Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Der Aspekt des Unternehmenswohls für ein AR-Mitglied ist nicht von der Hand zu weisen.Die Gewerkschaft habe „sich komplett ins Abseits geschossen“, sagte Tüngler dem Blatt. Die Cockpit-Vertreter müssten sich entscheiden: „Die können nicht auf der einen Seite im Aufsichtsrat sitzen und damit dem Unternehmenswohl verpflichtet sein und andererseits massiv gegen die Lufthansa agieren und den Betrieb lahmlegen.“ Als Konsequenz forderte er einen Rückzug aus dem Aufsichtsrat - „und das sofort“.
Vertreter beider Seiten im AR sind im Rahmen ihres Mandates aber dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Deshalb kann man auch bei früheren Tarifrunden (nicht VC) das Verhalten von Bsirske (AR-Mitglied und zum Streik Aufrufender) sehr kritisch sehen.Quatsch. Sie sind als Arbeitnehmervertreter und nicht für die Kapitalseite im AR.
Zudem wird im Tarifvertrag zusaetzlich festgehalten (sinngemaess)
"Das Cockpitpersonal ist im Besonderen verpflichtet, sich jederzeit in oder ausser Dienst, so zu verhalten, dass das Ansehen des Unternehmens nicht geschaedigt wird"
Vertreter beider Seiten im AR sind im Rahmen ihres Mandates aber dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Deshalb kann man auch bei früheren Tarifrunden (nicht VC) das Verhalten von Bsirske (AR-Mitglied und zum Streik Aufrufender) sehr kritisch sehen.
Interessante Kommentare zu lesen hier: Cockpit vs. Lufthansa: Was sagen Sie zum Streik? - Wirtschaft - S
Quelle ist ein Ausschnitt aus einem Kommentar von Dr. Frank Müller der Süddeutschen zum LH Streik
Cockpit vs. Lufthansa: Was sagen Sie zum Streik? - Wirtschaft - S
...
Intern gibt man auch zu, dass die Kosten für "Jump" durch die völlige Fehlplanung und die Schulungen die Kosten des "LH-Classic" Produktes übersteigen würden...
Klassischer Interessenkonflikt. Welche Interessen werden wohl überwiegen?
In der FAZ: Tarifkonflikt: Lufthansa-Piloten drohen mit Streik über Ostern - Streiks bei Bahn und Lufthansa - FAZ
Der Aspekt des Unternehmenswohls für ein AR-Mitglied ist nicht von der Hand zu weisen.
Par. 70 AktG besagt ja, daß die AR Mitglieder den Interessen des Unternehmens verpflichtet sind, durch die Doppelstellung der AN Vertreter, haben diese sowohl die Interessen des AG als auch der Belegschaft zu vertreten.
Aus meiner Sicht haben sie in diesem konkreten Fall die Pflicht, zumindest eine ausgewogene Interessenabwägung vorzunehmen und mäßigend auf beide Seiten einzuwirken. Das es mittelfristig gesehen u.U. keine LH mehr gibt, kann weder im Interesse der Anteilseigner, der Belegschaft, noch der Kunden sein.
Bitte, bitte, bitte....In welchem Gesetz liest du denn? § 70 AktG behandelt die Berechnung der Aktienbesitzzeit (§ 70 AktG Berechnung der Aktienbesitzzeit - dejure.org
Bitte, bitte, bitte....In welchem Gesetz liest du denn? § 70 AktG behandelt die Berechnung der Aktienbesitzzeit (§ 70 AktG Berechnung der Aktienbesitzzeit - dejure.org
§ 1 VftG steht über allem!![]()
"Piloten-Streiks sind ärgerlich – aber aushaltbar!"
Piloten-Streiks sind ärgerlich – aber aushaltbar! | Reise-Wahnsinn
Mit dieser Regelung hat sich auch LH konform erklärt: http://investor-relations.lufthansa...289a-hgb/entsprechenserklaerung-161-aktg.htmlWesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.
Das Ausscheiden der Lufthansa aus dem Kreis der Anbieter von Flugleistungen ist auch aushaltbar. In der Bauwirtschaft sind in 20 Jahren 600.000 Arbeitsplätze verloren gegangen, kräht kein Hahn nach, jetzt bauen ausländische Unternehmen (und die Bauherren interessieren sich für die sozialen Standards der Herkunftsländer auch nicht); und hier fliegt halt bald irgendeine arabische Tochtergesellschaft innerdeutsch.
Und wenn die Angaben in der FAS von heute stimmen liegen die Betriebskosten von LH ca. 20% über jene von BA. Die Erfolge von VC müssen zu Lasten von weniger privilegierten Mitarbeiter bei LH gehen. Insofern, welche Art von Zustimmung mag dann eine Arbeitnehmervereinigung (Gewerkschaft fände ich beleidigend) für Ihr Vorgehen erwarten wollen? Meine sicher nicht, und ich bezeichne mich durchaus als Gewerkschaftsnah. Ich stimme mit den Füßen ab, in den nächsten 4 Wochen AB, LX und TAP
Ich sehe hier die Personalkosten in der Airlinebranche angesichts der enormen Kosten an Gerät und Instandhaltung übrigens in der Diskussion für massiv überbewertet!
Meinst du §1 FftG? Da ist aber viel zu wenig geregelt. Hätte noch die ein oder andere Ergänzung - dafür sollte man streiken.