Doppelzimmer wird zum 4 Bettzimmer - Klage abgewiesen

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
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Nein. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis dass es keinen Vertrag gab weil sich die Parteien nicht geeinigt haben. Wer keine klaren Vereinbarungen trifft, hat keinen Vertrag. Daher auch keinen Anspruch auf irgendwas. Weder der Veranstalter auf Geld noch die Gäste auf Zimmer.

Gerichtsstand München wahrscheinlich der Reiseveranstalter.
d.h. man hätte chargeback Kreditkarte machen können mit dem Argument "Vertrag nicht zustande gekommen"?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.832
4.675
Heißt also du stimmst meinem Kommentar von oben zu, dass es für dieses Urteil ausschlaggebend war, dass die Klägerin die Zimmer so bewohnt hat anstatt sich zu weigern diese zu jeweils viert zu beziehen??
Weil beide Parteien den Vertrag gewollt haben prüft das Gericht worauf sie sich fairerweise geeinigt hätten wenn sie sich denn geeinigt hätten. Da nach Auffassung des Gerichts es keinen Vertrag gab, hätte der Gast auch das Zimmer nicht nehmen müssen und niemand hätte dann nach Auffassung dieses Gerichts, die nicht zwingend aber auch nicht falsch ist, Ansprüche gegen den den jeweils anderen gehabt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

d.h. man hätte chargeback Kreditkarte machen können mit dem Argument "Vertrag nicht zustande gekommen"?

So sieht es dieses Gericht
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.037
16.354
Vielleicht wäre es anders ausgegangen, wenn die Klägerin vorgetragen hätte, dass die Paare keinen ungestörten Sex im Zimmer haben konnten

Nein, das Fehlen eines friedlichen und harmonischen Einschlaf- und Beischlaferlebnisses ist nicht relevant, AG Mönchengladbach, Urteil vom 25. April 1991, 5a C 106/91 :LOL:
 
Zuletzt bearbeitet:

spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.349
1.183
BER
Nein, das Fehlen eines friedlichen und harmonischen Einschlaf- und Beischlaferlebnisses ist nicht relevant, AG Mönchengladbach, Urteil vom 25. April 1991, 5a C 106/91 :LOL:
Hab's dann grade mal rausgesucht, und genüsslich gelesen... danke ...
Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, daß der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hatte verbringen müssen.
Der Kläger hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, daß die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, daß der Kläger etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.372
4.764
FRA
Das Gericht stellt zunächst fest, dass sich die Parteien gerade nicht über eine entscheidungserhebliche Frage geeinigt haben, weil sie eine sehr unterschiedliche Vorstellung von der Begrifflichkeit hatten
Damit habe ich ein Problem, der Begriff Doppelzimmer impliziert zwei Personen. Alles andere sind Mehrbettzimmer, Vierbettzimmer, oder Doppelzimmer mit Zustellbetten/Schlafsofa, deshalb geht für mich die Begründung an der Lebensrealität vorbei. Und die Nebenbegründung, es wäre am Preis erkennbar gewesen, ist einfach absurd.

@alle
Btw, kann der Preisbeispielbattle für 4*-Herbergen bitte aufhören, alle Anwesenden kennen die Preisspannen von Hotels, danke.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.832
4.675
Damit habe ich ein Problem, der Begriff Doppelzimmer impliziert zwei Personen. Alles andere sind Mehrbettzimmer, Vierbettzimmer, oder Doppelzimmer mit Zustellbetten/Schlafsofa, deshalb geht für mich die Begründung an der Lebensrealität vorbei. Und die Nebenbegründung, es wäre am Preis erkennbar gewesen, ist einfach absurd.

@alle
Btw, kann der Preisbeispielbattle für 4*-Herbergen bitte aufhören, alle Anwesenden kennen die Preisspannen von Hotels, danke.
Nach dem Sachverhalt des Urteils konnte genau nicht mehr aufgeklärt werden, ob es ein Doppelzimmer mit mehr Personen oder nur mit zwei war. Daher kam es ja überhaupt zur Frage. Ein Problem habe ich damit aber auch nicht. Bei den meisten Hotelzimmern mit einem King Size kriege ich problemlos drei Personen auch gebucht. Mit zwei Queen Size auch vier Personen. Auch wenn es Doppelzimmer im deutschen heißt. Als Vater mit Teenagern auf Jugendreisen kenne ich das Thema sehr gut.