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Guten Tag,
ich habe eine kurze Frage im Zusammenhang mit einem Entschädigungsfall bei Flugverspätung (X3-Flug, Fuerteventura-Stuttgart; Oktober 2013). Die Maschine ist aufgrund eines technischen Defekts erst am Folgetag in Stuttgart gelandet. TUI ist zwar bereit, die entsprechenden 400 Euro pro Person zu entschädigen, jedoch in Form eines Reisegutscheins auf die nächste Flug- oder Reisebuchung (siehe Schreiben unten). Ehrlich gesagt habe ich mit so etwas schon gerechnet, dennoch möchte ich mich damit nicht zufriedengeben, zumindest wenn es nicht unbedingt sein muss.
Vielleicht kann jemand aus Erfahrung berichten, wie in einem solchen Fall sinnvollerweise vorzugehen ist. Auf einen Anwalt möchte ich verzichten. Die Zusage einer Entschädigung zeigt ja bereits, dass vonseiten TUI akzeptiert wird, dass sie im „Unrecht“ sind. Dennoch hat die Entschädigung - so denke ich zumindest - lt. Verordnung mit Sicherheit in bar/ per Überweisung zu erfolgen. Von daher gehe ich eigentlich davon aus, dass TUI hier entweder den Betrag überweisen müsste (so wie ich es auch eingefordert habe).
Bin für Tipps und Ratschläge dankbar
Viele Grüße.
ich habe eine kurze Frage im Zusammenhang mit einem Entschädigungsfall bei Flugverspätung (X3-Flug, Fuerteventura-Stuttgart; Oktober 2013). Die Maschine ist aufgrund eines technischen Defekts erst am Folgetag in Stuttgart gelandet. TUI ist zwar bereit, die entsprechenden 400 Euro pro Person zu entschädigen, jedoch in Form eines Reisegutscheins auf die nächste Flug- oder Reisebuchung (siehe Schreiben unten). Ehrlich gesagt habe ich mit so etwas schon gerechnet, dennoch möchte ich mich damit nicht zufriedengeben, zumindest wenn es nicht unbedingt sein muss.
Vielleicht kann jemand aus Erfahrung berichten, wie in einem solchen Fall sinnvollerweise vorzugehen ist. Auf einen Anwalt möchte ich verzichten. Die Zusage einer Entschädigung zeigt ja bereits, dass vonseiten TUI akzeptiert wird, dass sie im „Unrecht“ sind. Dennoch hat die Entschädigung - so denke ich zumindest - lt. Verordnung mit Sicherheit in bar/ per Überweisung zu erfolgen. Von daher gehe ich eigentlich davon aus, dass TUI hier entweder den Betrag überweisen müsste (so wie ich es auch eingefordert habe).
Bin für Tipps und Ratschläge dankbar
Viele Grüße.
Sehr geehrte Familie lh1351,
wir kommen zurück auf Ihr Schreiben und bedanken uns für Ihre Geduld.
Sie haben sich bei der Wahl Ihres Fluges für uns entschieden und uns damit Ihr Vertrauen zum Ausdruck gebracht. Umso mehr bedauern wir, dass Ihre Reiseplanung durch die von Ihnen geschilderte Verspätung beeinträchtigt wurde.
Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt.
Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt. Dennoch möchten wir Ihnen einen Ausgleich für Ihre Unannehmlichkeiten bieten und haben daher diesem Schreiben einen Fluggutschein zur Einlösung auf ihre nächste Flugbuchung über Billige Fl in Höhe von 800 Euro (400 Euro pro Person) beigefügt.
Gerne informieren wir Sie, dass der Gutschein auch auf eine Pauschalreisebuchung der Veranstaltermarken der TUI Deutschland GmbH, wie TUI, 1-2-Fly und Discount Travel innerhalb der Gültigkeit von 2 Jahren eingelöst werden kann.