Condor fliegt ohne Gepäck in die Karibik

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flocair

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
809
0
DUS/CDG
K

kraven

Guest
Abflug 22:50 und Flug in die Karibik, das hört sich wieder nach der Condortypischen 16-Stunden-Verspätung an...
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.725
503
STR
Nee, Santo Domingo ging immer schon so spät, früher glaube ich sogar nach elf.
Der Verspätungsrenner ist Condor 232 nach PUJ.
 

jetto

Aktives Mitglied
18.09.2011
109
0
naja, es ging wohl darum dass Koffer wieder ausgeladen mussten wegen Visaproblemen von 4 Pax. Dann erkannte der CPT dass sich das wieder einladen nicht ausgehen würde und flog ohne Koffer ab.

mMn in diesem Fall richtig gehandelt, die Option den Flug zu canceln wäre noch grausamer den Paxen gegenüber gewesen.
 
T

tosc

Guest
Wo ist von Visa-Problemen die Rede? "Das Gepäck waren ausgeladen worden, nachdem vier eingecheckte Fluggäste nicht rechtzeitig in die Maschine eingestiegen waren."
 
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Reaktionen: flocair

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.374
3.085
FRA
Also wenn ich ein Pax wäre, würde ich eine Übernachtung in Frankfurt auf Kosten der Condor und einen Hinflug am nächsten Morgen mit Gepäck vorziehen. Im Falle einer Pauschalreise könnte ich dann auch eine Preisminderung verlangen.

War also wahrscheinlich eine richtige Entscheidung aus der Sicht der Airline :D

Interessant ist natürlich, ob eine durch einen Nachtflugverbot verursachte Verspätung zur EU-Entschädigung berechtigt.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Also wenn ich ein Pax wäre, würde ich eine Übernachtung in Frankfurt auf Kosten der Condor und einen Hinflug am nächsten Morgen mit Gepäck vorziehen. Im Falle einer Pauschalreise könnte ich dann auch eine Preisminderung verlangen.
Ich stattdessen hätte mir eine Flipflops, Badeshorts und Sonnencreme zugelegt und den ersten Tag am Zielort genossen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Wird hier eigentlich alles nur noch auf die Frage bezogen, wann und wie es in einer bestimmten Situation möglichst viel Entschädigung geben kann? :rolleyes:

Immerhin ist das hier mal ein Fall, bei dem man tatsächlich über Art. 5 III nachdenken kann.

Ich stattdessen hätte mir eine Flipflops, Badeshorts und Sonnencreme zugelegt und den ersten Tag am Zielort genossen.

+1. Zumal man das Allernötigste für einen Tag und eine Nacht sowieso im Handgepäck dabeihat.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Immerhin ist das hier mal ein Fall, bei dem man tatsächlich über Art. 5 III nachdenken kann.
Hmm, sehe ich nicht. Dass eingecheckte Paxe nicht am Gate erscheinen ist täglich Brot im Lufttransportwesen, kann also kein "aussergewöhnlicher Umstand" im Sinne von 261/2004 sein.
Das mit dem "täglich Brot" hat der EuGH mit wohlfeileren Worten mal so abgegrenzt. :cool:
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Hmm, sehe ich nicht. Dass eingecheckte Paxe nicht am Gate erscheinen ist täglich Brot im Lufttransportwesen, kann also kein "aussergewöhnlicher Umstand" im Sinne von 261/2004 sein.
Das mit dem "täglich Brot" hat der EuGH mit wohlfeileren Worten mal so abgegrenzt. :cool:

Ganz so einfach scheint es mir nicht. Schlechtes Wetter ist auch ein gewöhnliches Vorkommnis ("täglich Brot"?) und kann gleichwohl die Airline von der Haftung befreien. Es geht darum, ob der Umstand, der zu der Unregelmäßigkeit geführt hat, von der Fluggesellschaft auf Grund seiner Natur oder Ursache von ihr tatsächlich nicht zu beherrschen war. Wenn der Passagier nicht erscheint, erscheint er eben nicht, und dann muss ausgeladen werden. Ist das noch internes Betriebsrisiko oder schon ein unbeherrschbarer Eingriff von außen? Eine andere Frage ist freilich, ob die Airline auf diesen Fall vorbereitet sein muss, indem sie einen zeitlichen Puffer bis zum Eintritt des Nachtflugverbots vorsieht.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Schlechtes Wetter ist Standard in unseren Breiten, reicht also nicht für eine Haftungsbefreiung. Wenn, dann müssen sagen wir mal erehbliche "Wetterkapriolen" die Flugdurchführung unmöglich machen.

Faustregel: Das Ereignis muss seinen Ursprung ausserhalb der regelmässigen Flugbetriebsdurchführung haben und unbeherrschbar sein. Diese Voraussetzungen sollen sogar bei einem birdstrike nicht vorliegen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Faustregel: Das Ereignis muss seinen Ursprung ausserhalb der regelmässigen Flugbetriebsdurchführung haben und unbeherrschbar sein. Diese Voraussetzungen sollen sogar bei einem birdstrike nicht vorliegen.

Vögel lassen sich vergrämen, damit sie nicht im Weg herumfliegen. Und was kann man gegen eingecheckte Passagiere tun, damit sie auf dem Weg zum Flugzeug nicht die Kehrtwende machen? Ich habe oben geschrieben, dass man das Fernbleiben eines Passagiers mit eingechecktem Gepäck als Entlastungsgrund diskutieren kann, und jedes ordentlich begründete Urteil wird diese Diskussion sogar führen müssen. Du hingegen hast auch im zweiten Anlauf noch nichts dazu vorgebracht, wieso die Airline das Verhalten des Passagiers beherrscht oder beherrschen könnte.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Wegen Nachtflugverbots in Frankfurt: Condor-Maschine fliegt ohne Koffer in die Karibik | RP ONLINE

Wie beurteilt ihr die Entscheidung des CPT?

Wahrscheinlich war es ingesamt günstiger, ohne Gepäck zu fliegen, statt die PAX über Nacht am Flughafen zu parken..Ärgerlich nur für die Fluggäste, denn ich weiß nicht, ob am nächsten Tag schon eine Maschine inkl. Gepäck kam...

Die wichtigste Frage ist doch, wer so eine Nachricht an die Presse weiterleitet und so bewusst Stimmung aufbaut...

Unter'm Strich fehlen dann die Koffer fuer 50 Passagiere, die Haelfte davon reicht die Rechnungen fuer ne Shorts und zwei Zahnbuersten ein, so dass Condor direkte Kosten von 3000-4000 Euro entstehen...
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.333
1.204
Die wichtigste Frage ist doch, wer so eine Nachricht an die Presse weiterleitet und so bewusst Stimmung aufbaut...

Unter'm Strich fehlen dann die Koffer fuer 50 Passagiere, die Haelfte davon reicht die Rechnungen fuer ne Shorts und zwei Zahnbuersten ein, so dass Condor direkte Kosten von 3000-4000 Euro entstehen...

Die meisten werden sich mit dem Overnightkit plus eine Short+Tshirt begnügen, Kosten pro Pax 20-30€.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Du hingegen hast auch im zweiten Anlauf noch nichts dazu vorgebracht, wieso die Airline das Verhalten des Passagiers beherrscht oder beherrschen könnte.
Logisch nicht, weil es darauf gar nicht ankommt, wenn schon die erste Bedingung "Ursprung ausserhalb der regelmässigen Flugbetriebsdurchführung" nicht gegeben ist.

Aber vielleicht sollten wir vom Rechtwollenhabmodus zu einem freundlicheren Umgangston zurückkehren. ;)
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Logisch nicht, weil es darauf gar nicht ankommt, wenn schon die erste Bedingung "Ursprung ausserhalb der regelmässigen Flugbetriebsdurchführung" nicht gegeben ist.

Aber vielleicht sollten wir vom Rechtwollenhabmodus zu einem freundlicheren Umgangston zurückkehren. ;)

Auf die Gefahr hin, dass Du das wiederum persönlich nimmst: Das ist schön unter die eine von zwei kumulativen Voraussetzungen subsumiert, die der EuGH aus der VO heraus entwickelt hat, aber da fängt die Arbeit eines Zivilrechtlers erst an. In unserem Fall mit der Frage, ob es verschuldensunabhängigen Schadensersatz auch dann geben kann, wenn die schadensbegründende Ursache von einem Dritten gesetzt wird, der außerhalb des Machtbereichs des Schädigers steht. Nur mal so als Denkanstoß, jenseits von irgendwelchen Leitsätzen, die nicht anders als das Gesetz früher oder später Unschärfen zeigen. Ich will ja hier nicht den Airlines das Wort reden, deren Anwälte selbstredend auch nicht nach dem ersten fehlenden Tatbestandsmerkmal freudig die Akte schließen. :)
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Ach komm pimpcoltd, lass uns lieber ne Friedenspfeife rauchen anstatt hier die dröge Rechtsfigur
eines Regresses gegen ausserhalb des eigenen Machtbereichs stehende Dritte durchzudeklinieren. :kiss:
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Den verschuldensunabhängigen Regress, nicht wahr? Aber lassen wir's in der Tat gut sein, wenn meine Absicht so falsch ankommt. :kiss: