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Bergmann
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Still und leise - von der Öffentlichkeit fast unbemerkt - hat das Finanzministerium einen Erlass erlassen: Frei- und Rabattflüge für Mitarbeiter müssen ab Januar 2016 versteuert werden - als geldwerter Vorteil in der Lohnsteuer. Hier nachzulesen:
Bundesfinanzministerium - BMF-Schreiben / Allgemeines - Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge
Die Berechnung des geldwerten Vorteils berechnet sich so: 0,04 - (0,01 x (FKM-4.000)):8.000 - aber nur für Strecken über 4.000 bis 12.000 KM, bei anderen Strecken berechnet sich die Berechnung anders. Kaum zu glauben, aber wahr.
Und hier zum Download des Erlasses als PDF:
http://www.bundesfinanzministerium....-fluege-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Der Teufel steckt übrigens im Detail ...
Bundesfinanzministerium - BMF-Schreiben / Allgemeines - Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge
Die Berechnung des geldwerten Vorteils berechnet sich so: 0,04 - (0,01 x (FKM-4.000)):8.000 - aber nur für Strecken über 4.000 bis 12.000 KM, bei anderen Strecken berechnet sich die Berechnung anders. Kaum zu glauben, aber wahr.
Und hier zum Download des Erlasses als PDF:
http://www.bundesfinanzministerium....-fluege-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Der Teufel steckt übrigens im Detail ...
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