In Deutschland gibt es keine spezifischen gesetzlichen Regelungen, die das Arbeiten in Telefonzellen verbieten, solange keine öffentliche Ordnung gestört wird oder die Telefonzelle zweckentfremdet genutzt wird (z. B. durch Beschädigung oder dauerhafte Besetzung). Telefonzellen sind jedoch primär für Telekommunikation gedacht und bieten weder den Komfort noch die Infrastruktur für längeres Arbeiten (kein Strom, kein Internet, beengter Raum). Es wäre unpraktisch und unüblich, dort zu arbeiten.
Anschließend vom Flughafen Berlin Brandenburg (BER) zu fliegen, ist natürlich möglich, vorausgesetzt, man hat ein gültiges Flugticket und erfüllt die Reisevoraussetzungen (z. B. Einreisebestimmungen, Visum, etc.). Es gibt keine Verbindung zwischen der Nutzung einer Telefonzelle und dem Fliegen vom BER, also wäre das unproblematisch, solange man rechtzeitig am Flughafen ankommt.
Zu “warmen Nüsschen” in Telefonzellen: Telefonzellen bieten keinerlei Verpflegung, weder warme Nüsse noch andere Speisen oder Getränke. Sie sind reine Kommunikationseinrichtungen, und es gibt keine Hinweise darauf, dass in Deutschland jemals warme Speisen in Telefonzellen serviert wurden. Falls du warme Nüsse möchtest, findest du am BER in Restaurants oder Lounges möglicherweise Snacks wie Nüsse, aber nicht direkt in Telefonzellen.