LX: "Dies ist keine Bordkarte" nach Online Check-In

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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.750
1.931
Wer wird es mit Sicherheit wissen? Aber ob du dort eine ehrliche Antwort erhälst, sei dahingestellt.

Mögliche Gründe sind zum Beispiel auch ein technical an einem Flugzeug und das fehlt jetzt, weil es in der Reparatur ist.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.568
9.939
BRU
Ich würde auch vermuten, dass irgendwo ein Flugzeug gefehlt hat (technical, was auch immer), und JFK kann man aufgrund der Vielzahl der Verbindungen die Paxe dann recht einfach zeitnah umbuchen. Zumal da viele vermutlich Umsteiger sind, die man dann gleich auf andere Alternativen in der LH-Gruppe umgebucht hat.

Nur bei Streichung (wenn ich das richtig verstehe) bereits am Vortag dürfte das aber erst recht kein Grund sein, sich auf „höhere Gewalt“ zu berufen. Aber wie schon geschrieben wurde – LX ab der Schweiz ist da so eine Sache….
 

FRAHAMLON

Erfahrenes Mitglied
31.10.2013
2.129
1.229
PIT, ORD
Bin mir nicht ganz sicher, aber es koennte auch SSSS sein :D

Scherz beiseite, der andere Grund, fuer welchen ich diese Meldung schon mehrmals hatte (allerdings immer USA->EU), war, dass die Daten fuer den Fluggast nicht 100% mit den Daten meines Passes uebereingestimmt haben. Unser Firmenreisebuero hat, sowohl bei mir als auch bei anderen Kollegen, aus unerfindlichen Gruenden immer den (Dr.-)Titel in die Buchung mit aufgenommen, und da dieser bei mir im Pass nicht drin steht, bekam ich auch immer diese Meldung und durfte dann zum Abgleich an den Schalter...
 

Nick Art

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
396
9
ZRH
Dieses Urteil aus Basel ist eine Schande bzw. ein Beleg der Faulheit des entsprechenden Richters. Der materielle Teil war +- kopiert aus einem von einer Swiss Mitarbeiterin verfassten Gutachten. Die Dame kann durchaus etwas (habe ich im Rahmen des Fluglärmstreits CH:DE vor dem EuGH pers. kennengelernt), aber eine solch einseitige Parteibehauptung zu geltendem Recht zu erklären geht einfach zu weit.
Ich meint eigentlich eine welsche Konsumentschutzorganisation hätte vor ca. 1 Jahr ein neuerliches Verfahren angestrengt und Klärung durch das BGer versprochen. Finde aktuell aber keine Belege dazu.

Das Urteil, das ich meine, ist vom Bezirksgericht Bülach. Meinst du das? Das "Problem" ist, dass der Kläger das Urteil nicht weitergezogen hat. (Kann man auch verstehen, bei den Anwalts- und Prozesskosten).

Aus Basel ist mir nichts bekannt.

Das ganze sollte ja (zu unseren Gunsten) spätestens mit dem Rahmenabkommen mit der EU geklärt sein.

Ich war bisher auch der Meinung das dieses Urteil aus Bülach kam. Der Text liegt bei mir irgendwo noch auf dem Computer abgelegt rum...

Ich stimme dir aber vollkommen zu, dieses Urteil lässt das Schweizer Rechtsystem eher diletantisch ausehen.


Wenn du irgendetwas zu dem neuen Verfahren dass da evtl. angestrebt wird findest lass es mich bitte wissen! Ich fände das höchst intressant.
 

matmas

Erfahrenes Mitglied
28.07.2013
423
617
GVA
Bei gebuchten Zusatzservices wie ich etwa PETC bekommt man auch so eine Meldung angezeigt - unabhängig von der Route.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Das ganze sollte ja (zu unseren Gunsten) spätestens mit dem Rahmenabkommen mit der EU geklärt sein.
Träum weiter...
Die Schweiz übernimmt nur Gesetze der EU, welche uns das Leben erschweren und uns eine Menge Geld kosten. Für die Bürger nützliche Vorgaben, werden nicht übernommen, wie z.b. das EU Roaming Gesetz... Gleich wird es auch hier sein und dafür muss man nicht mal ein Hellseher sein...
 

Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
938
939
FRA
Bei Meilenschnäppchen kann man doch keine Meilen sammeln, oder?
Oder verhält es sich aufgrund Umbuchung evtl. So, dass sich im Hintergrund die Buchungsklasse ändern kann und man doch Meilen bekommt?
Freu dich über 2x600EUR. :) Und mit viel Glück gibt es noch eine Buchungsklasse, die ordentlich Meilen abwirft (BK J, 150%). (y)

Darf man IDB und eine Flugverspätung >3h eigentlich addieren? :censored:
 
A

Anonym-36803

Guest
Bei Meilenschnäppchen kann man doch keine Meilen sammeln, oder?
Oder verhält es sich aufgrund Umbuchung evtl. So, dass sich im Hintergrund die Buchungsklasse ändern kann und man doch Meilen bekommt?

Die „Hoffnung“ ist, dass so kurzfristig keine Awardbuchungsklasse verfügbar ist und daher eine Umbuchung in eine Revenuebuchungsklasse erfolgt.
 
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roman70

Erfahrenes Mitglied
01.06.2016
314
263
Chur, Schweiz
Freu dich über 2x600EUR. :)

Und wenn jetzt EU-Recht gelten würde, gemäss der flugplangemässen Zeit wäre die Verspätung 3 Std. 5 Min. gewesen. Ist immer das massgebend? Effektiv ist er ja dann früher gelandet, aber könnte überhaupt die effektive Ankunftszeit der Ersatz-Umbuchung mit der plangemässen des stornierten Flugs verglichen werden?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.568
9.939
BRU
Es geht hier doch gar nicht um Verspätung, sondern um Flugstreichung und Ersatzbeförderung. Und da hast Du Anspruch auf die Ausgleichszahlung, sofern die angebotene Ersatzbeförderung mehr als 1h früher abfliegt oder mehr als 2h später ankommt. Was bei Dir der Fall ist (oder bist Du mehr als 1h zu früh gelandet?)

Es könnte höchstens sein, dass LX die Entschädigung um 50% reduzieren darf, da insgesamt weniger als 4h Verspätung (bin mir nicht sicher, in welchen Fällen diese Regelung gilt).

Und wie schon geschrieben wurde: Die EU-VO gilt grundsätzlich auch in der Schweiz, nur die Auslegung durch den EuGH nicht. Betrifft also u.a. die kurzfristige Streichung von Flügen wegen technischer Probleme (laut EuGH normalerweise keine höhere Gewalt, laut LX schon...). Wobei Dein Flug aber doch schon am Vortag gestrichen wurde, keine Ahnung, was LX da einfallen würde, um das als höhere Gewalt darzustellen.
 

roman70

Erfahrenes Mitglied
01.06.2016
314
263
Chur, Schweiz
Es geht hier doch gar nicht um Verspätung, sondern um Flugstreichung und Ersatzbeförderung. Und da hast Du Anspruch auf die Ausgleichszahlung, sofern die angebotene Ersatzbeförderung mehr als 1h früher abfliegt oder mehr als 2h später ankommt. Was bei Dir der Fall ist (oder bist Du mehr als 1h zu früh gelandet?)

Und wie schon geschrieben wurde: Die EU-VO gilt grundsätzlich auch in der Schweiz, nur die Auslegung durch den EuGH nicht. Betrifft also u.a. die kurzfristige Streichung von Flügen wegen technischer Probleme (laut EuGH normalerweise keine höhere Gewalt, laut LX schon...). Wobei Dein Flug aber doch schon am Vortag gestrichen wurde, keine Ahnung, was LX da einfallen würde, um das als höhere Gewalt darzustellen.

Danke für deine Ausführungen. Ich wusste nicht, dass es bei einer Ersatzbeförderung andere Zeiten gibt. Der Flug wäre planmässig 3 Std 05 Min. später angekommen, effektiv waren es 2 Std. 55 Min. später.

Zum Thema 1 Tag früher: Mein letzter Flug vor gut einer Woche mit KLM von AMS nach ZRH wurde auch einen Tag vor dem Flug storniert wegen höherer Gewalt, da der Sturm Sabine/Ciara schon im Anmarsch war.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.568
9.939
BRU
Das stimmt, auch ein Tag früher kann höhere Gewalt sein, wie etwa absehbare Wetterprobleme, Streik o.ä. Traf das auf Deinen Flug denn zu, also Unwetterwarnung entweder für den Abflugs- oder für den Zielort?
 

roman70

Erfahrenes Mitglied
01.06.2016
314
263
Chur, Schweiz
Das stimmt, auch ein Tag früher kann höhere Gewalt sein, wie etwa absehbare Wetterprobleme, Streik o.ä. Traf das auf Deinen Flug denn zu, also Unwetterwarnung entweder für den Abflugs- oder für den Zielort?

Ich hatte am Sonntag zwei Flüge mit Umsteigen in AMS, also BGO-AMS-ZRH. Der Flug AMS-ZRH wurde einen Tag vorher gecancelt. Ich hatte dann die Möglichkeit, online eine Umbuchungsvariante auszuwählen, es ging dann BGO-AMS-MUC-ZRH, also einfach noch einen Umweg über München nach Zürich lediglich 45 Minuten später nach München statt nach Zürich unter denselben Wetterbedingungen.

Geplant und storniert:
09.02.2020 17:05 - 18:25 AMS-ZRH KL
Umgebucht und auch geflogen:
09.02.2020 17:50 - 19:15 AMS-MUC KL
09.02.2020 21:00 - 21:55 MUC-ZRH LX

Ich nehme an, die hatten in AMS einfach eingeschränkte Kapazitäten wegen des Sturms. Geht das nicht als höhere Gewalt?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.568
9.939
BRU
Ich nehme an, die hatten in AMS einfach eingeschränkte Kapazitäten wegen des Sturms. Geht das nicht als höhere Gewalt?

Ich meinte mit meiner Antwort Deinen Flug aus dem Anfangsbeitrag ZRH-JFK, da war doch nie von Schlechtwetter o.ä. die Rede.

Und was den AMS-Flug betrifft: Ich persönlich würde die eingeschränkten Kapazitäten wegen des Sturms als höhere Gewalt sehen. Gerade an grundsätzlich schon überlaseten Flughäfen wie AMS, LHR usw. können bei wetterbedingten Einschränkungen halt nicht alle Flüge stattfinden. Zumindest, solange das Irreg-Handling einigermaßen stimmte, würde ich da keine Entschädigung beantragen.

Gab hier aber öfter auch schon die Argumente, dass derartiges nicht unbedingt ausreicht / andere Flugzeuge ja auch geflogen sind / derartiges bei der Flugplanung zu berücksichtigen ist usw. Letztendlich müsste das wohl ein Gericht entscheiden, ob ein Flug im Einzelfall wirklich nicht möglich war....