Einreise in die USA und Japan mit Vorstrafe?

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Leviathanos

Neues Mitglied
23.09.2024
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Moin! :)

Ich wollte mich mal bei euch Experten hier umhören, da ich viele verschiedene Ratschläge bekomme und nun den Wald vor lauter Information nicht mehr sehe.

Im Jahre 2012 bin ich zu 3 Jahren Haft wegen damals Computerbetrug verurteilt worden - 2013 dann in Haft gewesen und 2015 im März bin ich nach 2/3 der Strafe auf Bewährung entlassen worden und seitdem auch nicht wieder zu irgendetwas Verurteilt worden und auch seitdem "Sauber" geblieben.

Nun hat sich mein Leben grundlegend seitdem auch verändert - ich lebe seit mehreren Jahren in einer festen Partnerschaft, habe gefühlt 3/4 aller erwerbbaren Führerscheine gemacht, stehe in Arbeit und bin ein anderer Mensch geworden. Man kann sagen, ich bin "Resozialisiert".

... Jedoch ist das natürlich trotzdem noch schwierig jetzt mit der Einreise in Diversen Ländern...

Genaugenommen geht es hier um die Einreise zu Urlaubszwecken in die USA und auch Japan - beides plane ich für kommendes Jahr. Bisher bin ich nur innerhalb der EU geflogen - was ja auch kein Problem ist, da ich Deutscher Staatsbürger bin. Zusätzlich habe ich mich "getraut" mit dem E-Pass nach England einzureisen, was mir sehr Angst gemacht hat vorher, da England ja nicht mehr der EU angehört und ich nicht die "Garantie" habe wie bei EU staaten, dass ich reingelassen werde. Jedoch musste ich nur den E-Pass aufs Terminal legen und wurde mit einem Grünen Licht und einer offenen Schranke belohnt!

Wie verhält es sich in den beiden genannten Ländern? Ich habe Tausende male gehört "Wenn du in die USA fliegst, kreuz beim ESTA einfach alles NEIN an. Strafe steht ja auch nicht mehr im Führungszeugnis und damit giltst du als nicht Vorbestraft und die USA hat keine Chance, die Strafe zu sehen wenn du es nicht selbst sagst." ... und zudem noch "Wenn du JA ankreuzt bei dem ESTA, wirst du sofort zu 100% am Zielflughafen in den nächsten Flieger nach hause geschickt."

Kann mir einer da ein wenig helfen?

MFG :)
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
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Computerbetrug ist ja nicht selten ein nationales Vergehen: War damals Interpol beteiligt oder waren eventuell auch Staatsbürger der genannten Ländern Opfer des Betrugs?
Konkret geht es wohl um diese Frage bei esta:
"Haben Sie jemals einen Betrug begangen oder sich als jemand anderes ausgegeben oder anderen dabei geholfen, illegal ein Visum zu erhalten oder in die Vereinigten Staaten einzureisen?"
Also ich würde empfehlen, nicht zu lügen und es stattdessen mit einem Visumsantrag direkt zu versuchen.
 
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BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
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Schliesse mich dem an. USA gar nicht erst mit ESTA versuchen, zum Konsulat und ein Visum beantragen. Da kannst du im Gespräch das alles erklären. Ich denke das nach über 10 Jahren das durch gehen sollte. Bedenke das die Amis beim Visumsantrag das deutsche Vorstrafenregister abfragen, deine Angaben sollten also stimmen.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Trans Balkan Express
Wie @sehammer schrieb: Japan wurde bereits ausführlich diskutiert. Weil heute weihnachten ist, habe ich die Threads mal heraus gesucht:



 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Strafe steht ja auch nicht mehr im Führungszeugnis und damit giltst du als nicht Vorbestraft
Nicht-Eintrag im Führungszeugnis meint nicht "nicht vorbestraft", auch wenn es im allgemeinen Gebrauch so verstanden wird.
Für die Speicherung im Bundeszentralregister gelten nochmal eigene Fristen, das sind in dem Fall 15 Jahre nach Ende der Haft. Nachzulesen im Bundeszentralregistergesetz.
 

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
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Schliesse mich dem an. USA gar nicht erst mit ESTA versuchen, zum Konsulat und ein Visum beantragen. Da kannst du im Gespräch das alles erklären. Ich denke das nach über 10 Jahren das durch gehen sollte. Bedenke das die Amis beim Visumsantrag das deutsche Vorstrafenregister abfragen, deine Angaben sollten also stimmen.
Für die USA sollte noch ein Jahr gewartet werden. Es sollten 10 volle Kalenderjahre seit der Haftentlassung vergangen sein.

Für Japan noch bis 2032 warten, dann darf man offiziell zwar immer noch nicht rein. Aber das Risiko ist nach der Löschung aus dem BZR geringer. Ausserdem sollten keine Beweise im Netz zu finden sein.