ANZEIGE
Im Laufe des Jahres werde ich wahrscheinlich beruflich für ein paar Tage nach GRU müssen, da eine Schwesterfirma eine Niederlassung eröffnen wird.
Auf der Internetseite des Generalkonsulats http://frankfurt.itamaraty.gov.br/de/arbeit_und_business.xml ist ja zu entnehmen, daß man als Deutscher grds. kein Visum für eine Geschäftsreise benötigt, jedoch für z.B. beratende Tätigkeiten ein Arbeitsvisum erforderlich ist.
Auf der Internetseite des Generalkonsulats http://frankfurt.itamaraty.gov.br/de/arbeit_und_business.xml ist ja zu entnehmen, daß man als Deutscher grds. kein Visum für eine Geschäftsreise benötigt, jedoch für z.B. beratende Tätigkeiten ein Arbeitsvisum erforderlich ist.
Hat jemand Erfahrungen wie genau das gesehen wird ?Als Arbeitsaufenthalte zählen sämtliche Aufenthalte, die Arbeits- oder arbeitsähnliche Verhältnisse (auch bei ausländischen Arbeitgebern) implizieren: Mitarbeiter von Firmen, die in Brasilien Dienstleistungen anbieten, Praktikanten, Monteure, Ingenieure, etc.
Personen, die zwecks Ausübung technisch-beratender Tätigkeiten nach Brasilien reisen, erfüllen nichtdie Voraussetzungen für die Erteilung eines Geschäftsreisevisums, sondern benötigen hierzuArbeitsvisa. Dies gilt auch für:
- Montage- und Reparaturarbeiten von nach Brasilien exportierten Geräten/Anlagen
- Technologietransfer
- Technische Beratung