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Ab sofort ist die für die Einreise nach und die Ausreise aus Frankreich sowie für den Transit ein Ausweisdokument mit Lichtbild verpflichtend, auch wenn man nur im Schengen-Raum reist.
Aufgrund des Ausrufens des Ausnahmezustands und entsprechender NOTAM-Anweisungen durch die französischen Luftfahrtbehörden (DGAC) wurden Grenzkontrollen wieder eingeführt. Dies ist insbesondere für Schengen-Flüge bedeutsam. Daher müssen alle Passagiere im Besitz eines aktuell gültigen Ausweisdokuments mit Lichtbild für alle Flugreisen nach, von oder via Frankreich sein. Diese Maßnahme gilt bis mindestens 13. Dezember 2015.
Passagiere, die das genannte Dokument nicht vorweisen können, müssen damit rechnen, von der Airline von der Beförderung ausgeschlossen zu werden.
Aufgrund des Ausrufens des Ausnahmezustands und entsprechender NOTAM-Anweisungen durch die französischen Luftfahrtbehörden (DGAC) wurden Grenzkontrollen wieder eingeführt. Dies ist insbesondere für Schengen-Flüge bedeutsam. Daher müssen alle Passagiere im Besitz eines aktuell gültigen Ausweisdokuments mit Lichtbild für alle Flugreisen nach, von oder via Frankreich sein. Diese Maßnahme gilt bis mindestens 13. Dezember 2015.
Passagiere, die das genannte Dokument nicht vorweisen können, müssen damit rechnen, von der Airline von der Beförderung ausgeschlossen zu werden.