Conformance in LHR

ANZEIGE

spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.294
1.088
BER
ANZEIGE
Die Check-In-Deadline (oder altdeutsch "Annahmeschlusszeit") ist eine der wenigen (vorab) publizierten Zeit bei einer Flugreise, sodass man darauf sehr gut abstellen kann.

(Versteh mich nicht falsch; ich persönlich finde "conformance" - oder wie auch immer das Kind in den jeweiligen Terminals von LHR heißen mag - auch nicht cool, aber irgendeine (Schwellen-)Zeit wird man sich (auch) als Passagier anrechnen lassen müssen - mit mehr oder weniger gravierenden Folgen, je nach Flughafen.)
Beitrag automatisch zusammengeführt:



Das mag ja sein. Aber hat dir LH gesagt, dass der Flug verspätet sein wird und man dich auch (im Vergleich zur eigentlich geplanten Abflugzeit) verspätet abfertigen (mit allem was dazu gehört) wird?
So wie ich es verstehe war der OP ja vor Gate-Schlusszeit am Flughafen, sogar vor der ursprünglichen, ohne Verspätung. Die Check-In-Deadline spielt keine Rolle, der OP war ja längst eingecheckt.
 

alxms

Erfahrenes Mitglied
23.10.2016
722
1.338
HAM / MUC / MOW
Eben, fertig eingecheckt war ich ungefähr 26 Stunden vor der Deadline. ;) Es ist ja nicht so, dass ich mich über fehlende Kulanz beschwere, wenn ich mein Gepäck erst um 8:20 hinbringe, auch wenn bei weit knapperen Situationen schon mal Augen zugedrückt worden sind. Es geht ganz allgemein um eine sehr fragwürdige und ungewöhnliche Airport-Procedure, vor der die Airline zumindest warnen sollte. Eine Schwellenzeit zum Eintreten in den Sicherheitsbereich ist sicherlich kein „Muss“ für irgendeinen Flughafen. Insbesondere nicht derart unflexibel.
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.939
16.082
Die Check-In-Deadline spielt keine Rolle, der OP war ja längst eingecheckt.
Doch, weil das Einhalten der Annahmeschlusszeit ("wie vorgegeben und zu der zuvor schriftlich (einschließlich auf elektronischem Wege) von dem Luftfahrtunternehmen, dem Reiseunternehmen oder einem zugelassenen Reisevermittler angegebenen Zeit zur Abfertigung einfinden") Voraussetzung für einen Anspruch nach der Fluggastrechte-VO ist. Die Airline muss dafür sorgen, dass der Passagier, der pünktlich am Check-In-Schalter steht, auch mitgenommen wird. Sollte also im Falle von "Conformance" und ähnlichem Quatsch ihre eigene Annahmeschlusszeit mindestens zehn, eher 15 Minuten vor die "Conformance"-Zeit legen.
 

digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
4.899
2.538
MUC
Sollte also im Falle von "Conformance" und ähnlichem Quatsch ihre eigene Annahmeschlusszeit mindestens zehn, eher 15 Minuten vor die "Conformance"-Zeit legen.

Oder aber Gehilfen vorhalten, die einen solchen rechtzeitig aufschlagenden Passagier in den Abflugbereich begleiten (lies: bringen).

Es würde meinem Rechtsverständnis schon sehr zuwider gehen, wenn sich eine Airline jeden Passagier bzw. dessen Verhalten anrechnen lassen müsste, der lieber ne Minute später als früher am Flughafen aufschlägt (und dabei rechtzeitigen Kontakt zur Airline meidet - "wird schon schiefgehen und sonst sollen die es dann halt richten").
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Doch, weil das Einhalten der Annahmeschlusszeit ("wie vorgegeben und zu der zuvor schriftlich (einschließlich auf elektronischem Wege) von dem Luftfahrtunternehmen, dem Reiseunternehmen oder einem zugelassenen Reisevermittler angegebenen Zeit zur Abfertigung einfinden") Voraussetzung für einen Anspruch nach der Fluggastrechte-VO ist.
Das heißt, wer Anspruch anmelden will, muss zum Check-in-Schalter gegangen sein, auch wenn das garnicht erforderlich ist?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.939
16.082
Im Prinzip nicht, wenn mn schon anderweitig eingecheckt ist. Angesichts der neuen EuGH-Rechtsprechung, dass man am Flughafen aufkreuzen muss, kann man dann auch gleich einmal am Abfertigungsschalter vorbeilaufen, wenn man sowieso schon da ist, und erklären, dass man sich zur Abfertigung einfindet.
 
Zuletzt bearbeitet:

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.895
1.384
Angesichts der neuen Eu-GH-Rechtsprechung, dass man am Flughafen aufkreuzen muss, kann man dann auch gleich einmal am Abferzigungsschalter vorbeilafufen, wenn man sowieso schon da ist, und erklären, dass man sich zur Abfertigung einfindet.
Hier geht es um "Conformance in LHR" - was willst da mit einer Eu-GH-Rechtsprechung anfangen? :unsure:
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.895
1.384
@digitalfan
Danke, interessanter Punkt! Stimme ich Dir zu. Dann stellt sich aber die Frage, ob das EU-Recht in der UK überhaupt durchgesetzt werden kann.