Mir ist nun aufgefallen, dass bei vielen (allen?) Restaurants nun eine Liste von Bedingungen steht, unter anderem folgende:
6. Dieser Standort wird als Alternative zu einem Lounge-Aufenthalt und anderen Flughafenerlebnissen angeboten. Bei wiederholter Nutzung von Ansprüchen im Rahmen eines Flughafenbesuchs können Ihnen von Ihrem Leistungsanbieter Gebühren in Rechnung gestellt werden.
Ist mir aufgefallen für: Prag, Düsseldorf, Tirana, Berlin.
Das war meiner Erinnerung nach vor wenigen Wochen noch nicht der Fall. Ist dies spezifisch für die Karte der Deutschen Bank oder gilt für alle?
Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht, ob bei einer Nutzung des Restaurants vor/nach dem Lounge-Besuch tatsächlich nachberechnet wird? Und falls das der Fall ist, wie hoch würde der Betrag sein?