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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
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Generell erst mal vielen Dank für die zahlreichen Tipps!

Das scheint mir eine vernünftige und praktikable Idee zu sein, am besten gleich reinsetzen.

Wir sind ab nächstem Wochenende im Weihnachts(flucht)urlaub. Werde im nächsten Jahr dann mal eine ausgiebige Beschreibung der Küche mit Maßen und reichlich Fotos erstellen. Da die Küche ja erst im Mai 2020 abgebaut werden soll, wird es wahrscheinlich ausreichen, die Küche so im März 2020 bei eBay Kleinanzeigen einzustellen, oder?

Wegen der NK: Da gibt es eigentlich genügend Entscheide und mehr, daß bei verspätet erstellter oder gar nicht erstellter Abrechnung die NK zurückgefordert werden können.
Aber:
Ich bin kein Anwalt. Da gibts genügend. Hoffentlich hast Du eine RSV.

Eine RSV habe ich, aber Mietangelegenheiten sind nicht eingeschlossen. Die Rechtslage ist aber in meinen Augen eindeutig, sodass ich durchaus gewillt bin, die Kosten für einen Rechtsanwalt und ggf. das Gericht vorzustrecken. Leider versteht mein Vermieter offenbar keine andere Sprache und ist der Meinung, dass nach Gutsherrenart festgelegte Nebenkosten rechtmäßig seien. Daher gehe ich auch davon aus, dass er die Kaution ohne Rechtsmittel nicht herausrücken wird. Das Einlegen von Rechtsmitteln wird daher leider unumgänglich.

Je nach Grundriss der Wohnung/Küche und Grösse des Gebäudes: Aushang für die Nachbarn machen.

Vielleicht will ja jemand ohnehin seine Küche demnächst erneuern - und eine, die perfekt auf den Grundriss passt und man nicht mal neue Arbeitsplatten braucht, erleichtert vielleicht die Entscheidung.

Prinzipiell gute Idee, aber es ist ein kleiner Altbau mit nur drei Parteien und total unterschiedlichem Schnitt der Wohnung. Wird daher wohl auf eBay Kleinanzeigen herauslaufen.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.904
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Howard Johnson
Mmmm.... Ich persönlich (!) würde ja gleich die Anzeige in eBay schalten. Aber wenn Du es zeitlich nicht schaffst...

Die Nummer mit NK und evtl. Kaution klingt ja schon jetzt sehr spassig.
Hattest Du jemals die fehlenden NK-Abrechnung angemahnt oder eingefordert? Was ist mit der anderen Partei?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.139
31.825
MUC
Würde es nach eurem Urlaub reinsetzen. Je eher desto besser :)

Mmmm.... Ich persönlich (!) würde ja gleich die Anzeige in eBay schalten. Aber wenn Du es zeitlich nicht schaffst...

Dann nehme ich das direkt nach dem Urlaub mal in Angriff.

Hattest Du jemals die fehlenden NK-Abrechnung angemahnt oder eingefordert? Was ist mit der anderen Partei?

Ja, Abrechnungen wurden innerhalb der 3-jährigen Verjährungsfrist angemahnt. Weitere Nebenkostenvorauszahlungen werden meinerseits einbehalten. Damit sollte die Grundlage bestehen, die Rückzahlung aller Vorauszahlungen einklagen zu können.

Die andere Partei zahlt nur die Hälfte unserer Vorauszahlung, da uralter Vertrag. Der Herr ist daher auch ganz froh, dass keine Abrechnung kommt, da er mit einer Nachzahlung rechnen würde.
 
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