabatt von 50 Euro gewährt und der Kunde dann 200 bezahlt.
Da die EU VO eben auf den Fahrpreis abstellt ist alles andere irrelevant.

Wenn der Haribo-Coupon als Zahlungsmittel gewertet werden dann müsste die Bahn darauf auch MWSt abführen.
Die DB weist ganz normal die MWSt für den Preis der Fahrkarte aus, von daher wird die Antwort ja lauten.
 
Es geht hier aber um das gesetzliche Recht auf Erstattung nach der EU Fahrgastrechteverordnung und diese macht die Höhe vom entrichteten Fahrpreis abhängig und nicht von der verwendeten Zahlungsart.
Der E-Coupon ist eben nichts anderes als eine gesonderte Zahlungsart.
Es würde genügen, den eCoupon als Rabatt statt als Zahlungsmittel zu codieren. Dann wäre das Erstattungsspiel vermutlich zu Ende.
 
Aber auch da ändert sich nicht, dass der Preis des Kühlschranks eben 250 Euro beträgt auch wenn der Onlinehänder einen Rabatt von 50 Euro gewährt und der Kunde dann 200 bezahlt.
Der Preis ist der Preis nach Abzug aller Rabatte. Nur auf diesen wird die Steuer fällig und nur dieser wird bei Rückabwicklung erstattet. Der Händler wäre ja blöd wenn er mehr Steuern zahlt als nötig.

Daher verstehe ich auch nicht warum die Bahn das anders macht. Ok, sie gehört dem Bund, daher zahlt sie die Steuer quasi an sich selbst. Aber logisch erscheint mir das trotzdem nicht.

die DB weist die MwSt für den Tarifwert aus. Nicht für den entrichteten Fahrpreis.
Auslandsfahrt. Da ist das anders.
 
die DB weist die MwSt für den Tarifwert aus. Nicht für den entrichteten Fahrpreis.
Anhang anzeigen 193367
Es wird lediglich erwähnt wie hoch der Betrag der angerechneten eCoupons war. Hier mit Beispiel vom 20er Knoppers eCoupon
Dieses Beispiel ist denkbar untauglich, da es sich um einen Internationalen Fahrschein handelt natürlich führt da die DB nur den Inlandsteil der Fahrkarte ab.

Der Preis ist der Preis nach Abzug aller Rabatte. Nur auf diesen wird die Steuer fällig und nur dieser wird bei Rückabwicklung erstattet. Der Händler wäre ja blöd wenn er mehr Steuern zahlt als nötig.
Nein eben nicht.
Der Preis ist der Preis des Artikels der Betrag welcher am Ende bezahlt wird ist der Rechnungsbetrag und muss natürlich nicht zwingend dem Preis des Artikels entsprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben nicht weil die EU Verordnung eben auf dem Preis der Fahrkarte abstellt.

der Preis der Fahrkarte müsste aber der Tarifwert abzüglich des eCoupons sein.
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Ich erkenne zwar keinen Unterschied, aber hier Inland. Es ist eigentlich egal ob In- oder Ausland. Der eCoupon müsste abgezogen werden, der Fahrpreis steht im Feld „Betrag“ am Ende.
 
Ich erkenne zwar keinen Unterschied,
Sehr suspekt denn dieses Beispiel zeigt doch sehr genau, dass der Preis der Fahrkarte eben 32,20 Euro beträgt welche einer MwSt von 2,11 Euro enthält.
"Zufällig" entsprechen die 2,11 Euro genau den 7% vom Fahrkartenpreis von 32,20 Euro.

Darunter werden die Zahlungsoptionen dargestellt, und hier wurde der Fahrkartenpreis eben durch zwei Vorgänge bezahlt einmal wurde 22,20 Euro per Kreditkarte und einmal wurden 10 Euro für den E-Coupon angerechnet.
 
Darunter werden die Zahlungsoptionen dargestellt, und hier wurde der Fahrkartenpreis eben durch zwei Vorgänge bezahlt einmal wurde 22,20 Euro per Kreditkarte und einmal wurden 10 Euro für den E-Coupon angerechnet.

Weil das Ausgabesystem falsch ist. Der bezahlte Preis ist schließlich im Betrag sichtbar, nicht im Fahrkartenpreis
 
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