Bahnverspaetung/Hochwasser/Fahrtabbruch...

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10.02.2012
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Moin,

ja, ich weiss, ich bin im Vielfliegertreff ;) aber da auch das eine oder andere Bahnthema hier diskutiert wird, wage ich es mal:

Buchung per Joyn-Ticket ;) nach Koblenz am 14.7., 1x umsteigen (ICE-ICE). Erste Strecke mit minimaler Verspaetung gefahren, Umstieg haette problemlos geklappt.

Aufgrund vieler 'Verspaetungsbenachrichtigungen' habe ich dann schonmal Plan B in Kraft gesetzt und nicht den geplanten ICE, sondern einen RE in derselben Richtung (zumindest teilweise) genommen, der als puenktlich angezeigt wurde - Ticket wurde auch problemlos gescannt (wunderte mich in dem Moment durchaus).

Habe dann kurz danach, als die Verspaetungen eskalierten, zum Abbruch entschlossen (den Termin in KO haette ich eh' nicht mehr puenktlich erreicht, nach heutiger Sicht wohl garnicht) und bin zurueckgefahren.

Die Rueckfahrt erfolgte nicht mit der Bahn, sondern per Mietwagen, da mir alles zu unsicher erschien, und das Unwetter auch schon naeherzukommen schien.

Ich will garnicht die Mietwagenkosten von der Bahn erstattet haben (war eh' Gutschein ;)), aber was kann ich jetzt vbon der Bahn 'erwarten'? Nur die 25% der 19,90, die fuer das Ticket gerechnet werden, oder auch Taxikosten, ggf. Rueckfahrt-Sprit und/oder Pauschale?

Der urspruengliche ICE kam lt. Bahn-App natuerlich mit genau 59min Verspaetung in KO an - zwischenzeitlich wurde mir aber deutlich mehr Verspaetung angekuendigt, sodass trotz ca. 1h Puffer das ganze nicht mehr zu schaffen gewesen waere.

Danke fuer Eure Tips/Meinungen!
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.584
328
Köln
[...]

Ich will garnicht die Mietwagenkosten von der Bahn erstattet haben (war eh' Gutschein ;)), aber was kann ich jetzt vbon der Bahn 'erwarten'? Nur die 25% der 19,90, die fuer das Ticket gerechnet werden, oder auch Taxikosten, ggf. Rueckfahrt-Sprit und/oder Pauschale?

[...]
Von der DB Website:

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten können Sie
  • sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind.

Nach kurzem Blick in die Fahrgastrechte trifft der Punkt meines Erachtens zu, da ich mal davon ausgehe, dass du zum Ausgangspunkt zurückgefahren bist. Dir wird dann der komplette Fahrpreis erstattet.
 
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Reaktionen: SeltenFliegerHH
10.02.2012
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ok, also 19,90 EUR zurueckbekommen, 19,95 EUR habe ich (rein fuer's Bahnticket) rechnerisch bezahlt (zwei fuer 39,90) - laeuft.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.945
6.633
FRA
Von der DB Website:

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten können Sie
  • sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind.

Nach kurzem Blick in die Fahrgastrechte trifft der Punkt meines Erachtens zu, da ich mal davon ausgehe, dass du zum Ausgangspunkt zurückgefahren bist. Dir wird dann der komplette Fahrpreis erstattet.

M.E. trifft hier der Fahrtabbruch zu:

Alternativ kann der Fahrgast seine Reise an einem Unter-
wegsbahnhof abbrechen und sich den Anteil des Fahr-
preises für den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.
 
10.02.2012
6.658
4.316
"Anteil" waere ja kompliziert, wuerde das nach km berechnet, oder wie? Wobei ich latuernich zurueckgefahren bin ;) - wurde oft nicht kontrolliert :D