Downgrade bei Invol rerouting

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djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
2.004
597
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Hallo,

heute hat es mich dann mal erwischt - ich war gebucht auf CGN-ZRH-BOM, erstes Segment mit EW. In Köln wurde acht Minuten vor Abflug nach Zürich heute das Terminal geräumt, und 20 Minuten später dann der Flug CGN-ZRH ganz gestrichen. Gebucht war ich in Business, hatte aber vor mehreren Wochen bereits den Langstreckenflug nach F upgegradet. Ich war auch pünktlich am Flughafen, habe Gepäck aufegeben und war auch rechtzeitig am Gate, bin dann aber wie alle anderen auch auf Anweisung der Bundespolizei aus dem Sicherheitsbereich raus.

Da klar war, dass ich den Anschluss nicht schaffen würde, habe ich erst die SEN-Hotline angerufen und aktiv um Umbuchung gebeten, bloß wegen des Streiks gestern war auf LH-Group nicht mal in C was frei, nächste Möglichkeit wäre die selbe Verbindung a Folgetag gewesen, was mir zeitlich nicht passt. Also selbst gesucht und eine Verbindung mit BA ab Düsseldorf gefunden, die mich mit nur etwa acht Stunden Verspätung nach Mumbai bringt und auch in F verfügbar ist.

Der SEN-Desk hat mich darauf nach einigem Hin und Her auch umgebucht, aber nur in C (J), da man nur auf die Kabine gemäß bezahltem Ticket, nicht aber in der durch Upgrade bestätigten Kabine umbuchen kann. Die Diskussion habe ich dann bis zum Checkin-Schalter in Düsseldorf auch mit der LH- und der LX-First Hotline weitergeführt, die mir "großzügig" angeboten haben, die Upgradevoucher zu erstatten. Da ich unbedingt nach Mumbai muss und der Checkin schloss, habe ich am Telefon erklärt, dass ich mit einer Umbuchung in C nicht einverstanden bin und F will und das dann ggf. gerichtlich einfordern würde.

Ich habe dann am Schalter nach einem paid Upgrade nach F gefragt, was man aber in Düsseldorf (trotz Verfügbarkeit) nicht mehr einbuchen konnte, da der Checkin-Schluss nahe rückte. Und bei Ankunft in LHR war dann der FLug in F ausgebucht (da insgesamt überbucht) - somit konnte ich dann auch in der Lounge kein Upgrade mehr kaufen.

Daher die Frage: Steht mir in diesem Zusammenhang die Downgrade-Kompensation zu? Aus meiner Sicht haben EW/LH/LX nicht alles mögliche unternommen, um mich schnellstmöglich in der gebuchten Klasse zu meinem Zielort zu befördern, daher sollten die initial außergewöhnlichen Umstände nicht mehr zählen...oder?

Danke für Eure Meinungen!

Viele Grüße - Dirk
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
583
861
Aus meiner Sicht haben EW/LH/LX nicht alles mögliche unternommen, um mich schnellstmöglich in der gebuchten Klasse zu meinem Zielort zu befördern,
Interpretationswürdig. Kein 08/15-Fall, Ursache der Annulierung nicht Airline-verschuldet, Fremdmetall involviert, dazu Upgrade. Warum ist die Erstattung des Upgradevouchers unter diesen nun wirklich sehr speziellen Bedingungen kein faires Angebot?
 
Zuletzt bearbeitet:

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
2.004
597
Interpretationswürdig. Kein 08/15-Fall, Fremdmetall involviert, dazu Upgrade. Warum ist die Erstattung des Uggradevouchers unter diesen nun wirklich sehr speziellen Bedingungen kein faires Angebot?
Naja, ich habe voraussichtlich keine Möglichkeit mehr, die Voucher zu benutzen, da alle geplanten Flüge dieses Jahr in der jeweils höchsten Kabine gebucht sind bzw. es bei drei Plätzen bei Allegris schwer wird, diese zu verwenden, bevor sie am Jahresende verfallen.


Nein, bei Nutzung von Upgrade Vouchern steht Dir nichts zu.
Sagst Du auch warum?

Viele Grüße- Dirk
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Falsch der EU Verordnung ist das egal wie du bezahlt hast solange es kein ID Ticket ist
So sehe ich das auch, analog zu vollständig mit Meilen bezahlten Tickets. Der Preis für First wurde nur in zwei unterschiedlichen Währungen bezahlt.

Viele Grüße - Dirk
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.813
2.021
Interpretationswürdig. Kein 08/15-Fall, Ursache der Annulierung nicht Airline-verschuldet, Fremdmetall involviert, dazu Upgrade. Warum ist die Erstattung des Upgradevouchers unter diesen nun wirklich sehr speziellen Bedingungen kein faires Angebot?
Für mich wäre die Erstattung der Upgradvoucher das absolute Minimum. Das ist schlicht keine Kulanz, da sich der Passagier rechtzeitig für die Abfertigung am Flughafen eingefunden hat. Zu klären wäre, wie die ABG der Fluggesellschaft bzw. M&M das sieht und ob das rechtlich haltbar ist.
 
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CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
583
861
Für mich wäre die Erstattung der Upgradvoucher das absolute Minimum.
Und möglicherweise auch das Maximum. Es ist mit all den verschiedenen Faktoren wirklich kein 08/15-Fall und die persönlichen Umstände des Users sind ja für die Bewertung der prinzipiellen Angemessenheit eher sekundär.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.149
3.455
FRA
Da sich hier sicher keine 100 % wasserfeste Meinung ergibt bin ich fuer F selber buchen und Re an EW/LX. Ggfs dann Klagen und nach Abschluss hier posten. Dann sind wir alle fuer so einen Fall gewappnet. Schon Mal danke vorab!
 
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djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
2.004
597
Da sich hier sicher keine 100 % wasserfeste Meinung ergibt bin ich fuer F selber buchen und Re an EW/LX. Ggfs dann Klagen und nach Abschluss hier posten. Dann sind wir alle fuer so einen Fall gewappnet. Schon Mal danke vorab!
Buchen geht ja leider nicht, da nach Landung in LHR keine Verfügbakeit mehr da war…hätte ich sonst gemacht.

viele Grüße- Dien
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.716
290
Dir steht die Downgrade Compensation nach EU Regeln zu, dann stehen dir aber die Voucher nicht mehr zu.

Ist doch ganz einfach warum Voucher oder Compensation, wenn du die Voucher zurückbekommst ist dir kein Schaden entstanden. Du bekommst ja auch bei einem normalen Downgrade nicht die vollständigen Ticketdifferenz ersetzt, das ist ein wenig doof geregelt - auf Kulanz geht da mehr als wenn man die Regeln bemüht.

Ich würde mit LH reden und mir die Voucher + X zurückholen (Meilen, Upgrade auf meinem nächsten Flug oder, oder oder)