Besteuerung von Freiflügen ab Januar 2016

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B

Bergmann

Guest
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Still und leise - von der Öffentlichkeit fast unbemerkt - hat das Finanzministerium einen Erlass erlassen: Frei- und Rabattflüge für Mitarbeiter müssen ab Januar 2016 versteuert werden - als geldwerter Vorteil in der Lohnsteuer. Hier nachzulesen:

Bundesfinanzministerium - BMF-Schreiben / Allgemeines - Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge

Die Berechnung des geldwerten Vorteils berechnet sich so: 0,04 - (0,01 x (FKM-4.000)):8.000 - aber nur für Strecken über 4.000 bis 12.000 KM, bei anderen Strecken berechnet sich die Berechnung anders. Kaum zu glauben, aber wahr.

Und hier zum Download des Erlasses als PDF:
http://www.bundesfinanzministerium....-fluege-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Der Teufel steckt übrigens im Detail ...
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
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Hahaha da hieß es doch die ganze Zeit LH führt die Steuer pauschal ab. Nur noch F bezahlt.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Meilenflüge, Freiflüge, Friends and Family sind eben ein Auslaufmodell. Schon lange. Ob Passagier oder Mitarbeiter.
Airlines wollen ihre Upgrades heute verkaufen. Selbst der Sitz am Notausgang wird noch gegen Extra-Gebühr vertickt. So dick, angetrunken, begriffsstutzig oder unbeweglich man auch sein mag.
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
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Wird das ganze jetzt die anstehenden Tarifeinigungen bei der Lufthansa erschweren oder erleichtern?

Flyglobal
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
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5
FHH (Feld hinterm Haus)
Meilen sind ja keine Freiflüge ;) wenn die Meilen versteuert sind, ist es Wurst was man damit macht. Ein iPad aus dem Worldshop wäre ja sonst auch ein geldwerter Vorteil.
 

ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
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898
Diese Regelungen gab es schon zu Zeiten Theo Waigels und sind ein alter Hut. Das ist höchstens eine Aktualisierung der Berechnungsformel.

Und wer bis zum Ende lesen kann ist auch klar im Vorteil:

"Er ersetzt den Erlass vom 6. September 2012 (BStBl S. 940) für die Jahre 2016 bis 2018 und wird im Bundessteuerblatt Teil veröffentlicht."
 
Zuletzt bearbeitet:

culao

Aktives Mitglied
27.07.2012
244
0
HAM
Wo ist die Neuerung? So etwas ähnlich gilt doch schon länger? :confused:

Nur zur Klarstellung: Das hat nichts mit der steuerlichen Behandlung von Prämienflügen zu tun, die über Meilen gebucht wurden. Hierbei handelt es sich zB um Stand-By-Tickets für LH Angestellte auf LH Flügen.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.233
1.855
KUL (bye bye HAM)
Und ist wie alles andere auch was seitens des Arbeitgebers oder sonstigen Dritten einer Person für den persönlichen (!) Gebrauch/Nutzung überlassen wird ein geldwerter Vorteil.
Bestes Beispiel: Anglo-Amerikanische Arbeitgeber rufen oft unter den Salesleuten im letzten Quartal Wettbewerbe aus, der mit der meisten Leistung gewinnt eine Reise nach whereever. In der Regel gibt es große Verwunderung bei den Vorgesetzten, wenn diese in den USA oder UK sitzen, da der deutsche AN dazu neigt bei Gewinn die Reise abzulehnen oder erst garnicht mitmacht weil die spontane Woche Südafrika mit 3000€ in den Büchern steht und der AN diese dann versteuern muss. Ob er jetzt mit seinen Arbeitskollegen nach SA möchte oder nicht.
Beliebt bei Steuerfahndern in der Grauzeit vor der Steuer-CD von der Autobahnraststätte: Bonussysteme von Struki-Vertrieben, wie Hamburg Mülleimer oder Otto's versoffene Bande. Wenn der junge, dynamische Treppenterrier seine gesamte Familie mit Kapitalanlageprodukten überzogen hat gab es Reisen (Nutten in Budapest sind auch ein geldwerter Vorteil), elektrische Spielereien Leasingraten für ein Jahr, etc. Leider vergaßen nur zuviele selbstständige Vertriebler hierfür die Steuer abzuführen. War Ende der 90er, Anfang 2000er eine Bankwette für jeden Steuerprüfer der noch ein paar Zähler brauchte.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.920
16.043
Du ziehst Deine Ausgaben fuer Versicherungen vom zu versteuernden Einkommen ab. Wenn Dir also eine Versicherung etwas rueckerstattet, muss das irgendwie wieder in das zu versteuernde Einkommen zurueckkommen. Wird also de facto besteuert, ja.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.131
237
FRA
Der geldwerte Vorteil bei ID Tickets muss schon seit Jahren versteuert werden
 

TachoKilo

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21.02.2013
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Berlin (West) - TXL
Der geldwerte Vorteil bei ID Tickets muss schon seit Jahren versteuert werden
Korrekt. Die älteste Quelle, die ich auf die schnelle gefunden habe, ist das Schreiben vom 10.12.2003 vom Bundesministerium für Finanzen. Da dort aber steht
Er ersetzt hinsichtlich der Durchschnittswerte den Erlass vom 7.12.2000 (BStBl 2000 I S. 1572).
muss es wohl auch vorher schon eine Regelung gegeben haben. Ich bin auch der Meinung, dass die Regelung für 2016 bis 2018 sich nicht von der von 2013 bis 2015 unterscheidet. Und der Unterschied zu davor (2010 bis 2012) besteht meines Erachtens nur darin, dass der ermittelte Wert des Flugs statt um 12 Prozent um 15 Prozent zu erhöhen ist.

Jetzt wüsste ich nur gerne welcher Teufel im Detail steckt, den der TO erwähnte. Vielleicht, dass es keine Unterscheidung nach Reiseklasse gibt? Na ein Glück, so lohnt sich Business aus steuerlicher Sicht richtig. ;)
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.131
237
FRA
Was gibt e seit 40 Jahre? Versteuerung des geldwerten Vorteil (bei ID Tickes) - sicher nicht
 

Moostal

Erfahrenes Mitglied
21.06.2010
804
0
Okay. Was heisst das jetzt? Was muss man pro 100000 PM den künftig als Einkommen versteuern.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Ich finde eine andere Regelung wäre nötig. MA verzichten ja auf Anwendung der EU261 bei ID- und Standby-Tickets. Ich finde falls einem eine solche Zahlung als Vollzahler zustehen würde, sollte dies den Freibetrag erhöhen. Das wäre eine faire Regelung. :p

Okay. Was heisst das jetzt? Was muss man pro 100000 PM den künftig als Einkommen versteuern.
Thema verfehlt. 6, setzen!
 
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herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
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716
Was gibt e seit 40 Jahre? Versteuerung des geldwerten Vorteil (bei ID Tickes) - sicher nicht

Oh doch! Auf meinen Tickets war schon in den 70-er Jahren immer ein Stempel "Für die Versteuerung des geldwerten Vorteils ist der Ticketinhaber selbst verantwortlich".
 
B

Bergmann

Guest
Thema verfehlt. 6, setzen!
.
Da kriegt man ja Angst, bei solch strengen Lehrern hier im Forum etwas zu posten.

Es betrifft nicht Miles&More. Dort versteuert Lufthansa pauschal alle Prämien. Das ist mit dem Fiskus so geregelt. Es könnte aber zum Beispiel durchaus die anderen Förderprogramme von Lufthansa treffen. Dort gibt es durch Lufthansa keine pauschale Versteuerung. Der Personenkreis, den dieser Erlass betrifft, könnte also weit über die Mitarbeiter der Airlines und deren Angehörigen hinaus gehen, denn die Welt besteht nicht nur aus Miles&More. Das muss auch mal gesagt werden :)
 
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