Entschädigung bei Flugverspätung nur in Form eines Reisegutscheins?

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lh1351

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
662
1
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Guten Tag,

ich habe eine kurze Frage im Zusammenhang mit einem Entschädigungsfall bei Flugverspätung (X3-Flug, Fuerteventura-Stuttgart; Oktober 2013). Die Maschine ist aufgrund eines technischen Defekts erst am Folgetag in Stuttgart gelandet. TUI ist zwar bereit, die entsprechenden 400 Euro pro Person zu entschädigen, jedoch in Form eines Reisegutscheins auf die nächste Flug- oder Reisebuchung (siehe Schreiben unten). Ehrlich gesagt habe ich mit so etwas schon gerechnet, dennoch möchte ich mich damit nicht zufriedengeben, zumindest wenn es nicht unbedingt sein muss.

Vielleicht kann jemand aus Erfahrung berichten, wie in einem solchen Fall sinnvollerweise vorzugehen ist. Auf einen Anwalt möchte ich verzichten. Die Zusage einer Entschädigung zeigt ja bereits, dass vonseiten TUI akzeptiert wird, dass sie im „Unrecht“ sind. Dennoch hat die Entschädigung - so denke ich zumindest - lt. Verordnung mit Sicherheit in bar/ per Überweisung zu erfolgen. Von daher gehe ich eigentlich davon aus, dass TUI hier entweder den Betrag überweisen müsste (so wie ich es auch eingefordert habe).

Bin für Tipps und Ratschläge dankbar
Viele Grüße.


Sehr geehrte Familie lh1351,

wir kommen zurück auf Ihr Schreiben und bedanken uns für Ihre Geduld.

Sie haben sich bei der Wahl Ihres Fluges für uns entschieden und uns damit Ihr Vertrauen zum Ausdruck gebracht. Umso mehr bedauern wir, dass Ihre Reiseplanung durch die von Ihnen geschilderte Verspätung beeinträchtigt wurde.

Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt.

Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt. Dennoch möchten wir Ihnen einen Ausgleich für Ihre Unannehmlichkeiten bieten und haben daher diesem Schreiben einen Fluggutschein zur Einlösung auf ihre nächste Flugbuchung über Billige Fl in Höhe von 800 Euro (400 Euro pro Person) beigefügt.

Gerne informieren wir Sie, dass der Gutschein auch auf eine Pauschalreisebuchung der Veranstaltermarken der TUI Deutschland GmbH, wie TUI, 1-2-Fly und Discount Travel innerhalb der Gültigkeit von 2 Jahren eingelöst werden kann.
 

Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
3.375
37
DUS
EU-Airline bei einem intra-EU-Flug dürfte glasklar sein: Es gilt die EU-Verordnung.
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.222
37
ISBN 3932564030
Per Einschreiben(+Zeugen) oder besser noch Gerichtsvollzieher zurückschicken und zu ordentlicher Zahlung auffordern, wäre meine Reaktion. Habe die Erfahrung gemacht, das so etwas "Eindruck" macht.

Ach ja, die entstehenden Nebenkosten mit einforden.
 

lh1351

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
662
1
Danke für die Rückmeldungen soweit.

Wie groß war die Verspätung am Ende? "Nächster Tag" kann auch 00:05 sein bei Planankunft 22:00....

Verspätung war über 16 Stunden, insofern sind die 400 p. P. schon richtig, nur eben nicht als Gutschein.
 

feldkaiser

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
291
44
FRA
Ich würde mich für das "freundliche und recht informative" Schreiben bedanken und weiter schreiben:
- in der Tat hast du viel Geduld aufbringen müssen
- gerade auf Grund dieser Erfahrung möchtest du keine weiteren Reisen bei den genannten Veranstaltern buchen
- du erwartest eine unverzügliche Überweisung des Betrags auf dein Konto, Frist 14 Tage
Wenn nichts passiert, beantrage einen Mahnbescheid (Kosten um die 20 euro, dafür brauchst du keinen Anwalt).

Viel Erfolg.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Sehr geehrte Familie lh1351,

wir kommen zurück auf Ihr Schreiben und bedanken uns für Ihre Geduld.

Sie haben sich bei der Wahl Ihres Fluges für uns entschieden und uns damit Ihr Vertrauen zum Ausdruck gebracht. Umso mehr bedauern wir, dass Ihre Reiseplanung durch die von Ihnen geschilderte Verspätung beeinträchtigt wurde.

Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt.

Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt. Dennoch möchten wir Ihnen einen Ausgleich für Ihre Unannehmlichkeiten bieten und haben daher diesem Schreiben einen Fluggutschein zur Einlösung auf ihre nächste Flugbuchung über Billige Fl in Höhe von 800 Euro (400 Euro pro Person) beigefügt.

Gerne informieren wir Sie, dass der Gutschein auch auf eine Pauschalreisebuchung der Veranstaltermarken der TUI Deutschland GmbH, wie TUI, 1-2-Fly und Discount Travel innerhalb der Gültigkeit von 2 Jahren eingelöst werden kann.


Ich muss sagen, dass ich die Schreiben, mit denen diese Airline so Ausgleichsansprüche gegenüber Verbrauchern ablehnt, für grenzwertig halte. Ich habe wiederholt Schreiben von denen in den Händen gehalten, die ich für versuchte Täuschung halte (um das böse Wort "Betrug" zu vermeiden). Klar, auch Condor, AB, LH und Co. schreiben schon mal, dass keine Ansprüche bestehen, obwohl das Gegenteil der Fall ist.

Aber so etwas wie "Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt. Dennoch möchten wir Ihnen einen Ausgleich" würde ich, wenn ich Laie wäre, so verstehen, dass die GEGENWÄRTIGE Verordnung im Gegensatz zu einer womöglich ZUKÜNFTIGEN keine gesetzlichen Ansprüche in einem solchen Fall vorsieht und das Angebot ein Akt der Großzügigkeit sei. Das empfinde ich als nicht unproblematisch.

Zur Sache selbst ist alles gesagt: Gutschriften können natürlich akzeptiert werden, müssen aber nicht. Manchmal lässt sich die Situation einfach dadurch aufschlüsseln, dass man mit der Fluggesellschaft eine nominell höhere Gutschrift vereinbart. Wenn man vorhat, sehr bald wieder zu fliegen, ist das dann womöglich eine Win-win-Situation. Wenn mir eine Airline allerdings so kommt, würde ich auf stur schalten.

Nur meine persönliche Meinung.
 

Aridhol

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
378
0
Wäre interessant, wenn du uns mitteilst, wie du dich entschieden hast, bzw. was du machen wirst ;)
 
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Reaktionen: ChangeMe

lh1351

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
662
1
So, um das hier aufzulösen:

Habe nochmals an Tuifly geschrieben (übrigens per Email) und letztlich genau auf das verwiesen, was hier im Forum weiter oben auch angemerkt wurde. Entschädigung ist nun korrekt in bar/ per Überweisung erfolgt. Danke nochmals für die Hinweise.
 
F

feb

Guest
Guter Erfolg, nachhaken hilft! Gleichwohl noch zwei Anmerkungen:

(...) Wenn nichts passiert, beantrage einen Mahnbescheid (Kosten um die 20 euro, ....

Seit 01.08.2013 betragen die Gerichtskosten € 32,00.

(...)dafür brauchst du keinen Anwalt).Viel Erfolg.

Korrekt, jeder kann einen Mahnbescheidsantrag stellen. Bei dem Erstlingsversuch eines juristischen Laien liegt die Fehlerquote allerdings bei rd. 90% :eek:
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Wobei man hier im Forum (sowohl thread von mir als auch davor) hätte lesen können, dass X3 immer dann einen Gutschein anbietet,wenn sie wissen, dass sie zahlen müssen. Die Überweisung kommt dann sehr schnell nach Ablehnung des Gutscheins.