Bundesregierung will Mahan die Einfluggenehmigung ab Januar entziehen

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no_way_codeshares

Guest
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Das LBA ist aber nicht für Sanktionen zuständig, sondern für die Flugsicherheit.

Analog zur zeitweiligen Sperre aller Airlines aus z.B. Indonesien bietet sicher die Häufung von Vorfällen (wie zuletzt der Saha-Unfall) in der Iranischen Luftfahrt sicher ggfs als Alibi an, aber warum sollte man eine klare Botschaft wiederum verschleiern?
 

west-crushing

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03.08.2010
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CGN
Es dürfte klar sein, dass diese Airline solche Flüge unter staatlichen Genehmigung durchführt. Die Flüge sind bestimmt auch vom international anerkannten Regime in Syrien genehmigt worden, alles ist also voll im Einklang mit dem internationalen Recht.

US-Airlines transportieren manchmal auch Truppen (auch unter staatlicher Aufsicht, und auch mit Waffen im Gepäck), das ist aber kein Grund sie als unsicher zu sehen.

Will man den Iran (oder die Airline) sanktionieren - dann sollte das auch klar als Sanktionen erklärt werden und das entsprechende bilaterale Luftverkehrsabkommen gekündigt oder geändert werden. Das LBA ist aber nicht für Sanktionen zuständig, sondern für die Flugsicherheit.

Der Missbrauch von Kontrollbehörden für politische Zwecke ist eher in Bananenrepubliken und im Putin-Russland verbreitet, solche Praktiken haben in einem demokratischen Land wie Deutschland nichts zu suchen. Was kommt denn als nächstes - werden iranische Weine von Lebensmittelkontrolleuren plötzlich als gefährlich deklariert? :rolleyes:

Das geschieht doch auch überhaupt nicht :confused:

"Nach Auffassung der Bundesregierung ist das zur Wahrung der außen- und sicherheitspolischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland unverzüglich erforderlich", erklärte der stellvertretende Sprecher des Auswärtigen Amts, Christopher Burger, in Berlin.

Mahan Air transportiere Ausrüstung und Personen in Kriegsgebiete im Nahen Osten, besonders nach Syrien. Es liege im außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik, keinen Luftverkehr nach Deutschland durch Unternehmen zuzulassen, "die das Kriegsgeschehen in Syrien unterstützen und dazu beitragen, Menschen in Kriegsgebieten zu unterdrücken".

Die Bundesregierung selbst sagt diplomatisch klar, warum die Betriebserlaubnis entzogen wurde. Das LBA ist nun einmal als dem BMVI nachgeordnete Behörde (bürokratietechnisch) für den Entzug der Betriebserlaubnis zuständig. Es untersteht den Weisungen des BMVI und man darf davon ausgehen, dass diese Entscheidung von der Bundesregierung und nicht dem LBA getroffen wurde.

Es versucht doch nach dem verlinkten Artikel auch gar niemand, irgendwelche Sicherheitsbedenken vorzuschieben. Es wird klar gesagt, dass die Genehmigung aus politischen Gründen entzogen wird. Ob du das gut findest oder nicht, ist eine davon selbstverständlich zu trennende Frage.
 

cockpitvisit

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aber warum sollte man eine klare Botschaft wiederum verschleiern?

Dann sollte die "klare Botschaft" auch von der entsprechenden staatlichen Stelle kommen, und nicht vom LBA.

Aber vermutlich gibt's einfach keine rechtliche Handhabe gegen die Airline, schließlich gilt ein bilaterales Abkommen über den Luftverkehr mit dem Iran und man kann nicht nach politischem Belieben jede iranische Airline verbannen. Und deshalb bedient man sich der Dritte-Welt-Tricks mit dem Entzug der Betriebsgenehmigung - einfach nur peinlich :(

Was macht Deutschland, wenn der Iran im Gegenzug die Lufthansa als unsicher einstuft und alle Überflüge verbietet?
 

west-crushing

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03.08.2010
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Dann sollte die "klare Botschaft" auch von der entsprechenden staatlichen Stelle kommen, und nicht vom LBA.

Aber vermutlich gibt's einfach keine rechtliche Handhabe gegen die Airline, schließlich gilt ein bilaterales Abkommen über den Luftverkehr mit dem Iran und man kann nicht nach politischem Belieben jede iranische Airline verbannen. Und deshalb bedient man sich der Dritte-Welt-Tricks mit dem Entzug der Betriebsgenehmigung - einfach nur peinlich :(

Die Botschaft kommt doch von der entsprechenden Stelle, schließlich äußert sich ein Sprecher der Bundesregierung. Das LBA ist nunmal nach dem innerstaatlichen Recht (also gerade keine "Dritte-Welt-Tricks") die für den Entzug der Betriebsgenehmigung zuständige Behörde. Sollte sich das LBA aus irgendwelchen Gründen geweigert haben, die Betriebsgenehmigung zu entziehen, wird es vom BMVI dazu angewiesen. Die von dir propagierte Trennung in "politischen" und "verwaltungstechnischen" Bereich gibt es in dieser Form auf Bundesebene nicht.

Im Übrigen wäre ich mir nicht so sicher, dass es keine rechtliche Handhabe gibt, ganz im Gegenteil. Nach dem Luftverkehrsgesetz kann die Betriebsgenehmigung versagt werden, wenn der beantragte Fluglinienverkehr öffentliche Interessen (Deutschlands) beeinträchtigt. Dazu gehören auch politische Interessen.
 
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no_way_codeshares

Guest
Wie hießen erst vor kurzem über eine Million Menschen bei uns in D willkommen, von denen die meisten Israels Existenzrecht verneinen

Und diese Antisemiten sind unter einem großen Jubel der Hälfte der deutschen Bevölkerung gekommen.

Die staatliche Förderung der Masseneinwanderung von Antisemiten nach Deutschland sollte meiner Meinung nach jedem hierzulande viel mehr Sorgen machen, als der angeblich antisemitische Iran. Zumal Israel auch gut bewaffnet ist - hat nämlich (im Unterschied zur etwa Ukraine) seine Atomwaffen nicht gegen sinnlose westliche Sicherheitsgarantien getauscht.

Deine ständige Widerholung macht nicht aus jedem Flüchtling einen Antisemiten.
Ob die meisten dieser Flüchtlinge, wie von Dir behauptet, das Existenzrecht Israels verneinen, hierzu fehlen mir belastbare Zahlen, die Du gerne liefern kannst.
Dass unter den Flüchtlingen leider nicht wenige Antisemiten sind auf Grund entsprechender Erziehung und Bildungsdefizite, wird von niemandem bestritten.
Dass die Hälfte unserer Bevölkerung die Flüchtlinge bejubelt hätte, finde ich statistisch nicht bestätigt, erst Recht nicht im Wissen, dass dies angeblich alles Antisemiten sein sollen. Vielleicht kannst Du hier mit Zahlen aushelfen?
Ich bin nur froh, dass es offenbar ausreichend viele Deutsche und Europäer gab, die das nötige Verständnis und den Durchblick für die Situation hatten ohne deshalb in Begeisterung auszubrechen, wie von Dir unterstellt.
Ich hoffe Deine Zahlen, die Du liefern willst, sind exakter als die von Dir kolportierte "über eine Million", die nicht einmal im Rekordjahr 2015 erreicht wurde und von denen nur ein Teil einen Antrag auf Asyl gestellt hat.

Und spätestens bei der angeblichen, "staatlichen Förderung der Masseneinwanderung von Antisemiten" ist Dir die bürgerliche Fassade wohl verrutscht?
Das ist ja wohl "Der Flügel" pur?

Sollten wir uns jetzt wieder mit dem Einflugverbot für Mahan beschäftigen?
 

cockpitvisit

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Deine ständige Widerholung macht nicht aus jedem Flüchtling einen Antisemiten.

German study: Over 50% of Muslim refugees hold antisemitic views - Diaspora - Jerusalem Post


When asked by the investigators if “Jews have too much influence in the world,” 52% of Syrians said yes, while 53% of Iraqis agreed with the statement. Nearly 60% of Afghans said Jews wield too much influence, while a mere 5.4% of those from Eritrea – a Christian-majority country – held antisemitic views. Some Eritreans said they were familiar with Jews from the Bible.

The number of Germans who affirmed the antisemitic statement about Jewish influence was 20%.

Aber wir lenken uns in der Tat vom Thema ab.
 

Volume

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Bei einer Airline, die undeklarierte Kriegswaffen und islamistische Terroristen durch die Gegend gondelt
Wofür vermutlich Beweise vorliegen?

Die von dir propagierte Trennung in "politischen" und "verwaltungstechnischen" Bereich gibt es in dieser Form auf Bundesebene nicht.
Das wäre ein glasklarer Verstoß gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz.

Diese Trennung ist nicht "propagiert" sondern ist ganz klar geltendes Recht. Ein Verwaltungsakt darf nur nach Verwaltungsregeln vollzogen werden. Politiker und Ideologien haben da nichts verloren.
Deshalb wird ja auch zum Beispiel ein klar überführter Verbrecher wieder freigelassen, wenn seine Untersuchungshaft bis zum Prozessbegin zu lange gedauert hat. Oder wird ein ehemals freigesprochener kein zweites mal für das selbe Verbrechen angeklagt, wenn plötzlich neue Beweise auftauchen. Da können sich die Politiker noch so querlegen.

Ein absolutes Armutszeugnis für eine Demokratie die anderen Ländern vortanzen will, wie ein Rechtsstaat funktioniert.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Es versucht doch nach dem verlinkten Artikel auch gar niemand, irgendwelche Sicherheitsbedenken vorzuschieben.

Doch, neben dem Strafcharakter (Terroristen-Shuttle) gibt es auch Sicherheitsbedenken:

"Es gebe außerdem bei Mahan Air 'gravierende Anhaltspunkte' mit Blick auf das Agieren des iranischen Geheimdienstes in Europa, ergänzte der Außenamtssprecher. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, die Entscheidung sei auf eine 'Abwägung der deutschen Sicherheitsbelange' hin getroffen worden."


Wofür vermutlich Beweise vorliegen?

Vermutlich.
 
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west-crushing

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Diese Trennung ist nicht "propagiert" sondern ist ganz klar geltendes Recht. Ein Verwaltungsakt darf nur nach Verwaltungsregeln vollzogen werden. Politiker und Ideologien haben da nichts verloren.
Deshalb wird ja auch zum Beispiel ein klar überführter Verbrecher wieder freigelassen, wenn seine Untersuchungshaft bis zum Prozessbegin zu lange gedauert hat. Oder wird ein ehemals freigesprochener kein zweites mal für das selbe Verbrechen angeklagt, wenn plötzlich neue Beweise auftauchen. Da können sich die Politiker noch so querlegen.

Ein absolutes Armutszeugnis für eine Demokratie die anderen Ländern vortanzen will, wie ein Rechtsstaat funktioniert.

Nochmal: Nach dem LuftVG kann die Betriebsgenehmigung versagt werden, wenn der beantragte Fluglinienverkehr öffentliche Interessen beeinträchtigt. Das Recht sieht gerade vor, dass auch (verkehrs)politische Erwägungen berücksichtigt werden können.

Cockpitvisit scheint sich ja daran zu stören, dass der Widerruf der Betriebsgenehemigung nicht durch das BMVI, sondern durch das LBA vorgenommen wurde. Eine Trennung in der Hinsicht, dass die rechtlich vorgesehene Berücksichtigung auch politischer Aspekte bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe oder bei Ermessensentscheidungen - entgegen den Zuständigkeitsvorschriften des einfachen Rechts - allein den Bundesministerien vorbehalten wäre, kennt das deutsche (Verfassungs)recht nicht.

Deine Vergleiche hinken im Übrigen, aber das nur am Rande. Strafrechtliche Entscheidungen über die Freilassung eines Beschuldigten aus der Untersuchungshaft trifft die Judikative, wir reden über Entscheidungen der Exekutive.
 
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cockpitvisit

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Sollte sich das LBA aus irgendwelchen Gründen geweigert haben, die Betriebsgenehmigung zu entziehen, wird es vom BMVI dazu angewiesen.

Kann das Ministerium das LBA auf diese Weise auch zwingen, einer eigentlich unsicheren Airline aus politischen Gründen eine Betriebserlaubnis zu erteilen?

Schafft ja nicht gerade Vertrauen in die Luftsicherheit...
 

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Das Recht sieht gerade vor, dass auch (verkehrs)politische Erwägungen berücksichtigt werden können.
Dies wahr aber keine Verkehrspolitische, sondern eine ideologische Entscheidung. Mit Geschmäckle, weil dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechend.

Eine Trennung in der Hinsicht, dass die rechtlich vorgesehene Berücksichtigung auch politischer Aspekte bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe oder bei Ermessensentscheidungen - entgegen den Zuständigkeitsvorschriften des einfachen Rechts - allein den Bundesministerien vorbehalten wäre, kennt das deutsche (Verfassungs)recht nicht.
Dass die Entscheidung auf Weisung des BMVI, wenn nicht gar des Kanzleramts erfolgt sein wird, ist ziemlich klar. Und ja, das ist der Weg wie wir das in Deutschland machen, das BMVI widerruft die Genehmigung nicht selbst, sondern weist eine untergeordnete Behörde an, dies zu tun. Diese Verfahrensweise ist aber zumindest mal intransparent, ggfs. ungerecht und u.U. sogar illegal (Stichwort Gleichbehandlungsgrundsatz, Verwaltungsverfahrensgesetz). Nur "weil wir das schon immer so machen" ist es nicht besser.
Und damit will ich hier wirklich nicht pro-Iranisch sein, sondern pro-Gewaltenteilung und pro-Gleichbehandlung. Auch wenn das LBA Donald Trump den Einflug mit seiner privaten 757 versagt hätte, würde ich es ähnlich sehen.
 

west-crushing

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Dies wahr aber keine Verkehrspolitische, sondern eine ideologische Entscheidung. Mit Geschmäckle, weil dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechend.


Dass die Entscheidung auf Weisung des BMVI, wenn nicht gar des Kanzleramts erfolgt sein wird, ist ziemlich klar. Und ja, das ist der Weg wie wir das in Deutschland machen, das BMVI widerruft die Genehmigung nicht selbst, sondern weist eine untergeordnete Behörde an, dies zu tun. Diese Verfahrensweise ist aber zumindest mal intransparent, ggfs. ungerecht und u.U. sogar illegal (Stichwort Gleichbehandlungsgrundsatz, Verwaltungsverfahrensgesetz). Nur "weil wir das schon immer so machen" ist es nicht besser.
Und damit will ich hier wirklich nicht pro-Iranisch sein, sondern pro-Gewaltenteilung und pro-Gleichbehandlung. Auch wenn das LBA Donald Trump den Einflug mit seiner privaten 757 versagt hätte, würde ich es ähnlich sehen.

Na dann mal Butter bei die Fische. Wieso soll es illegal sein, dass die dafür zuständige Behörde im Außenverhältnis eine Genehmigung zurücknimmt? Alles andere widerspräche gerade dem Gesetz.

Mit dem "Gleichbehandlungsgrundsatz" solltest du dich vielleicht nochmal ausführlicher beschäftigten. Im Übrigen ist das sehr wohl eine politische Entscheidung, die von dir propagierte Trennung in politische und ideologische Entscheidungen kennt das Luftverkehrsgesetz ebenfalls nicht.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Und im uebrigen: Welche Gewalt wird denn zwischen Ministerium und LBA geteilt?

Ausfluss der Gewaltenteilung ist, dass Mahan gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen kann, ueber die dann ein von Ministerium/LBA unabhaengiger Richter entscheidet. Ist doch alles gut und prima und rechtsstaatlich.