GoldenEye
Erfahrenes Mitglied
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Auch der Unterschied zwischen "einen Anspruch haben" und "einen Anspruch durchgesetzt bekommen, zumal ad hoc" ist hier schon unzählige Male diskutiert worden. .
Bei der Durchsetzung wäre es ja ganz hilfreich, die exakte Anspruchsgrundlage zu kennen. Aber bereits daran scheiterst Du. Außer Sprüchen habe ich in diesem Thread von Dir noch nichts gelesen.
Also nochmals (auch wenn es hier im Forum schon 100x steht): Wo genau steht, daß ich Anspruch auf Umbuchung auf eine andere Airline habe. (Mir hat 'mal eine Airline, die es ja gem. Deiner Definition wissen muß, gesagt, daß im Gesetz steht, genau dieser Anspruch bestünde nicht. Bei der Frage nach der Quelle sind sie aber gescheitert. Mal sehen, ob es Dir besser gelingt).
