Depotübertrag von deutscher Bank zu US-Bank

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KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
3.121
2.220
FFM
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Hallo,

hat hier jemand schon einmal Wertpapiere (z B Aktien) von einem deutschen Wertpapierdepot zu einer US-Bank und einem dortigen Depot übertragen und damit Erfahrungen? Ergänzender Hinweis: Das abgebende Depot gehört einer anderen Person als das empfangende Depot.
Ist das überhaupt machbar oder stellen sich da diverse Hürden auf?

Danke
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
15.410
13.653
IAH & HAM
Hallo,

hat hier jemand schon einmal Wertpapiere (z B Aktien) von einem deutschen Wertpapierdepot zu einer US-Bank und einem dortigen Depot übertragen und damit Erfahrungen? Ergänzender Hinweis: Das abgebende Depot gehört einer anderen Person als das empfangende Depot.
Ist das überhaupt machbar oder stellen sich da diverse Hürden auf?

Danke
Ich habe mich intensiv mit dem Thema in die andere Richtung beschäftigt (US->D und US->CH) und mich am Ende dagegen entschieden, obwohl es theoretisch machbar ist. Das groesste Problem sind wie immer die Steuern. Dabei spielen nicht nur die Einstandskurse, sondern auch die Währung und die Wechselkurse eine Rolle. Meine Bank in der Schweiz haette es zum Beispiel nur gemacht, wenn ich dort ein Depot in US$ geführt haette. Das Tax-Reporting waere sehr aufwendig gewesen.

Ich bin mir sicher dass es in die andere Richtung noch komplexer ist, insbesondere wenn es sich um US Aktien handelt, die anders besteuert werden (Stichwort qualified dividend). Der Wechsel im Eigentümer ist natuerlich eine zusätzliche Komplexität und die Frage ob er/sie als NR oder Resident besteuert wird.

Ich habe mich am Ende entschieden zu verkaufen und Geld zu übertragen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.747
4.477
Wenn der Name ein anderer ist wird es noch komplexer. Wie ist denn der Eigentumsübergang zwischen den beiden Personen passiert? Wo geschieht der Eigentumsübergang. In Deutschland oder in USA? Zahlreiche Unternehmen haben heute (vinkulierte) Namensaktien, so dass auch im Aktienbuch eine Änderung gemacht wird. Ist es ein entgeltlicher Erwerb oder eine Schenkung? Da hängt schon in Deutschland eine völlig unterschiedliche Abwicklung dran. Wenn es keine Schenkung sein soll, wäre wahrscheinlich verkaufen, dann Geld transferieren, dann anderswo neu kaufen das Mittel der Wahl.
 
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KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
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FFM
Ich habe mich intensiv mit dem Thema in die andere Richtung beschäftigt (US->D und US->CH) und mich am Ende dagegen entschieden, obwohl es theoretisch machbar ist. Das groesste Problem sind wie immer die Steuern. Dabei spielen nicht nur die Einstandskurse, sondern auch die Währung und die Wechselkurse eine Rolle. Meine Bank in der Schweiz haette es zum Beispiel nur gemacht, wenn ich dort ein Depot in US$ geführt haette. Das Tax-Reporting waere sehr aufwendig gewesen.

Ich bin mir sicher dass es in die andere Richtung noch komplexer ist, insbesondere wenn es sich um US Aktien handelt, die anders besteuert werden (Stichwort qualified dividend). Der Wechsel im Eigentümer ist natuerlich eine zusätzliche Komplexität und die Frage ob er/sie als NR oder Resident besteuert wird.

Ich habe mich am Ende entschieden zu verkaufen und Geld zu übertragen.
Ja, ich fürchte auch sehr hohe und komplexe Hürden. Empfänger wäre auch noch Doppelstaatler (US und D).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wenn der Name ein anderer ist wird es noch komplexer. Wie ist denn der Eigentumsübergang zwischen den beiden Personen passiert? Wo geschieht der Eigentumsübergang. In Deutschland oder in USA? Zahlreiche Unternehmen haben heute (vinkulierte) Namensaktien, so dass auch im Aktienbuch eine Änderung gemacht wird. Ist es ein entgeltlicher Erwerb oder eine Schenkung? Da hängt schon in Deutschland eine völlig unterschiedliche Abwicklung dran. Wenn es keine Schenkung sein soll, wäre wahrscheinlich verkaufen, dann Geld transferieren, dann anderswo neu kaufen das Mittel der Wahl.
Der Eigentumsübergang würde im Rahmen einer Erbschaft erfolgen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.747
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Der Eigentumsübergang würde im Rahmen einer Erbschaft erfolgen.
Dann wäre der Eigentumsübergang aber bereits passiert und der Eigentümer des in Deutschland befindlichen Depots wäre ja wohl der Erbe. Die Komplexität wäre weg. Doppelstaatler bringt aber weiteres Thema. Liquidieren und neu anlegen oder in Deutschland lassen wäre mein Mittel der Wahl. Oder wenn es um echt große Beträge geht fachlich fundiert beraten lassen.

Nebenbei: Was immer gerne übersehen wird: Daran denken, die Enkel (soweit vorhanden), testamentarisch zu berücksichtigen. Die haben - natürlich nur relevant bei großen Beträgen - auch bei einer Erbschaft vom Opa eigene steuerliche Freibeträge.
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
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FFM
Dann wäre der Eigentumsübergang aber bereits passiert und der Eigentümer des in Deutschland befindlichen Depots wäre ja wohl der Erbe. Die Komplexität wäre weg. Doppelstaatler bringt aber weiteres Thema. Liquidieren und neu anlegen oder in Deutschland lassen wäre mein Mittel der Wahl. Oder wenn es um echt große Beträge geht fachlich fundiert beraten lassen.

Nebenbei: Was immer gerne übersehen wird: Daran denken, die Enkel (soweit vorhanden), testamentarisch zu berücksichtigen. Die haben - natürlich nur relevant bei großen Beträgen - auch bei einer Erbschaft vom Opa eigene steuerliche Freibeträge.
Hi

das ist mit schon klar mit den Freibeträgen, Enkeln usw.. Der Erbfall is tja nun mal eingetreten und da ist nichts mehr änderbar. Erbschaftssteuer fällt ohnehin nicht an, da deutlich abseits der Freibetragsgrenzen .... geht jetzt nur um den Fall, dass ein Erbe in den USA lebt und Doppelstaatler ist und nicht nach D kommen will. Und die Erbmasse fast kompeltt aus Wertpapieren besteht.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
Dann wäre der Eigentumsübergang aber bereits passiert und der Eigentümer des in Deutschland befindlichen Depots wäre ja wohl der Erbe. Die Komplexität wäre weg. Doppelstaatler bringt aber weiteres Thema. Liquidieren und neu anlegen oder in Deutschland lassen wäre mein Mittel der Wahl. Oder wenn es um echt große Beträge geht fachlich fundiert beraten lassen.

Die erste Frage ist ob die Depotbank in Deutschland überhaupt US Steuerpflichtige akzeptiert. Rechtlich mag er/sie Eigentümer sein, aber ich vermute nicht dass es bereits einen Depotübertrag gab. Aus meiner Zeit mit US GC weiss ich, dass die meisten Banken einen grossen Bogen wegen FATCA um einen machen. Die Deutsche Bank hat mir gekündigt, die Commerzbank war nur bereit ein Depot in der Vermögensverwaltung (und ohne Online Zugang) zu fuehren.



Nebenbei: Was immer gerne übersehen wird: Daran denken, die Enkel (soweit vorhanden), testamentarisch zu berücksichtigen. Die haben - natürlich nur relevant bei großen Beträgen - auch bei einer Erbschaft vom Opa eigene steuerliche Freibeträge.
Sehr guter und wichtige Hinweis. Genauso wie die Schenkung alle 10 Jahre.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und die Erbmasse fast kompeltt aus Wertpapieren besteht.

Verkaufen, Kapitalertragssteuer zahlen und der Nettobetrag als Erbe überweisen....
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
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Es ist möglich! Ich habe es hinter mir.

Zum Aspekt, das die übertragende und die empfangende Person unterschiedlich sind, kann ich nichts sagen.

Ich habe mein Depot vor Jahren von DE in die USA übertragen.
Das ging erstaunlich einfach und im Rückblick hätte ich das schon früher machen sollen.
Da die deutschen Banken wie schon erwähnt, immer weniger bereit sind, Depots von US steuerpflichtigen Kunden zu führen (FACTA und Co), war das jahrelang eine Kugelfuhr - aber ich nahm immer an, ein Übertrag über Landesgrenzen sei nicht möglich.

Flatex hat Kunden mit US Steuerpflicht noch eine Weile akzeptiert, aber zum Ende 2021 wollten die dann auch nicht mehr.
Da habe ich es dann den Übertrag angestoßen, als mir ein Flatex Mitarbeiter den Hinweis gab, dass sei technisch möglich.
Also Depot in den USA eröffnet und den Übertrag angestoßen.

Ich empfehle in den USA einen ordentlichen Broker zu wählen, der entsprechende Fachabteilungen hat und Mitarbeiter, an die man sich wenden kann.

Zu beachten ist, dass nur Aktien und staatliche Anleihen übertragen werden können. ETFs und Fonds gehen in der Regel nicht. Auch Unternehmensanleihen funktionieren oftmals nicht.

in meinen Fall war hilfreich, dass ich meine US Aktien an der NYSE gekauft hatte (auch im Deutschen Depot).

Hat bisschen Telefonieren und Abklärung mit den Spezialabteilungen der beiden Banken erfordert, sobald man die Kontakte aber hatte, war alles einfach.
Hatte der US Bank eine Liste meiner Wertpapiere geschickt und die bestätigten mir dann, welche sie annehmen können.

Nachdem alles übertragbare dann in den USA war, musste für jeden Wert dann die US cost basis definiert werden.
Das erfolgte mit dem Kaufkurs und -datum in DE in USD umgerechnet zum jeweiligen historischen Tageskurs.

Durch den Transfer fielen keinerlei Gebühren an. Weder bei der deutschen noch bei der US Bank.

Papiere die nicht übertragen werden konnten —> in DE verkaufen und Barübertrag.

Einige Papiere waren wann dann nach Übertrag nicht bei der US Bank online handelbar - weil an einer kleinen europäischen Börse gekauft.
Das kann (muss aber nicht) manuell umgeschrieben werden (das kostet dann eine Gebühr).

steuerlich auch easy peasy (da ich weiterhin in den USA und DE steuerpflichtig bin) - es fielen keinerlei Steuern durch den Übertrag ein.
Das hatte ich auch mit dem Steuerberater abgeklärt.

Interessanterweise: wenn nun in den USA ein in DE gekauftes Wertpapier verkauft wird, fallen die Steuern in den USA an und das deutsche Finanzamt akzeptiert das.
Wird in der deutschen Steuererklärung auch angegeben einschließlich der in den USA entrichteten Steuer.

Randnotiz: es ist ein lustiges Gefühl, wenn Wertpapiere im DE Depot verschwinden und erst ein paar Tage später im US Depot auftauchen…
Ein Wertpapier konnte dann doch nicht übertragen werden - tauchte dann wieder im deutschen Depot auf.

Das Thema qualified/ non-qualified Dividends - darum kümmert sich die US Bank in der jährlichen Aufstellung zum Jahresende.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.747
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Wie gesagt und vermutet: Ist zu komplex und nicht umsetzbar.
Wenn der Erbfall eingetreten ist (wie du schreibst) gehören die Depots wohl derselben Person, auch wenn der Name noch nicht korrigiert ist. Wenn der Erbfall nicht eingetreten ist, dann ist es kein einfacher Depotübertrag und es geht sowieso nicht so einfach (auch in Deutschland nicht)
 
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