Entschädigung bei PEK-DOH-ZRH?

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misterjuliusc

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
307
1
ZRH
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Hi,

eine Freundin von mir wollte mit QR von PEK via DOH nach ZRH fliegen. Der erste Flug war jedoch verspätet, sodass sie ihren Anschluss nach Zürich verpasst hat und via MXP nach ZRH umgeleitet wurde, wo sie statt wie geplant um 14:10 dann gegen 23:00 ankam.
Sie hatte noch einen Anschlussflug gebucht, musste aber wegen der Verspätung in Zürich übernachten und hatte noch weitere Ausgaben.

Nun wurden ihr nach Nachfrage ein 150 USD Qatar-Gutschein angeboten. Hat sie ein Anrecht auf mehr laut EU 261/2004 oder tritt das hier gar nicht in Kraft, da die Verspätung auf PEK-DOH erfolgte?
Folgendes stand noch in der Mail, vielleicht kommt das einem "Schuld eingestehen" gleich?
We know you as valued passengers have every right to expect the best service and punctuality from Qatar Airways. However, there are occasions when unforeseen circumstances prevent airlines from performing its services as expected by customers. Such was the case of flight QR897/XX April 2012 from Beijing which was delayed due to the late arrival of the incoming aircraft.

Vielen Dank für Eure Hilfe und Expertise,

Julius
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.859
2.732
PIX, BER, ZRH
Hi,

eine Freundin von mir wollte mit QR von PEK via DOH nach ZRH fliegen. Der erste Flug war jedoch verspätet, sodass sie ihren Anschluss nach Zürich verpasst hat und via MXP nach ZRH umgeleitet wurde, wo sie statt wie geplant um 14:10 dann gegen 23:00 ankam.
Sie hatte noch einen Anschlussflug gebucht, musste aber wegen der Verspätung in Zürich übernachten und hatte noch weitere Ausgaben.

Nun wurden ihr nach Nachfrage ein 150 USD Qatar-Gutschein angeboten. Hat sie ein Anrecht auf mehr laut EU 261/2004 oder tritt das hier gar nicht in Kraft, da die Verspätung auf PEK-DOH erfolgte?
Folgendes stand noch in der Mail, vielleicht kommt das einem "Schuld eingestehen" gleich?
We know you as valued passengers have every right to expect the best service and punctuality from Qatar Airways. However, there are occasions when unforeseen circumstances prevent airlines from performing its services as expected by customers. Such was the case of flight QR897/XX April 2012 from Beijing which was delayed due to the late arrival of the incoming aircraft.

Vielen Dank für Eure Hilfe und Expertise,

Julius

War jetzt PEK, DOH oder ZRH in der EU?
 

misterjuliusc

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
307
1
ZRH
Danke, dann kann man das wohl abschreiben. Ansonsten irgendwelche Tipps wie man wenigstens einen Teil der Kosten erstattet bekommen kann?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.859
2.732
PIX, BER, ZRH
EU 261/2004 gilt auch in der Schweiz. Siehe hier

Okay, das ist ein Argument. Aber es gibt meiner Meinung nach trotzdem nichts:

Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Ich glaube, keine der beiden Bedingungen ist im von Dir geschilderten Fall erfüllt.
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Sie könnte versuchen weiter mit Qatar zu verhandeln.. ihre Kosten auflisten etc.

Rechtlich sieht es da jetzt eher mau aus.
 
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Reaktionen: misterjuliusc
M

Mr.Burns

Guest
Die EU 261/2004 gilt allerdings nicht für non-EU airlines bei Flügen in die EU hinein.

Ist das wirklich so? Dann haetten ja europaeische Airlines einen Kostennachteil gegenueber Airlines wie EK, UA oder TG?

Wenn ich also TG von BKK nach FRA fliege und der Flug extrem verspaetet ist, weil ein Ersatzteil erst bestellt und geliefert werden muss oder ich werde wegen Ueberbuchung vom Flug geschmissen, dann kriege ich nichts?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ist das wirklich so? Dann haetten ja europaeische Airlines einen Kostennachteil gegenueber Airlines wie EK, UA oder TG?

Wenn ich also TG von BKK nach FRA fliege und der Flug extrem verspaetet ist, weil ein Ersatzteil erst bestellt und geliefert werden muss, dann kriege ich nichts?

so ist es. Die EU-Bürokraten fördern non EU-airlines.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.859
2.732
PIX, BER, ZRH
so ist es. Die EU-Bürokraten fördern non EU-airlines.

Bullshit. Die EU fördert Passagierrechte und die sind nun mal bei Nicht-EU-Airlines ausserhalb der EU nicht durchzusetzen, bei Abflug aus der EU hingegen schon. Aber Du darfst natürlich gerne und solidarisch auf Deine Ansprüche als Fluggast zugunsten Deiner Heimat-Airline verzichten. Hat niemand was dagegen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Bullshit. Die EU fördert Passagierrechte und die sind nun mal bei Nicht-EU-Airlines ausserhalb der EU nicht durchzusetzen, bei Abflug aus der EU hingegen schon. Aber Du darfst natürlich gerne und solidarisch auf Deine Ansprüche als Fluggast zugunsten Deiner Heimat-Airline verzichten. Hat niemand was dagegen.
Das verstehe ich nicht, warum ich einen Anspruch gegen eine airline anders durchsetzen kann, nur weil der Abflug in der EU war? Wenn die EU das so geregelt hätte, könnte im Prinzip dasselbe Gericht, das bei Abflug zB der TG aus FRA zuständig wäre, auch für die Ankunft der TG in FRA zuständig sein.
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Bullshit. Die EU fördert Passagierrechte und die sind nun mal bei Nicht-EU-Airlines ausserhalb der EU nicht durchzusetzen, bei Abflug aus der EU hingegen schon. Aber Du darfst natürlich gerne und solidarisch auf Deine Ansprüche als Fluggast zugunsten Deiner Heimat-Airline verzichten. Hat niemand was dagegen.

Nunja, es wäre durchzusetzen, wenn jede Airline die in die EU ( inkl. Schweiz ) fliegen möchte, die Passagierrechte aktzeptieren muss - und das müsste für alle Flüge gelten, die auf dem Ticket einen EU Staat haben.

Bspw: DUS-DXB-BKK-SYD - falls es beim Flug BKK-SYD zu Verspätungen kommt, sollte hier das EU Passagierrecht gelten, falls aber jemand:

DUS-DXB-BKK bucht mit Emirates und dann mit SQ BKK-SIN-SYD fliegen würde, sollten die EU Rechte nur für die Emirates-Legs gelten.


Wäre doch toll, nich? :D
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.859
2.732
PIX, BER, ZRH
Nunja, es wäre durchzusetzen, wenn jede Airline die in die EU ( inkl. Schweiz ) fliegen möchte, die Passagierrechte aktzeptieren muss - und das müsste für alle Flüge gelten, die auf dem Ticket einen EU Staat haben.

Bspw: DUS-DXB-BKK-SYD - falls es beim Flug BKK-SYD zu Verspätungen kommt, sollte hier das EU Passagierrecht gelten, falls aber jemand:

DUS-DXB-BKK bucht mit Emirates und dann mit SQ BKK-SIN-SYD fliegen würde, sollten die EU Rechte nur für die Emirates-Legs gelten.


Wäre doch toll, nich? :D

Da hast Du natürlich recht, aber trotzdem lässt sich EU-Recht praktisch eher nicht vor Gericht in Peking, Doha, Abu Dhabi oder New York City einklagen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Da hast Du natürlich recht, aber trotzdem lässt sich EU-Recht praktisch eher nicht vor Gericht in Peking, Doha, Abu Dhabi oder New York City einklagen.
Und wo klagst du, wenn die ab FRA nach Peking, Doha, Abu Dhabi oder New York City geflogen sind?
Ob Ankunft oder Abflug in FRA sollte eigentlich keine Rolle spielen, wenn man die Verordnung entsprechend anpasst.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.859
2.732
PIX, BER, ZRH
Und wo klagst du, wenn die ab FRA nach Peking, Doha, Abu Dhabi oder New York City geflogen sind?
Ob Ankunft oder Abflug in FRA sollte eigentlich keine Rolle spielen, wenn man die Verordnung entsprechend anpasst.

Es spielt schon eine Rolle, wenn internationales Recht mit unterschiedlichen Rechtsnormen tangiert ist. Beispielsweise ist ja auch im Montrealer Übereinkommen der Gerichtsstand geregelt und da ist auch nicht von wahlweise Abflug- oder Bestimmungsort die Rede.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Es spielt schon eine Rolle, wenn internationales Recht mit unterschiedlichen Rechtsnormen tangiert ist. Beispielsweise ist ja auch im Montrealer Übereinkommen der Gerichtsstand geregelt und da ist auch nicht von wahlweise Abflug- oder Bestimmungsort die Rede.
Ok, verstehe ich. Aber warum funktioniert es umgekehrt? Dem thailandischen pax steht bei verspäteter Ankunft der LH in BKK laut der EU-Regelung ein Entschädigungsanspruch zu. Unterm Strich bedeutet das, wie TomBerlin ja schon bemerkt hat, einen Kostennachteil der europäischen airlines gegenüber ihren Mitbewerbern. Und übrigens nein: ich bin kein airline-Mitarbeiter....
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.859
2.732
PIX, BER, ZRH
Ok, verstehe ich. Aber warum funktioniert es umgekehrt? Dem thailandischen pax steht bei verspäteter Ankunft der LH in BKK laut der EU-Regelung ein Entschädigungsanspruch zu.

LH sollte wirklich nicht mehr nach BKK fliegen. Nein, mal im Ernst: laut Verordnung hat der thailandische Pax ja auch Ansprüche, wenn er ex EU auf TG fliegt.

Unterm Strich bedeutet das, wie TomBerlin ja schon bemerkt hat, einen Kostennachteil der europäischen airlines gegenüber ihren Mitbewerbern.

Für den Rückweg der oben genannten Konstellation, ja. Und auch der thailändische Pax würde gegenüber einer EU-Airline Ansprüche haben. Das Leben ist halt nicht immer fair, aber so schlimm scheint es für die EU-Airlines ja doch nicht zu sein.

Jedenfalls heult ja Herr Dr. Franz über die Wüsten-Airlines, die Billigheimer und die Kerosinpreise, nicht jedoch über Ausgleichszahlungen entsprechend der Fluggastrechte. Nun ist zugegebenermassen ein lauter Aufschrei wegen zu hoher Ausgleichszahlungen auch nicht die beste Eigenwerbung, zeigt man doch damit, dass man als Airline Probleme mit Annulierungen oder Verspätungen bei der Fluggastbeförderung hat.

Auf der anderen Seite könnte man natürlich (wenn auch nur theoretisch) auch für EU-Airlines einen Wettbewerbsvorteil diskutieren, zum einen in Bezug auf Qualität (Airline ist bemüht, Flüge durchzühren und pünktlich zu sein) oder auch Sicherheit (Pax ist sicher, dass die Airline nichts unversucht lässt, den Pax zu befördern bzw. zu entschädigen).

Und übrigens nein: ich bin kein airline-Mitarbeiter....

Hatte ich das behauptet?