Einreisebestimmungen allgemein

ANZEIGE

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Ich hänge es mal hier ran, weil es vielleicht für den Einen oder Anderen (oder Reisebüro) interessant ist, wenn man Freunde, Verwandte oder Geschäftspartner einladen möchte.

Am 26.06. wurde die VO (EU) 610/2013 veröffentlich welche Mitte Juli, spätestens aber Mitte Oktober in Kraft tritt.

Die für Touristen- bzw. Geschäftsreisen wichtigste Änderung:

Der Ausländer, der nicht EU Staatsangehöriger ist, muss zum Zeitpunkt der Einreise in die Schengener Staaten über einen Pass verfügen, der

a. Nicht älter als 10 Jahre und
b. Noch mindestens 3 Monate über die Dauer des Aufenthaltes hinaus gültig ist

Diese Bestimmungen gelten beim Überschreiten der Schengenaußengrenze, also nicht nur für Deutschland.