Einreise nach Mexiko mit Bewährung

ANZEIGE

acht10

Neues Mitglied
22.01.2018
5
0
ANZEIGE
Hey,

Ich würde gerne Urlaub (14 Tage) in Mexiko machen, mache mir nun aber Gedanken zwecks Einreise, da ich aktuell wegen einer kleinen Dummheit auf Bewährung bin. Es war kein großes Delikt und ich habe auch keine Auflagen bekommen außer ein paar Sozialstunden. Bin auch sonst nicht vorbestraft. Meine Frage wäre nun, ob das irgendwelche Probleme bei der Einreise vor Ort geben kann, oder ob das bei so einer "kleinen" Sache überhaupt kein Problem ist? Kennt sich da vielleicht jemand aus?

Vielen Dank für jede Hilfe!
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.371
574
nun es kommt auf jeden Fall darauf an weswegen das Urteil gefallen ist.

Ein Drogendelikt, oder Verstoss gegen das Waffengesetz ist bei der Einreise weitausproblematisch als mit 3Promille über die Autobahn zu breten usw.

Ohne zu nennen warum und auch wie hoch das Urteil ausgefallen ist lässt sich dazu keine Aussage treffen, auch das Auswärtige Amt ist da eher die falsche Adresse hier sind eher die mexikanischen Behörden gefragt aber das könnte eben auch schlafende Hunde wecken.
 
  • Like
Reaktionen: janetm

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
12.079
11.573
LEJ
Ich habe zwar keine Ahnung in der Juristerei, dennoch.
Gilt er als vorbestraft oder nicht, das sollte hier die Kernfrage sein.
Wer Sozialstunden auferlegt bekommt, gilt in der Regel nicht gleichzeitig als vorbestraft.
Zum anderen kann diese Frage sein Anwalt im Zusammenhang mit der Reise am besten beantworten, da dieser wohl die Details kennen sollte ;)
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.846
141
Ich bezweifle, dass die mexikanischen Behörden Zugriff darauf haben, wer gerade in Deutschland zur Bewährung verurteilt ist. Oder gibt es da auch internationalen Datenaustausch?

Falls nein: Wird in den Einreiseformularen von den Mexikanern irgendwo abgefragt, ob Vorstrafen bestehen? (Wie es z.B. bei den ESTA-Fragen der Fall ist.) Müsste man dieser Stelle lügen, wäre das eine äußerst schlechte Idee.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.371
574
Ich bezweifle, dass die mexikanischen Behörden Zugriff darauf haben, wer gerade in Deutschland zur Bewährung verurteilt ist. Oder gibt es da auch internationalen Datenaustausch?

Falls nein: Wird in den Einreiseformularen von den Mexikanern irgendwo abgefragt, ob Vorstrafen bestehen? (Wie es z.B. bei den ESTA-Fragen der Fall ist.) Müsste man dieser Stelle lügen, wäre das eine äußerst schlechte Idee.

Einen direkten Datenzugriff gibt es natürlich nicht, aber je nach Art der Kriminalität gibt es sehr wohl umfassnede Zusammenarbeit mit entsprechendem Austuasch von Daten. Daher ist die Ursache warum die Verurteilung erfolgte für die Frage relevant.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.371
574
Ich habe zwar keine Ahnung in der Juristerei, dennoch.
Gilt er als vorbestraft oder nicht, das sollte hier die Kernfrage sein.
Wer Sozialstunden auferlegt bekommt, gilt in der Regel nicht gleichzeitig als vorbestraft.
Zum anderen kann diese Frage sein Anwalt im Zusammenhang mit der Reise am besten beantworten, da dieser wohl die Details kennen sollte ;)

Natürlich ist er vorbestraft! Hier kam es zu einer Verurteilung zu X Monaten (also zwischen 3 und 24Monaten) für eine Zeitdauer von 2-5Jahren (3 sind am wahrscheinlichsten) doe Sozialstunden sind nur eine zusätzliche Auflage und als Mittel der direkt spürbaren Konsequenz gedacht, damit nicht der Eindruck "gut Bewährung bekommen also nicht passiert" entsteht
 
  • Like
Reaktionen: Alfisto88

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Wenn man Trump über Mexico sprechen hört handelt es sich doch eh alles um Schwerverbrecher die einer Schutzmauer bedürfen...
Da dürfte ein kleiner deutschen Kleinverbrecher mit Bewährung nicht wirklich ins Gewicht fallen.:censored:
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.298
6.082
Z´Sdugärd
Das sagen sie alle... Offensichtlich reichte es für eine rechtsgültige Verurteilung, richtig?

Da reicht schon mit 5 Bier einen Unfall zu bauen mit Blechschaden oder auf den typischen "4000€ die Woche verdienen" Trick reinzufallen. Ich möchte das nicht schön reden, aber ich finde es schon etwas neben der Kappe wen man hier so auf der Nummer rumreitet. Vielleicht ist der TE ja Uli H. aus M. der das nächste Trainingslager plant...War ja auch nur "Kleingeld" bei dem ;)
 
  • Like
Reaktionen: maex und Ed Size

acht10

Neues Mitglied
22.01.2018
5
0
Also es handelt sich bei dem Delikt um einen Internetbetrug um ca. 2000€ (und bevor born2fly wieder fragt, nein ich fahre von dem Geld nicht in den Urlaub und habe die Summe schon vor einigen Monaten komplett zurück gezahlt). Hatte noch nie was mit Drogen oder Waffen zu tun.
Denkt ihr, es wäre klug mal beim mexikanischen Konsulat anzurufen, oder werden damit tatsächlich "schlafende Hunde" geweckt?
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
959
373
HAM - PRM
Auch wenn ich kein Anwalt bin ....

es wird keinen vollautomatischen Austausch zwischen der BRD und Mexiko über sämtliche Straftäter geben.

Wenn im Visumsantrag die Frage kommt "sind Sie vorbestraft ?" UND Du als vorbestraft gilst (das kann dein Anwalt Dir sagen) DANN würde ich das Visum vor dem buchen der Reise beantragen und nur buchen wenn ich das Visum in der Hand habe.

Wenn Du nicht als vorbestraft bist dann würde ich das einfach machen.

Gruß
Hans
 

acht10

Neues Mitglied
22.01.2018
5
0
Wenn ich das richtig verstanden habe, braucht man in Mexiko kein Visum, sondern lediglich eine "Touristenkarte" die am Flughafen ausgestellt wird. Lügen oder Falschangaben machen ist btw keine Option.
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.946
1.340
Für Mexico braucht man einen gültigen Reisepass (mindestens bis Reiseende), ein Rückflugticket und muß eine Touristenkarte ausfüllen. Da wird nur gefragt nach Nationalität, Wohnsitz und Geburtsort und sowas. Nach Vorstrafen explizit nicht. Die Touristenkarte muß bei Ausreise wieder abgegeben werden.
 
  • Like
Reaktionen: maex

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.977
721
Einen direkten Datenzugriff gibt es natürlich nicht, aber je nach Art der Kriminalität gibt es sehr wohl umfassnede Zusammenarbeit mit entsprechendem Austuasch von Daten. Daher ist die Ursache warum die Verurteilung erfolgte für die Frage relevant.

Aber wenn man in D zu Bewährung und ein paar Sozialstunden verurteilt wurde, dann ist man sicher nicht in der Liga über die sich international austauscht. I
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.371
574
Aber wenn man in D zu Bewährung und ein paar Sozialstunden verurteilt wurde, dann ist man sicher nicht in der Liga über die sich international austauscht. I

Wie schon mehrfach geschrieben es ist immer vom Delikt abhängig es gibt Bereiche bei denen der Datenaustausch sehr rege erfolgt dabei kommt es nicht auf die Höhe der Strafe an.


Aber als Hinweis für den TE bei Fällen von Internetbetrug wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu einem Datenaustausch gekommen sein, von daher sind keine wirklichen Probleme seitens der mexikanischen Behörden zu erwarten.

Die Bundespolizei könnte allerdings im Rahmen der Passkontrolle Mitteilungen erhalten, wenn aber keine Meldepflichten bestehen und auch kein Bewährungshelfer bestellt worden ist sind auch dort keine besonderen Probleme erkennbar.