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Hallo,
würde gerne mit Ryanair nach FRA zu einem Langstreckenflug anreisen, Zeit dazwischen etwa 3 Stunden.
Angenommen, RYR hat horrend Verspätung und ich verpasse die Langstrecke, habe ich einen Anspruch gegen RYR auf Erstattung der Umbuchungskosten?
Klar, die Durchsetzung ist nochmal ein anderes Thema
VG
würde gerne mit Ryanair nach FRA zu einem Langstreckenflug anreisen, Zeit dazwischen etwa 3 Stunden.
Angenommen, RYR hat horrend Verspätung und ich verpasse die Langstrecke, habe ich einen Anspruch gegen RYR auf Erstattung der Umbuchungskosten?
Klar, die Durchsetzung ist nochmal ein anderes Thema
VG