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d.h. man hätte chargeback Kreditkarte machen können mit dem Argument "Vertrag nicht zustande gekommen"?Nein. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis dass es keinen Vertrag gab weil sich die Parteien nicht geeinigt haben. Wer keine klaren Vereinbarungen trifft, hat keinen Vertrag. Daher auch keinen Anspruch auf irgendwas. Weder der Veranstalter auf Geld noch die Gäste auf Zimmer.
Gerichtsstand München wahrscheinlich der Reiseveranstalter.