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Hallo,
heute hat es mich dann mal erwischt - ich war gebucht auf CGN-ZRH-BOM, erstes Segment mit EW. In Köln wurde acht Minuten vor Abflug nach Zürich heute das Terminal geräumt, und 20 Minuten später dann der Flug CGN-ZRH ganz gestrichen. Gebucht war ich in Business, hatte aber vor mehreren Wochen bereits den Langstreckenflug nach F upgegradet. Ich war auch pünktlich am Flughafen, habe Gepäck aufegeben und war auch rechtzeitig am Gate, bin dann aber wie alle anderen auch auf Anweisung der Bundespolizei aus dem Sicherheitsbereich raus.
Da klar war, dass ich den Anschluss nicht schaffen würde, habe ich erst die SEN-Hotline angerufen und aktiv um Umbuchung gebeten, bloß wegen des Streiks gestern war auf LH-Group nicht mal in C was frei, nächste Möglichkeit wäre die selbe Verbindung a Folgetag gewesen, was mir zeitlich nicht passt. Also selbst gesucht und eine Verbindung mit BA ab Düsseldorf gefunden, die mich mit nur etwa acht Stunden Verspätung nach Mumbai bringt und auch in F verfügbar ist.
Der SEN-Desk hat mich darauf nach einigem Hin und Her auch umgebucht, aber nur in C (J), da man nur auf die Kabine gemäß bezahltem Ticket, nicht aber in der durch Upgrade bestätigten Kabine umbuchen kann. Die Diskussion habe ich dann bis zum Checkin-Schalter in Düsseldorf auch mit der LH- und der LX-First Hotline weitergeführt, die mir "großzügig" angeboten haben, die Upgradevoucher zu erstatten. Da ich unbedingt nach Mumbai muss und der Checkin schloss, habe ich am Telefon erklärt, dass ich mit einer Umbuchung in C nicht einverstanden bin und F will und das dann ggf. gerichtlich einfordern würde.
Ich habe dann am Schalter nach einem paid Upgrade nach F gefragt, was man aber in Düsseldorf (trotz Verfügbarkeit) nicht mehr einbuchen konnte, da der Checkin-Schluss nahe rückte. Und bei Ankunft in LHR war dann der FLug in F ausgebucht (da insgesamt überbucht) - somit konnte ich dann auch in der Lounge kein Upgrade mehr kaufen.
Daher die Frage: Steht mir in diesem Zusammenhang die Downgrade-Kompensation zu? Aus meiner Sicht haben EW/LH/LX nicht alles mögliche unternommen, um mich schnellstmöglich in der gebuchten Klasse zu meinem Zielort zu befördern, daher sollten die initial außergewöhnlichen Umstände nicht mehr zählen...oder?
Danke für Eure Meinungen!
Viele Grüße - Dirk
heute hat es mich dann mal erwischt - ich war gebucht auf CGN-ZRH-BOM, erstes Segment mit EW. In Köln wurde acht Minuten vor Abflug nach Zürich heute das Terminal geräumt, und 20 Minuten später dann der Flug CGN-ZRH ganz gestrichen. Gebucht war ich in Business, hatte aber vor mehreren Wochen bereits den Langstreckenflug nach F upgegradet. Ich war auch pünktlich am Flughafen, habe Gepäck aufegeben und war auch rechtzeitig am Gate, bin dann aber wie alle anderen auch auf Anweisung der Bundespolizei aus dem Sicherheitsbereich raus.
Da klar war, dass ich den Anschluss nicht schaffen würde, habe ich erst die SEN-Hotline angerufen und aktiv um Umbuchung gebeten, bloß wegen des Streiks gestern war auf LH-Group nicht mal in C was frei, nächste Möglichkeit wäre die selbe Verbindung a Folgetag gewesen, was mir zeitlich nicht passt. Also selbst gesucht und eine Verbindung mit BA ab Düsseldorf gefunden, die mich mit nur etwa acht Stunden Verspätung nach Mumbai bringt und auch in F verfügbar ist.
Der SEN-Desk hat mich darauf nach einigem Hin und Her auch umgebucht, aber nur in C (J), da man nur auf die Kabine gemäß bezahltem Ticket, nicht aber in der durch Upgrade bestätigten Kabine umbuchen kann. Die Diskussion habe ich dann bis zum Checkin-Schalter in Düsseldorf auch mit der LH- und der LX-First Hotline weitergeführt, die mir "großzügig" angeboten haben, die Upgradevoucher zu erstatten. Da ich unbedingt nach Mumbai muss und der Checkin schloss, habe ich am Telefon erklärt, dass ich mit einer Umbuchung in C nicht einverstanden bin und F will und das dann ggf. gerichtlich einfordern würde.
Ich habe dann am Schalter nach einem paid Upgrade nach F gefragt, was man aber in Düsseldorf (trotz Verfügbarkeit) nicht mehr einbuchen konnte, da der Checkin-Schluss nahe rückte. Und bei Ankunft in LHR war dann der FLug in F ausgebucht (da insgesamt überbucht) - somit konnte ich dann auch in der Lounge kein Upgrade mehr kaufen.
Daher die Frage: Steht mir in diesem Zusammenhang die Downgrade-Kompensation zu? Aus meiner Sicht haben EW/LH/LX nicht alles mögliche unternommen, um mich schnellstmöglich in der gebuchten Klasse zu meinem Zielort zu befördern, daher sollten die initial außergewöhnlichen Umstände nicht mehr zählen...oder?
Danke für Eure Meinungen!
Viele Grüße - Dirk