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das dürfte egal sein - sie richten sich eindeutig an deutsche Verbraucher, damit sollte das FernUSG gelten.
Und das soll wie durchsetzbar sein?
das dürfte egal sein - sie richten sich eindeutig an deutsche Verbraucher, damit sollte das FernUSG gelten.
das dürfte egal sein - sie richten sich eindeutig an deutsche Verbraucher, damit sollte das FernUSG gelten.
Was passiert, wenn mein Coach oder Kursanbieter im Ausland sitzt?
Sobald der Kurs auf Kunden mit Wohnsitz in Deutschland ausgerichtet ist, gilt das FernUSG. Auch ausländische Anbieter müssen die ZFU-Zulassung einholen – ansonsten ist der Vertrag nichtig und du hast Anspruch auf Rückzahlung.
Und das soll wie durchsetzbar sein?
Wenn das so gut funktioniert, wie die Durchsetzung der DSGVO, dann wird in Dubai nicht ein Champagner-Glas weniger getrunken.
Wo zieht man eigentlich die Grenze zwischen Coach und professioneller Beratungsleistung, die heute zumindest teilweise schon online erbracht wird?
Für die Definitionen, was das genau bedeutet, empfehle ich das Gesetz und/oder einschlägige Artikel im "Internet".(1) Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der
1. der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und
2. der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.
Wenn das so gut funktioniert, wie die Durchsetzung der DSGVO, dann wird in Dubai nicht ein Champagner-Glas weniger getrunken. Wo zieht man eigentlich die Grenze zwischen Coach und professioneller Beratungsleistung, die heute zumindest teilweise schon online erbracht wird?
noch keine 30 im Leben, aber 2 Lambos und die erste Million gemacht haben wollen, hat nunmal seinen PreisIst ein schmaler Grad zwischen Nanny State und Verbraucherschutz. Aber wer zur Hölle gibt knapp 50k für ein Onlinecoaching aus, ohne sich vorher ausführlich zu informieren?
also ich finde, es passt wie Arsch auf EimerPersönlichkeitsentwicklung ist kompletter Schwachfug. Damit jemand darauf reinfällt, muss man ihm erst einmal einreden, seine Persönlichkeit sei verbesserungswürdig. Besonders vorsichtig wäre ich, wenn Wörter wie "Mindset" oder "Wachstum" verwendet werden. Dann ist man an einen Guru geraten, der einem nur das Geld aus der Tasche ziehen will. Ich kenne leider ein paar Menschen, die durch solche Leute zu Selbstoptimierungs-Zombies geworden sind, die keine eigene Meinung mehr haben, sonder sich bei jeder Entscheidung fragen "Was würde mein Coach an meiner Stelle tun?". Es erschrickt mich, wie viel Geld Menschen für so einen Quatsch ausgeben.
es ist doch immer dasselbe "Goldgräbermodell" ... schon seit MenschengedenkenDer Unterschied ist ganz einfach: Hier will der Coach Geld haben, das der Kunde im Zweifelsfall nicht bezahlt bzw. zurückbuchen lässt. Und ohne gültigen Vertrag hat der Coach keine Chance, an sein Geld zu kommen. Das Durchsetzungsproblem liegt also relativ schnell beim Coach, nicht beim Kunden.
Und selbst wenn das Geld nicht direkt zurückgebucht wird: Im Beispiel oben werden 23.800 € zurückgezahlt - das ist schon das ein oder andere Gläschen, ob nun versteuert oder nicht. Und ganz offensichtlich wird es durchgesetzt, auch wenn es für den ein oder anderen hier (oder in Dubai) schwer vorstellbar ist. Aber da dürften sich sowieso in den nächsten Monaten einige Leute überrascht zeigen, was alles durchgesetzt werden kann, wenn es um Geld und nicht um so profane Dinge wie Bürgerrechte geht.
soweit mir bekannt kosten youtube Videos in aller Regel nichts ( ... außer n bisschen Zeit, und man muss die nervigen Werbeclips ertragen)Das ist ja eine völlig absurde Parodie des Verbraucherschutzes ... die ZFU wird sich vor Anträgen in den kommenden Monaten kaum retten können.
König und andere Anbieter fallen mE aber eher nicht unter das FernUSG, da keine individuelle Lernerfolgskontrolle erfolgt. Lehrvorträge alleine sind nicht zulassungspflichtig.
Es ging im Thread auch um König, dort sind die Seminar ja idR bezahlt, wobei keine Lernerfolgskontrolle erfolgt, also nicht FernUSG.soweit mir bekannt kosten youtube Videos in aller Regel nichts ( ... außer n bisschen Zeit, und man muss die nervigen Werbeclips ertragen)
teuer könnte es erst dann werden, wenn man anfängt den ganzen Mist, der Einem da erzählt und influenzt werden soll, unreflektiert zu glauben
jetzt mal ganz mit Ernst (und mit Horst von mir aus auch):Es ging im Thread auch um König, dort sind die Seminar ja idR bezahlt, wobei keine Lernerfolgskontrolle erfolgt, also nicht FernUSG.
Ohne Kostenpflicht natürlich auch kein Ersatzanspruch durch den Leistungsempfängers, zumindest nicht aus Unzulässigkeit nach FernUSG. Vielleicht nach §§ 823, 249 oder §826![]()
Wo?du bettelst dafür ernsthaft um Mitleid ??!
Ich zitiere mich an der Stelle selbst: "Das ist ja eine völlig absurde Parodie des Verbraucherschutzes (...)"soll ich jetzt ernsthaft Mitleid mit irgendwelchen 25-jährigen Milchbubis haben, die sich zuviele Hoss und Hopf Podcast reinpfeifen, warum auch immer anscheinend von irgendwoher zuviel Geld in die Wiege gelegt bekommen haben, und sich für irgendwas um die 25.ooo Euro n Seminar buchen, in dem sie lernen wollen, wie sie ebenso schnell an den Lambo und die erste Mio kommen können, wie Hoss und Hopf ???
Was?ich seh da ganz was anderes
vor allem das, wozu sich Viele (durch ihr Gejammer) selber machen
mal ne andere Frage:
ein paar hundert Euro kostet auch ein Wellnesshotel übers WESpoiler: Die erste Million macht man, indem man 40 Menschen überzeugt, dass sie einem jeweils 25.000 Euro überweisen. Im Gegenzug gibt man ihnen genau diesen Rat. So funktioniert ein Schneeballsystem.
Ich kenne aber auch Normalverdiener, die hunderte von Euros für ein Wochenendseminar ausgeben. Sie behaupten dann, es würde ihnen hinterher besser gehen. Die verstehen den Unterschied nicht: Es geht ihnen nicht besser, sondern ihnen wurde das erfolgreich eingeredet,