Einreise Irak: Visum, Versicherung, etc.?!

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Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
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Servus zusammen,
hat jemand von euch Erfahrung mit der Einreise in den Irak (Zielflughafen ist Bagdad)?
Ich wollte eben das eVisa beantragen, jedoch sind dort mehrere Fehler auf der Website (z.B. zeigt es immer die ägyptische Ländervorwahl an und nicht die deutsche...).

Dadurch, dass eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes besteht, greifen die meisten Reiseversicherungen nicht.
Die HanseMerkur Auslandskrankenversicherung gilt lt. Bedingungen jedoch, sofern man nicht bei Krieg bzw. inneren Unruhen verletzt wird.

Laut Internet ist wohl in der Visagebühr von ca. 100€ auch eine Krankenversicherung enthalten.
Leider finde ich dazu absolut keine Infos...
Es wird aber auf mehreren Seiten geschrieben, dass man bei Einreise eine ausgedruckte Versicherung vorlegen muss.

Hat jmd. ggfs. in den letzten Monaten Erfahrungen bei der Einreise in Bagdad gemacht und kann hierzu etwas berichten?

Reise wird voraussichtlich Ende November sein.
Für andere Tipps (z.B. Guide in Bagdad) bin ich offen :)

Danke euch und schönes Wochenende


Edit:
Habe eben von der eVisa Behörde die Info bekommen, dass die eVisa aktuell nur für Touristen ausgestellt werden und dies jedoch nur über verifizierte Partner...
Hat damit jemand Erfahrung? Warum gibt es dann überhaupt dieses Portal? :D
 
Zuletzt bearbeitet:

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
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Dadurch, dass eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes besteht, greifen die meisten Reiseversicherungen nicht.
Die HanseMerkur Auslandskrankenversicherung gilt lt. Bedingungen jedoch, sofern man nicht bei Krieg bzw. inneren Unruhen verletzt wird.
So schätze ich das persönlich, z.B. in der Ukraine, auch ein…
 
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Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
934
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Hatte für folgende Reiseversicherung (https://www.hmrv.de/auslandskrankenversicherungen/auslandskrankenversicherung) angefragt, ob diese auch bei Reisewarnungen gilt.

Folgende Antwort kam zurück:
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich auch in Ländern, für die eine Reisewarnung gilt.
Für Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch vorhersehbaren Krieg oder aktive Teilnahme an Gewalt während Unruhen entstehen sind hingegen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Als vorhersehbar gelten Krieg oder innere Unruhen, wenn das Auswärtige Amt Deutschlands – vor Reisebeginn – für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht.




Sobald ich Erfahrungen bzgl Visum habe, werde ich hier ein Update geben (sofern mir bis dahin keiner weiterhelfen kann 😅😂)
 
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Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
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Hatte für folgende Reiseversicherung (https://www.hmrv.de/auslandskrankenversicherungen/auslandskrankenversicherung) angefragt, ob diese auch bei Reisewarnungen gilt.

Folgende Antwort kam zurück:
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich auch in Ländern, für die eine Reisewarnung gilt.
Für Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch vorhersehbaren Krieg oder aktive Teilnahme an Gewalt während Unruhen entstehen sind hingegen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Als vorhersehbar gelten Krieg oder innere Unruhen, wenn das Auswärtige Amt Deutschlands – vor Reisebeginn – für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht.




Sobald ich Erfahrungen bzgl Visum habe, werde ich hier ein Update geben (sofern mir bis dahin keiner weiterhelfen kann 😅😂)
Die Antwort ist mit Verlaub entweder unvollständig oder schlicht unsinnig.

Um es auf die Spitze zu treiben:
„Na ich wusste doch schon immer, wenn es eine Reisewarnung wegen COVID gab, dass ein Krieg unmittelbar bevorsteht.“

Also: Das die Folgen eigener Teilnahme an einem Konflikt ausgeschlossen sind, dürfte klar sein.
Wenn sich Krieg und innere Unruhen auf bewaffnete (ausgetragene) Konflikte beziehen, ist der Fall klar: es reicht nicht, dass es sich um 2 bewaffnete Parteien handelt, dieser Konflikt muss auch mit (Kriegs-)Waffen ausgetragen werden.

Und nun wäre zu klären, vor was genau das AA im Irak warnt. Ich sehe da aktuell noch eine Teilreisewarnung, die aber Iran und Israel als Konfliktparteien nennt und eben nicht den Irak, zudem herrscht Waffenruhe und es wird eben nicht vor einem bewaffneten Konflikt gewarnt, der den Irak involviert.

Alles andere fällt unter Terrorismus (das müsste separat erwähnt werden), ist aber kein bewaffneter Konflikt (mehr).
Wenn es zu bewaffneten Konflikten bei Anwesenheit kommt, gibt es i.d.R. 14 Tage Frist zur Ausreise, manche Versicherungen sind dann raus, bei anderen verlängert sich die Frist, wenn man an der Ausreise gehindert ist. Da muss man auf die Nebensätze achten.
Und das alles bezieht sich ausschließlich auf den Ausschluss von durch den Konflikt verursachte Krankheiten/Verletzungen, also nicht etwa die Verweigerung der Bezahlung bei der BehandluZahnschmerzen in Baghdad während in Mossul geschossen wird.
Als Konflikt-Ort gilt aber immer das gesamte Land, die Flucht von Mossul nach Baghdad genügt nicht im Sinne der Versicherungsbedingungen.

Über Finessen wie „Wann habe ich Kenntnis über Schusswechsel erhalten“ im Bezug auf den Beginn der 14 Tage-Frist verzichte ich hier erstmal.

Diese Definitionen finden sich übrigens auch in Unfallversicherungen etc. und es hat genau dieser Bereich bei der Entscheidung, welches Angebot ich annehme, eine entscheidende Rolle gespielt.

Ich habe aber selbst schon mehrfach solchen Situationen erlebt.
Wer mag, kann sich mal den Verlauf einer Krise anschauen und versuchen herauszufinden, welcher Zeitraum wohl durch Versicherungsbedingungen gedeckt würde.