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Hallo zusammen
In meiner Verzweiflung wende ich mich an euch; evtl. hat ja jemand schon mal damit Erfahrungen gemacht.
Meine +1 hat einen ecuadorianischen Pass, wohnt aber seit mehr als 4 Jahren in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung B, gültig bis Ende 2025). Nun benötigt man als Ecuadorianer seit 2021 für einen Touristenaufenthalt in Mexico ein Visum. Da ich mit ihr noch im 2020 in Mexico war, muss ich zugeben, dass ich diese neu eingeführte Visumpflicht schlichtwegs nicht auf dem Schirm hatte (mein Fehler).
Eine Ausnahme der Visumpflicht liegt jedoch vor, sofern man (1) ein US, UK oder Schengen-Visa besitzt oder (2) einen permanenten Aufenthalt in US, UK oder einem Schengen-Staat nachweisen kann. Siehe hier:
Kein Problem für sie, dachte ich mir dank der gültigen Aufenthaltsbewilligung und Aufenthalt in der Schweiz seit 2019.
Dabei wird aber nun auf gewissen Seiten explizit geschrieben, dass eine befristete Aufenthaltsbewilligung (die Schweiz stellt ausschliesslich befristete Aufenthaltsbewilligungen aus im Sinne davon, dass diese alle Jahre oder alle zwei Jahre wieder verlängert werden müssen) nicht als Beleg für einen permanenten Aufenthalt gelten würde. Dies ist für mich absolut irrsinnig, wenn man bedenkt, dass ein "einfaches" Schengen-Visa als Berechtigung ausreicht; eine nur recht hart zu "erreichende" Aufenthaltsbewilligung in einem Schengen-Land offenbar aber nicht.
Eine Beantragung eines Visums für Mexico kann man vergessen, meine +1 ist seit Dezember ferienhalber im Heimatland in Ecuador, Visatermine für Mexico zu bekommen ist schlichtweg ein Ding der Unmöglichkeit, gewisse Leute warten seit mehr als einem Jahr auf einen Termin.
Nun würde ein bereits gebuchter und nicht stornierbarer Aufenthalt in Mexico anstehen anfangs Januar und ich habe drei Fragen:
a) (Obwohl mich dies wundern würde) Hat jemand mit diesem Problem in Mexico bereits Erfahrungen sammeln können? Wie präzise wird da diese permanent Residence geprüft?
b) Wie gross stuft ihr die Chancen ein, dass man am Airport in UIO überhaupt den Unterschied einer Permanent Residence oder Temporary Residence versteht und prüfen wird? Offenbar würde eine Aufenthaltsbewilligung C der Schweiz genügen, eine Aufenthaltbewilligung B jedoch nicht (obwohl beide quasi identisch aussehen und beide jeweils ein expiry date haben).
c) Könnte man als Lösung quasi trotz einer bestehenden Schengen-Aufenthaltsbewilligung noch ein Schengen-Visa beantragen? Dieses könnte vermutlich noch in time geholt werden und würde ja dann eine Einreise in Mexico erlauben.
Sehr konkrete Fragen, ich weiss, aber ich bin über diese Regelung der Mexikaner schon sehr irritiert und gleichermassen überrascht. Vielleicht hat ja trotzdem jemand gewisse Erfahrungen in diesem Bereich.
In meiner Verzweiflung wende ich mich an euch; evtl. hat ja jemand schon mal damit Erfahrungen gemacht.
Meine +1 hat einen ecuadorianischen Pass, wohnt aber seit mehr als 4 Jahren in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung B, gültig bis Ende 2025). Nun benötigt man als Ecuadorianer seit 2021 für einen Touristenaufenthalt in Mexico ein Visum. Da ich mit ihr noch im 2020 in Mexico war, muss ich zugeben, dass ich diese neu eingeführte Visumpflicht schlichtwegs nicht auf dem Schirm hatte (mein Fehler).
Eine Ausnahme der Visumpflicht liegt jedoch vor, sofern man (1) ein US, UK oder Schengen-Visa besitzt oder (2) einen permanenten Aufenthalt in US, UK oder einem Schengen-Staat nachweisen kann. Siehe hier:

Kein Problem für sie, dachte ich mir dank der gültigen Aufenthaltsbewilligung und Aufenthalt in der Schweiz seit 2019.
Dabei wird aber nun auf gewissen Seiten explizit geschrieben, dass eine befristete Aufenthaltsbewilligung (die Schweiz stellt ausschliesslich befristete Aufenthaltsbewilligungen aus im Sinne davon, dass diese alle Jahre oder alle zwei Jahre wieder verlängert werden müssen) nicht als Beleg für einen permanenten Aufenthalt gelten würde. Dies ist für mich absolut irrsinnig, wenn man bedenkt, dass ein "einfaches" Schengen-Visa als Berechtigung ausreicht; eine nur recht hart zu "erreichende" Aufenthaltsbewilligung in einem Schengen-Land offenbar aber nicht.
Eine Beantragung eines Visums für Mexico kann man vergessen, meine +1 ist seit Dezember ferienhalber im Heimatland in Ecuador, Visatermine für Mexico zu bekommen ist schlichtweg ein Ding der Unmöglichkeit, gewisse Leute warten seit mehr als einem Jahr auf einen Termin.
Nun würde ein bereits gebuchter und nicht stornierbarer Aufenthalt in Mexico anstehen anfangs Januar und ich habe drei Fragen:
a) (Obwohl mich dies wundern würde) Hat jemand mit diesem Problem in Mexico bereits Erfahrungen sammeln können? Wie präzise wird da diese permanent Residence geprüft?
b) Wie gross stuft ihr die Chancen ein, dass man am Airport in UIO überhaupt den Unterschied einer Permanent Residence oder Temporary Residence versteht und prüfen wird? Offenbar würde eine Aufenthaltsbewilligung C der Schweiz genügen, eine Aufenthaltbewilligung B jedoch nicht (obwohl beide quasi identisch aussehen und beide jeweils ein expiry date haben).
c) Könnte man als Lösung quasi trotz einer bestehenden Schengen-Aufenthaltsbewilligung noch ein Schengen-Visa beantragen? Dieses könnte vermutlich noch in time geholt werden und würde ja dann eine Einreise in Mexico erlauben.
Sehr konkrete Fragen, ich weiss, aber ich bin über diese Regelung der Mexikaner schon sehr irritiert und gleichermassen überrascht. Vielleicht hat ja trotzdem jemand gewisse Erfahrungen in diesem Bereich.