Bei der Buchung immer auf die Aussprache achten...

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Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.708
2.928
DRS, ALC
"Vor der verbindlichen Buchung habe sie zweimal in korrekter hochdeutscher Sprache die Flugroute genannt, erklärte die Mitarbeiterin."


Das geht doch im Schwabenland gar nicht.
 
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Anonym9971

Guest
udas ist ja dann kundenservice, wenn die reisebueroangestellte es offensichtlich schlecht verstanden hat, einfach "irgendwas" bucht.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.645
11.590
irdisch
Nach dem Motto "der Kunde hat immer Recht" hätte man wohl als RB-Mitarbeiter solange nachfragen müssen, bis das beabsichtigte Ziel zweifelsfrei geklärt ist. "Ach ins schöne Frankreich also, wo es die tollen Rotweine gibt" oder so. Keine Ahnung, wie intelligent die Kundin einzustufen ist.
 

Frequent_Sailor

Erfahrenes Mitglied
23.02.2011
2.735
3
HAM
Wäre auch schlimm, wenn anders geurteilt worden wäre.
Das würde Stornierungen und Umbuchungen ad absurdum führen, wenn ich hinterher einfach behaupten könnte der RB Angestellte hätte mich falsch verstanden. Soweit ich weiß wird aber weder in Sachsen noch im Schwabenland in Lautschrift geschrieben, somit sollte es mit Hilfe der Unterlagen durchaus möglich sein den Unterschied zu erkennen...

Aber wenn es keinen sprachlichen Unterschied zwischen Gurkensalat und Gorgonzola gibt - liegt Porto und Bordeaux auch nach beisammen...
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
22
MUC
Es kommt auf einen objektiven Dritten in der Position des Empfängers der Willenserklärung an. Gesagt hat sie wohl Bordó, hinten betont. Die Dame hat rückgefragt, ob es nach [bordo:'] gehen soll, und so wurde es bestätigt. Kann doch ein objektiver Dritter nur als "Bordeaux" auffassen.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
"Se wollet also nach Bordoo. Des machema."
... und die Kundin fühlte sich verstanden und plötzlich heimisch im Schwabenland ... (y)
 
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