Buchung für Dritte: Kreditkarte für etix an Check-In vorlegen

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eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
166
2
MUC
Steht alles im Urteil 16 U 43/11, man muss es halt nur lesen.
Und ich sage, man soll es halt drauf ankommen und gegebenenfalls auch eskalieren lassen. Wenn alle so ne Warmduscher und Weicheier wie Du wären und nur Eier aus rosa Watte hätten, wäre die Menschheit schon lange ausgestorben.


Das Urteil bezieht sich NUR auf fehlerhafte AGB, nicht auf die Tatsache dass jemand die CC vorweisen soll. Das wird aber daraus gemacht.

So und zum Thema Warmduscher noch ein Wort. Ich denke halt lieber mit statt mich unnötig anzulegen.
Ich möchte dich sehen, wie du versuchst mit deiner deutschen "Eskalation" im Ausland zu deinem dir nicht zustehenden Recht zu kommen.
In einigen Ländern wirst du dann gleich eingesackt wegen Renitenz oder du darfst einfach ein nettes Schild lesen:

"Bitte verlassen sie den Schalter jetzt. Wir können ihnen nicht helfen".
 
Zuletzt bearbeitet:

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
166
2
MUC
Wenn ein in Deutschland wohnender Deutscher bei einer deutschen Airline ueber eine .de-Website einen Hin- und Rueckflug ab Deutschland bucht und mit einer deutschen Kreditkarte in Euro bezahlt, unterliegt der Flug deutschem Recht. Auch der im Ausland startende Rueckflug.
Umgekehrt kann ein deutsches Gericht auch auslaendisches Recht anwenden, wenn ein Auslaender eine deutsche Airline an ihrem deutschen Gerichtsstand verklagt und das deutsche Internationale Privatrecht ueber die oben beispielhaft genannten Anknuepfungspunkte die Anwendung eines auslaendischen Rechts gebietet.

Wat? Ein deutsches Gericht kann ausländisches Recht anwenden? Sorry..absolut daneben.

Deine Ausführung hat nichts mit der Sache zu tun.
Das Urteil bezieht sich einzig und allein auf eine fehlerhafte AGB und bedeutet nicht, dass man deshalb auch nicht nach einem Zahlungsnachweis gefragt und abgelehnt werden kann.

Das machen Einige daraus, steht aber nicht im Urteil drin.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.009
16.288
Wat? Ein deutsches Gericht kann ausländisches Recht anwenden? Sorry..absolut daneben.

Dass das so ist oder dass ich es "behaupte"?
Falls ersteres, waehl Dir Politiker, die die entsprechenden Gesetze aendern. Falls zweiteres, informier Dich ueber Kollisionsrecht.

Deine Ausführung hat nichts mit der Sache zu tun.

Aber ja. Du behauptest zu unrecht, dass deutsches AGB-Recht nicht zur Anwendung kommt, wenn ich im Ausland wegen fehlender Kreditkarte stehengelassen werde. Das widerlege ich mit meinen Ausfuehrungen.

Das Urteil bezieht sich einzig und allein auf eine fehlerhafte AGB und bedeutet nicht, dass man deshalb auch nicht nach einem Zahlungsnachweis gefragt und abgelehnt werden kann.

Das machen Einige daraus, steht aber nicht im Urteil drin.

Die AGB werden immer fehlerhaft sein, wenn sie einen Befoerderungsausschluss bei fehlender Kreditkarte postulieren.

Im uebrigen bezweifele ich, dass die Airline per se einen Zahlungsnachweis verlangen kann. Bzw. das ausgestellte Ticket IST der Zahlungsnachweis. Allein die Vorlage der Kreditkarte ist auch kein Zahlungsnachweis, insofern geht diese Deine Ausfuehrung auch an der Realitaet vorbei.
 
Zuletzt bearbeitet:

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.859
2.732
PIX, BER, ZRH
Das Urteil bezieht sich NUR auf fehlerhafte AGB, nicht auf die Tatsache dass jemand die CC vorweisen soll. Das wird aber daraus gemacht.

Du hast das Urteil nicht gelesen. Zum Urteil gehört nämlich auch und gerade die Begründung. Für Dich zum Verständnis mit "Beklagte" ist die Fluggesellschaft gemeint. Ich habe jetzt mal nur die Absätze rausgesucht, die Du vielleicht noch verstehen könntest, ich will Dich ja nicht überfordern.

16 U 43/11 meinte:
21
Gegen die Argumentation der Beklagten spreche, dass der Vertrag zwischen der Beklagten und dem Verbraucher durch entsprechende Willenserklärungen – Buchung und Buchungsbestätigung – zustande komme. Die Beklagte habe keine Anhaltspunkte dafür geliefert, dass im Rahmen der zu berücksichtigenden Erklärungen irgendeine Bedingung eine Rolle spiele. Die vorliegende Klausel beziehe sich allein auf das Austauschverhältnis, nämlich die Frage, ob der Verbraucher die vereinbarte Leistung in Anspruch nehmen könne. Die Regelung enthalte auch keine Aussagen über eine Erstattung des Flugpreises, wenn mangels Kreditkartenvorlage der Vertrag entfiele. Die Regelung sei als Leistungsverweigerungsrecht zu werten, das zur Unmöglichkeit führe, so dass faktisch von einem Rücktrittsrecht gesprochen werden müsse.

16 U 43/11 meinte:
22
Die Beklagte sei keineswegs als Geschädigte im Missbrauchsfall zu betrachten; vielmehr ginge ein Schaden zu Lasten des Kartenunternehmens. Die Beklagte sei die einzige international tätige …gesellschaft, die eine entsprechende Anforderung an die Verbraucher stelle. Sie habe auch keine Vereinbarung zwischen ihr und einem Kartenunternehmen vorgelegt, nach der sie zur Vorlage einer Kreditkarte vor Abflug verpflichtet sei.
...

16 U 43/11 meinte:
30
Dieses Lösungsrecht ist jedoch sachlich nicht gerechtfertigt. Die Beklagte hat keinen sachlichen Grund benannt, der es rechtfertigen würde, die Ausführung der Leistung durch Beförderung automatisch dann zu verweigern, wenn der Kunde die Kredit- oder Debitkarte nicht vorlegt, mit der er das Flugticket bezahlt hat.
 

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
166
2
MUC
Dass das so ist oder dass ich es "behaupte"?
Falls ersteres, waehl Dir Politiker, die die entsprechenden Gesetze aendern. Falls zweiteres, informier Dich ueber Kollisionsrecht.
Aber ja. Du behauptest zu unrecht, dass deutsches AGB-Recht nicht zur Anwendung kommt, wenn ich im Ausland wegen fehlender Kreditkarte stehengelassen werde. Das widerlege ich mit meinen Ausfuehrungen.
Die AGB werden immer fehlerhaft sein, wenn sie einen Befoerderungsausschluss bei fehlender Kreditkarte postulieren.
Im uebrigen bezweifele ich, dass die Airline per se einen Zahlungsnachweis verlangen kann. Bzw. das ausgestellte Ticket IST der Zahlungsnachweis. Allein die Vorlage der Kreditkarte ist auch kein Zahlungsnachweis, insofern geht diese Deine Ausfuehrung auch an der Realitaet vorbei.

Setzen.
6
Wir sprechen weiter, wenn du mir dein juristisches Studium über das erste Semster hinaus nachweist.
Nach dem 2. Semester lernt man nämlich erst Texte zu lesen und in den Zusammenhang zu bringen.
Kollisionsrecht= Kein deutscher Richter darf internationales Recht sprechen. Er verweisst in dem Fall die Zuständigkeit woanders hin.
AGB= Ich rede nicht von anzuwendenden deutschen oder fehlerhaften AGB, sondern von ggf. geltenden nationalem Recht im Abflugland.
Was du bezweifelst und anderswo ggf. rechtens ist zählt.Sonst nix.
 
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eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
166
2
MUC
Du hast das Urteil nicht gelesen. Zum Urteil gehört nämlich auch und gerade die Begründung. Für Dich zum Verständnis mit "Beklagte" ist die Fluggesellschaft gemeint. Ich habe jetzt mal nur die Absätze rausgesucht, die Du vielleicht noch verstehen könntest, ich will Dich ja nicht überfordern....

Wuha du überforderst mich sehr wohl.
So viel Text wo es um nichts geht.
"Beklagenswert" ;)
Na dann happy durchsetzing deiner Auffassung beim nächsten Problem im Ausland.
Am besten du nimmst dir immer alle entscheidenden Beck-Texte mit zum zitieren und eine Richter Robe..Schnellgericht sozusagen

Over and out.
Mehr sag ich nicht zu diesem Thema
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Jetzt hab ich das auch gerade entdeckt. Habe einen LH Flug für meinen Bruder gebucht (Einstellungstest für einen Ausbildungsplatz bei Fraport, Reisekosten will Fraport keine erstatten :rolleyes: ) und der Flugpreis sollte vom Konto meiner Eltern eingezogen werden. Erstmal kam im Chrome immer nur ewig "Bitte haben Sie einen Moment Geduld" und es ist nichts passiert. Im Firefox hats dann immerhin geklappt, aber da steht dann auch auf der Übersichtsseite, dass man die Bankkarte vom Konto vorlegen soll. Was soll dieser Hinweis, wenn man doch ausdrücklich einen Reisenden angegeben hat der nicht mit den Daten in den Feldern der bezahlenden Person übereinstimmt. Ein super durchdachtes System (n)
 
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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Setzen.
6
Wir sprechen weiter, wenn du mir dein juristisches Studium über das erste Semster hinaus nachweist.
Nach dem 2. Semester lernt man nämlich erst Texte zu lesen und in den Zusammenhang zu bringen.
Kollisionsrecht= Kein deutscher Richter darf internationales Recht sprechen. Er verweisst in dem Fall die Zuständigkeit woanders hin.
AGB= Ich rede nicht von anzuwendenden deutschen oder fehlerhaften AGB, sondern von ggf. geltenden nationalem Recht im Abflugland.
Was du bezweifelst und anderswo ggf. rechtens ist zählt.Sonst nix.

Halt doch einfach mal die Klappe, wenn du offensichtlich keinen blassen Dunst hast, anstatt hier airsicknessbag anzupöbeln.

Danke.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.009
16.288
Setzen.
6
Wir sprechen weiter, wenn du mir dein juristisches Studium über das erste Semster hinaus nachweist.

Ich weise hier ueberhaupt nichts nach, teile Dir aber gerne mit, dass sich die Zahl zwei bei mir nicht auf die Semester, sondern die juristischen Staatsexamina bezieht.

Das kann glauben, wer will (it's the internet, honey), das ist mir auch egal, jeder kann sich hier ueber jeden anderen seine Meinung anhand der Postings selber bilden.
Wer mich fuer einen "Privatier" haelt, dessen einzige Reisetaetigkeit die woechentliche Busfahrt zum Sozialamt ist und dessen einzige berufliche Qualifikation aus einem Abschluss der achten Klasse der Bud-Spencer-Gesamtschule und ausgiebigem Salesch- und Hold-Konsum besteht, mag das gerne tun.
 
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Reaktionen: hams

kilian

Erfahrenes Mitglied
27.06.2012
523
0
HAM
Also die Bestätigung der Echtheit ist ja Schmarrn. Dass die Karte existiert und belastbar ist wird direkt bei Buchung geprüft.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.859
2.732
PIX, BER, ZRH
Die Juristen sind sich hier ausnahmsweise sehr einig. Das Problem ist der Praktikant in der Gerichtskantine. ;-)

Nichts gegen Praktikanten oder auch -innen. Ich habe solche Menschen durchaus engagiert, neugierig und auch lernfreudig erlebt. Aber in München scheint man in der Gerichtskantine nur eine Praktikumsstelle als Schnitzel zu bekommen oder wie wird man sonst so bekloppt.