Bahnlob

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
28.039
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irdisch
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Wollte hier mal die Bahn loben: Bin Freitag und Sonntag ins "Wetterchaos" geraten, u. a. beide Rheinstrecken nach Erdrutschen gesperrt, deutschlandweit viele Züge und Wagen wegen Klimaanlagen zu, verspätet oder ausgefallen und die Bahn hat dann die ICE-Schnellfahrstrecke flexibel für alle freigegeben. Fand ich gut. Die Schaffner haben größtenteils auch die Nerven behalten und sind freundlich geblieben.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Freut mich zu hören.

Schaffner verlieren wegen sowas keine Nerven, ist ja täglich Brot.
Nur wenn Gäste kein Verständnis zeigen und dann auf das Zugpersonal schnippisch einhaken.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
28.039
13.794
irdisch
Manchmal gibt es aber auch verwirrende Ansagen auf dem Bahnsteig, man ("alle") sollen ersatzweise einen bestimmten Zug nehmen. Wenn dann dort endlich alle an Bord sind, droht ein wütender Schaffner man soll sofort wieder aussteigen, es sei zu voll.
 

wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.178
239
STR
Ist das nicht immer so, wenn der Zug verspätet ist ist auch ein nichtflexibles Ticket automatisch flexibel?


Normal musst du zum Service Point gehen und die Zugbindung aufheben lassen. Einfach einsteigen ist normal nicht (auch da gibt es Ausnahmen wie z.B. nach Durchsagen).
 
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Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
0
Auf einem OnlineTicket steht ganz deutlich: Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte ist die Zugbindung Ihrer Fahrkarte ohne besondere Bescheinigung aufgehoben.

Also nur Zugbindung, nicht aber der Verkehrstyp
 
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E

E190

Guest
Normal musst du zum Service Point gehen und die Zugbindung aufheben lassen. Einfach einsteigen ist normal nicht (auch da gibt es Ausnahmen wie z.B. nach Durchsagen).



Ist das wirklich formal so? Ich steige dann einfach in den nächsten Zug und sage es bei der Kontrolle kurz dem Schaffner - bisher noch nie ein Problem. So ein Stempel geht auch bei einem Handyticket schlecht
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Also nur Zugbindung, nicht aber der Verkehrstyp

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem Zielbahnhof kann der Fahrgast seine Reise mit einem anderen Zug antreten beziehungsweise fortsetzen. Ausgenommen sind Züge mit Reservierungspflicht, wie zum Beispiel die CityNightLine-Verbindungen. Kunden mit einer Nahverkehrsfahrkarte müssen zunächst eine gültige Fernverkehrs-Fahrkarte/einen Produktübergang für den anderen Zug kaufen. Die entstehenden Kosten kann der Fahrgast anschließend geltend machen. Von dieser Regelung ausgenommen sind erheblich ermäßigte Fahrkarten. Darunter fallen insbesondere die Länder-Tickets und das Schönes-Wochenende-Ticket.

https://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml#4
 
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wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.178
239
STR
Ist das wirklich formal so? Ich steige dann einfach in den nächsten Zug und sage es bei der Kontrolle kurz dem Schaffner - bisher noch nie ein Problem. So ein Stempel geht auch bei einem Handyticket schlecht

Der Weg über den Service Point ist der Königsweg. Aber es gibt viele Ausnahmen (Durchsagen, Handy Ticket, kurze Umstiegszeit...).
 
T

Temposünder

Guest
Der Thread hat was von Pauschaltouristen, die bei einer gelungenen Ladung klatschen.
 

lifetime.b.c.

Erfahrenes Mitglied
18.11.2013
594
66
Normal musst du zum Service Point gehen und die Zugbindung aufheben lassen. Einfach einsteigen ist normal nicht (auch da gibt es Ausnahmen wie z.B. nach Durchsagen).
Selten so viel Quatsch gelesen.
Seit 2013? Kann man ab einer zu erwartenden Ankunftsverspätung am Zielort von 20 Minuten jeden beliebigen Zug nutzen. Ausnahme: Erheblich Ermäßigte Fahrkarten (Schönes-Wochend- Ticket/ Länderticket) sowie Verbundfahrscheine
 

TheOneAndOnly

Reguläres Mitglied
24.10.2014
90
28
Punkt 9 der Beförderungbedingung sagt auch:

"9.1 Weiterbeförderung/Fahrpreiserstattung


9.1.1
Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte amZielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird,hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mitgeänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der



Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zumZielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigenProduktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder einesSonderzuges ist allerdings nicht gestattet. "