ANZEIGE
Was wären denn denkbare Szenarien? Gibt es überhaupt Möglichkeiten, das in Erfahrung zu bringen oder bleibt es da bei Mutmassungen?Davon würde ich nicht ausgehen. Bei LX sehe ich selten leere Reihen.
Was wären denn denkbare Szenarien? Gibt es überhaupt Möglichkeiten, das in Erfahrung zu bringen oder bleibt es da bei Mutmassungen?Davon würde ich nicht ausgehen. Bei LX sehe ich selten leere Reihen.
OK, dann hat die anfängliche Meldung definitiv nichts mit der Stornierung des Flugs zu tun?
Beim neuen Flug habe ich die Meldung nicht.
Hat eigentlich schon jemand SSSS in den Raum geworfen?
Dieses Urteil aus Basel
Dieses Urteil aus Basel ist eine Schande bzw. ein Beleg der Faulheit des entsprechenden Richters. Der materielle Teil war +- kopiert aus einem von einer Swiss Mitarbeiterin verfassten Gutachten. Die Dame kann durchaus etwas (habe ich im Rahmen des Fluglärmstreits CHE vor dem EuGH pers. kennengelernt), aber eine solch einseitige Parteibehauptung zu geltendem Recht zu erklären geht einfach zu weit.
Ich meint eigentlich eine welsche Konsumentschutzorganisation hätte vor ca. 1 Jahr ein neuerliches Verfahren angestrengt und Klärung durch das BGer versprochen. Finde aktuell aber keine Belege dazu.
Das Urteil, das ich meine, ist vom Bezirksgericht Bülach. Meinst du das? Das "Problem" ist, dass der Kläger das Urteil nicht weitergezogen hat. (Kann man auch verstehen, bei den Anwalts- und Prozesskosten).
Aus Basel ist mir nichts bekannt.
Träum weiter...Das ganze sollte ja (zu unseren Gunsten) spätestens mit dem Rahmenabkommen mit der EU geklärt sein.
Freu dich über 2x600EUR.Und mit viel Glück gibt es noch eine Buchungsklasse, die ordentlich Meilen abwirft (BK J, 150%).
Darf man IDB und eine Flugverspätung >3h eigentlich addieren?![]()
Bei Meilenschnäppchen kann man doch keine Meilen sammeln, oder?
Oder verhält es sich aufgrund Umbuchung evtl. So, dass sich im Hintergrund die Buchungsklasse ändern kann und man doch Meilen bekommt?
Die „Hoffnung“ ist, dass so kurzfristig keine Awardbuchungsklasse verfügbar ist und daher eine Umbuchung in eine Revenuebuchungsklasse erfolgt.
Freu dich über 2x600EUR.![]()
Hat eigentlich schon jemand SSSS in den Raum geworfen?
Es geht hier doch gar nicht um Verspätung, sondern um Flugstreichung und Ersatzbeförderung. Und da hast Du Anspruch auf die Ausgleichszahlung, sofern die angebotene Ersatzbeförderung mehr als 1h früher abfliegt oder mehr als 2h später ankommt. Was bei Dir der Fall ist (oder bist Du mehr als 1h zu früh gelandet?)
Und wie schon geschrieben wurde: Die EU-VO gilt grundsätzlich auch in der Schweiz, nur die Auslegung durch den EuGH nicht. Betrifft also u.a. die kurzfristige Streichung von Flügen wegen technischer Probleme (laut EuGH normalerweise keine höhere Gewalt, laut LX schon...). Wobei Dein Flug aber doch schon am Vortag gestrichen wurde, keine Ahnung, was LX da einfallen würde, um das als höhere Gewalt darzustellen.
Das stimmt, auch ein Tag früher kann höhere Gewalt sein, wie etwa absehbare Wetterprobleme, Streik o.ä. Traf das auf Deinen Flug denn zu, also Unwetterwarnung entweder für den Abflugs- oder für den Zielort?
Ich nehme an, die hatten in AMS einfach eingeschränkte Kapazitäten wegen des Sturms. Geht das nicht als höhere Gewalt?