Companion Award nach INVOL Flug Annulierung splitten

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MaxHDD

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14.07.2016
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Hey,

ich bräuchte einmal eure Hilfe bzw. Sichtweise.....


-Meilenticket für 2 Personen gebucht, incl. Ausnutzung Companion Award

-LH streicht den Flug mit Vorlauf

-2. Person möchte vom seinem Wahlrecht gemäß EU 261 gebrauch machen und bittet um Umbuchung auf Wunschdatum, Person 1 hat noch kein neues Wunschdatum und wartet daher noch.

-LH weigert sich die 2. Person einzubuchen bzw. sagt eine Umbuchung geht nur gemeinsam


Meiner Meinung nach nicht rechtens, weil unabhängig von der Gewährung des Comp. Award (es ist nett dass die 2. Person nur die Hälfte an Meilen zahlen muss und freiwillige Entscheidung der Lufthansa bzw. Miles & More das erstmal anzubieten) im INVOL Fall jeder Fluggast sein eigenes Ticket hat und dieses nach EU Recht gemäß 261 wunschgemäß umgebucht werden müsste, unabhängig von den Tarifbedingungen [welche hier nur gemeinsame Umbuchungen vorsehen würden].

Worst case halt neues oneway Ticket buchen und einklagen - Vorstrecken muss dann leider sein - würde allerdings auch kräftig Prämienmeilen geben.

Wie seht ihr das?
Merci!
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL

TrickMcDave

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16.07.2015
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ZRH
Hey,

ich bräuchte einmal eure Hilfe bzw. Sichtweise.....


-Meilenticket für 2 Personen gebucht, incl. Ausnutzung Companion Award

-LH streicht den Flug mit Vorlauf

-2. Person möchte vom seinem Wahlrecht gemäß EU 261 gebrauch machen und bittet um Umbuchung auf Wunschdatum, Person 1 hat noch kein neues Wunschdatum und wartet daher noch.

-LH weigert sich die 2. Person einzubuchen bzw. sagt eine Umbuchung geht nur gemeinsam


Meiner Meinung nach nicht rechtens, weil unabhängig von der Gewährung des Comp. Award (es ist nett dass die 2. Person nur die Hälfte an Meilen zahlen muss und freiwillige Entscheidung der Lufthansa bzw. Miles & More das erstmal anzubieten) im INVOL Fall jeder Fluggast sein eigenes Ticket hat und dieses nach EU Recht gemäß 261 wunschgemäß umgebucht werden müsste, unabhängig von den Tarifbedingungen [welche hier nur gemeinsame Umbuchungen vorsehen würden].

Worst case halt neues oneway Ticket buchen und einklagen - Vorstrecken muss dann leider sein - würde allerdings auch kräftig Prämienmeilen geben.

Wie seht ihr das?
Merci!
Gemeinsame Reise + gemeinsame Umbuchung = vergünstigter Preis durch Comp Award.
Wird nicht gemeinsam gereist, scheint es mir abwegig trotzdem vom Comp Award profitieren zu wollen. Wenn ihr die Tickets also aufsplitten und separat umbuchen wollt, dann ist die Meilendifferenz fällig.
 

MaxHDD

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14.07.2016
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Die Bedingung ist eigentlich ganz einfach.



Daran ändert auch eine Flugstreichung nichts. Die Reise muss gemeinsam "durchgeführt" werden.
Bedingung ist klar - aber weshalb ändert eine Flugstreichung daran nichts? INVOL Flugstreichung führt doch gerade zur Außerkraftsetzung der Bedingungen bzgl. regulärer Umbuchungen.....

Nicht jede AGB ist rechtssicher.
Agree - aber das ist bei LH ja eh ein ganz eigenes Thema! :rolleyes:

Gemeinsame Reise + gemeinsame Umbuchung = vergünstigter Preis durch Comp Award.
Wird nicht gemeinsam gereist, scheint es mir abwegig trotzdem vom Comp Award profitieren zu wollen. Wenn ihr die Tickets also aufsplitten und separat umbuchen wollt, dann ist die Meilendifferenz fällig.
Gleiche Frage wie oben - wenn wir freiwillig aufsplitten wollen würden 100% bei dir! Aber durch die Annullierung sieht das ja eigtl anders aus....

OT: Annullierung mit 2 L oder? 😬 / bitte im Titel oben einmal anpassen - danke!

OT2: Habe eben nochmal nachgefragt wie es denn bei Partnersales und Vollzahlertickets aussehen würde - also 2 Personen zusammen um günstige Preise zu bekommen. Antwort: Ja, diese dürften bei INVOL getrennt umgebucht werden......
 

Germanfflyer

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19.08.2015
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Vor Gericht und auf hoher See....
Na viel Spaß das einem Richter zu erklären - die haben in der Regel keinen Bock auf solche Spitzfindigkeiten die sie nicht verstehen. ...
 
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MaxHDD

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14.07.2016
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Vor Gericht und auf hoher See....
Absolut 100% richtig!

Na viel Spaß das einem Richter zu erklären - die haben in der Regel keinen Bock auf solche Spitzfindigkeiten die sie nicht verstehen. ...
Sehe ich anders! Person 2 hat ein Ticket - mit eigener Ticketnummer. Was das gekostet hat und warum es so günstig war ist vollkommen egal und muss auch keinem Richter erklärt werden. Dieses Ticket war von einer Annullierung betroffen und diese Person hätte jetzt gerne die Ersatzbeförderung, welche ihr gemäß EU261 zusteht.

Finde ich jetzt nicht wirklich spitzfindig.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
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Was ich tun würde wenn es nur LHG Flüge (inkl. 2L als wetlease partner):
Umbuchung auf Wunschdatum von Person 1 nicht gestützt auf EU261 verlangen (aber diese vorbehalten), sondern gestützt auf die LHG SKCHG/INVOL Policy umbuchen lassen. Darin ist in Ziff. 1.4 ausgeführt, dass diese eine kostenfreie Umbuchung zeitlich nicht befristet ist, was nach meinem Verständnis im Umkehrschluss heisst, verschiedene Tickets können zu verschiedenen Zeiten umgebucht werden.
Die zweite Person macht dasselbe Spiel, sobald ihr Wunschdatum bekannt ist.

Die Policy findest Du hier:
https://business.lufthansagroup.com/sa/en/programs-and-advantages/experts/lufthansa-group-policies
Ziff. 1.3 und 1.4 sind deine Freunde.

Leider muss man die Agents am Telefon häufig etwas "prügeln" (resp. Supervisor verlangen), damit sie eine solche Umbuchung vornehmen.
Und wenn sie nicht wollen, dann passiert halt einfach nichts. Falls es (u.a.) eine LX Verbindung ist, könnte man deren Premium Travel Service noch per eMail kontaktieren und das Problem schildern. Die Antwort erfolgt nicht sogleich, aber die Antworten waren in meinem Fall im pragmatisch und zufriedenstellend. Kann Dir bei Bedarf die Adresse per PN schicken. Ist kein grosses Geheimnis, aber streuen sollte man diese auch nicht.
 
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SleepOverGreenland

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Sehe ich anders! Person 2 hat ein Ticket - mit eigener Ticketnummer. Was das gekostet hat und warum es so günstig war ist vollkommen egal und muss auch keinem Richter erklärt werden. Dieses Ticket war von einer Annullierung betroffen und diese Person hätte jetzt gerne die Ersatzbeförderung, welche ihr gemäß EU261 zusteht.

Finde ich jetzt nicht wirklich spitzfindig.
Du fragst nach Hilfe und Sichtweise im Forum. Mehrere Personen haben eine Sichtweise die von deiner abweicht.

Es ist zwar korrekt dass nicht jede AGB rechtssicher ist. Aber um das rauszufinden müsstest du nun mit deinem konkreten Fall eine Ersatzbeförderung buchen und LH auf Entschädigung verklagen. Ob du allerdings einen Richter findest der den Fall wegen ein paar Meilen annimmt wage ich zu bezweifeln.
 

MaxHDD

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14.07.2016
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Du fragst nach Hilfe und Sichtweise im Forum. Mehrere Personen haben eine Sichtweise die von deiner abweicht.

Es ist zwar korrekt dass nicht jede AGB rechtssicher ist. Aber um das rauszufinden müsstest du nun mit deinem konkreten Fall eine Ersatzbeförderung buchen und LH auf Entschädigung verklagen. Ob du allerdings einen Richter findest der den Fall wegen ein paar Meilen annimmt wage ich zu bezweifeln.
Danke für die Einschätzung - dann wird es, sollte die gestellte Frist von LH nicht eingehalten werden, darauf hinauslaufen.

Was ich tun würde wenn es nur LHG Flüge (inkl. 2L als wetlease partner):
Umbuchung auf Wunschdatum von Person 1 nicht gestützt auf EU261 verlangen (aber diese vorbehalten), sondern gestützt auf die LHG SKCHG/INVOL Policy umbuchen lassen. Darin ist in Ziff. 1.4 ausgeführt, dass diese eine kostenfreie Umbuchung zeitlich nicht befristet ist, was nach meinem Verständnis im Umkehrschluss heisst, verschiedene Tickets können zu verschiedenen Zeiten umgebucht werden.
Die zweite Person macht dasselbe Spiel, sobald ihr Wunschdatum bekannt ist.

Die Policy findest Du hier:
https://business.lufthansagroup.com/sa/en/programs-and-advantages/experts/lufthansa-group-policies
Ziff. 1.3 und 1.4 sind deine Freunde.

Leider muss man die Agents am Telefon häufig etwas "prügeln" (resp. Supervisor verlangen), damit sie eine solche Umbuchung vornehmen.
Und wenn sie nicht wollen, dann passiert halt einfach nichts. Falls es (u.a.) eine LX Verbindung ist, könnte man deren Premium Travel Service noch per eMail kontaktieren und das Problem schildern. Die Antwort erfolgt nicht sogleich, aber die Antworten waren in meinem Fall im pragmatisch und zufriedenstellend. Kann Dir bei Bedarf die Adresse per PN schicken. Ist kein grosses Geheimnis, aber streuen sollte man diese auch nicht.
Hat mich definitiv weitergebracht hier - danke für die Hilfe!
 
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MaxHDD

Aktives Mitglied
14.07.2016
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Haha, klar gerne! 😆

Ich dachte "gelöst" implizierte bereits, dass ich die Umbuchungen so wie gewünscht (also getrennt voneinander) bekommen habe...

Wunschdatum auf LHG eingebucht, keine Nachberechnung Geld und/oder Meilen. Zukünftige reguläre Umbuchungen jetzt allerdings eigtl unmöglich, da nun getrennte PNRs, was sich dann mit dem Companion Award beißt. Also das dann so abfliegen oder stornieren.

Zu den Gründen - deckt sich scheinbar mit meiner anfänglichen Sichtweise.

Schöne Restwoche an alle!
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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Und über welchen Weg gelöst?
Es ist einer dieser vielen Threads die immer gleich verlaufen.
Man hat ein Problem und hat eine bestimmte Sichtweise. Andere äußern Bedenken und argumentieren dagegen.
Und auf wundersame Weise endet fast jeder dieser Threads damit dass binnen 24 Stunden die Lösung da ist und der Fragesteller selbstverständlich exakt das bekommt was er will und von Anfang an Recht hatte.

Wo wir doch alle wissen, dass LH und M& rund um die Uhr für uns da sind und immer alles sehr zeitnah, kundenorientiert meist im Stundenrhytmus lösen und es nie einen RA braucht um seine Rechte durchzusetzen. Mit User @kexbox ist es wie mit Bielefeld. Gibt es eigentlich gar nicht... :doh:
 

MaxHDD

Aktives Mitglied
14.07.2016
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Es ist einer dieser vielen Threads die immer gleich verlaufen.
Man hat ein Problem und hat eine bestimmte Sichtweise. Andere äußern Bedenken und argumentieren dagegen.
Und auf wundersame Weise endet fast jeder dieser Threads damit dass binnen 24 Stunden die Lösung da ist und der Fragesteller selbstverständlich exakt das bekommt was er will und von Anfang an Recht hatte.

Wo wir doch alle wissen, dass LH und M& rund um die Uhr für uns da sind und immer alles sehr zeitnah, kundenorientiert meist im Stundenrhytmus lösen und es nie einen RA braucht um seine Rechte durchzusetzen. Mit User @kexbox ist es wie mit Bielefeld. Gibt es eigentlich gar nicht... :doh:
Also….

ich habe das bisher relativ respektvoll gehandhabt. Aber auf so einen Blödsinn muss ich jetzt einmal etwas deutlicher antworten!

Wenn MB persönlich bekannt ist gerne mal anrufen - kennt den Sachverhalt und den positiven Ausgang. 22.11. dabei?

Zweitens sind LH und M&M nicht so schlimm, solange man weiß wen man für welche Probleme kontaktieren muss. Natürlich hilft der HON Status hier und da deutlich - weitere, bei mir vorhandene, Kontakte und Möglichkeit werde ich allerdings aus Respekt vor den betreffenden Leuten definitiv nicht im Internet breittreten!

Allerdings - und das ist meine Kernaussage:

Die Tatsache, dass eine Companion Award getätigte Buchung gemäß EU261 getrennt werden kann und individuell umgebucht werden muss, wurde von LH so anerkannt.

Es geht mir doch überhaupt nicht darum, dass ich hier Recht hatte und du scheinbar nicht - wird irgendwann auch anders herum sein - aber am Ende Leute genau genommen als nicht ganz ehrlich darzustellen, weil man mit dem kommunizierten Ergebnis nicht klar kommt, oder es nicht einsehen will, finde ich schade und falsch.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Natürlich hilft der HON Status hier und da deutlich
Das ist das einzige was ich gelten lasse. Wusste nicht dass du den hast. Ja, das kann immer noch helfen und die PAs geben sich wirklich Mühe etwas zu erreichen und nicht nur der Seelsorger zu sein. Meine PA Annika H. hat mir auch schon Lösungen "AgainstTheBook" durchgesetzt. Auf der anderen Seite bin selbst ich schon auf Beton getroffen wobei das eher PPB war und der Status wenig geholfen hat.

Aber ohne den Status wäre es ganz sicher ein Kampf gegen Windmühlen gewesen. Und mit Verlaub, der Thread ähnelt halt anderen Threads sehr und eine Lösung binnen 24 Stunden ohne HON Status halte ich für völlig ausgeschlossen.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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Also... hast Du hier erstmal ein wenig Recherche betrieben, was die Forenmeinung ist, bei der LH angerufen (offenbar bei PA als HON) und dort ähnliche Beispielfälle durchspielen lassen... und bist dann in einem letzten/ersten Gespräch zum Thema bei LH gelandet und es hat auf Anhieb funktioniert das zu kriegen, was Du wolltest...

So habe ich die Story - jetzt - verstanden. Aber irgendwie... man kann freundlicher miteinander umgehen, indem die "Problemstellung" besser dargestellt wird... am Ende ist ein "Gelöst - kann zu" eher dreist. Gelöst ist es für das Forum erst, wenn das Forum auch versteht und nachvollziehen kann, was passiert ist. Das ist dann die zweite Seite der Medaille "Problemstellung" - auch die "Problemlösung" sollte besser dargestellt werden. Damit machst Du alle anderen hier nämlich ein bisschen glücklicher... schließlich ist es ein nehmen und geben.

Edit: Typo
 
Zuletzt bearbeitet: