Das frei erfundene stellt ja genau den ganz seltenen und schwierigen Fall da. Als Banker mit kaum BU Risiko in die höchste Risiko Gruppe. DAS interessiert einen BU Versicherer schon.
Dein Argument, dass häufig der Job gewechselt wird und man einer anderen Risikogruppe damit landet - denn darum geht es ja ausschliesslich, da die Summe ja fix ist- glaube ich einfach mal nicht. Bei den ärzten machen 96 % das am Ende Ihrer Laufbahn, mit dem sie begonnen haben. Dasselbe glaube ich bei Anwälten etc.
Insofern hinkt das ganze.
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Es geht um zwei Sachen: 1) Die Risikoklasse und 2) die Grundlage für die Überprüfung des Versicherungsfalles.
Zu 1) Es ist nicht bei jedem so, aber Menschen die den Beruf und damit die Risikoklasse wechseln gibt es häufiger als Du glaubst. Ich habe zum Beispiel als Versicherungsmakler meine BU abgeschlossen und landete damals in der Risikoklasse 1+. Meine heutige Arbeit ist aber mit Risikoklasse 2 bewertet, also zwei Klassen schlechter. Trotzdem zahle ich den Beitrag der Klasse 1+. Aber: Bei der Risikoklasse geht es nur um den Beitrag.
Zu 2) Wenn der Versicherungsfall eintritt, muss auf die letzte ausgeübte Tätigkeit geprüft werden. Da geht es nichtmal um den gelernten Beruf, sondern explizit um die ausgeübte Tätigkeit! Es geht also nicht um den Beruf, z.B. Arzt, sondern um die Tätigkeit z.B. Chirurg in der Unfallchirurgie! Diesen Sachverhalt nennt man "Stuhlklauseln"
Mit den Verweisen hat das nichts zu tun. Verweisungsklauseln greifen nicht schon bei der Feststellung des Versicherungsfalles, sondern danach. Wenn also festgestellt wird, dass die versicherte Person berufsunfähig ist, dann kann ein abstrakter oder konkreter Verweis geprüft werden, sofern auf diesen in den Versicherungsbedingungen nicht verzichtet wurde.
Zu den Verträgen heute: In den Verträgen der großen Versicherer ist das heute alles Standard, außer dem konkreten Verweis, der aber nicht weiter schlimm ist. Unterschiede gibt es bei Erhöhungsoptionen, Prämien, Service, etc.