Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug

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siups

Neues Mitglied
19.10.2021
13
11
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Liebe Forenmitglieder,

Eurowings hat meine Entschädigungsanfrage abgelehnt, nach Recherchen im Internet kann ich mir aber nicht vorstellen, dass die Ablehnung berechtigterweise erfolgte. Vielleicht könnt ihr mir helfen, Licht ins Dunkel zu bringen und abzuschätzen, ob sich weitere Einwände meinerseits lohnen.

Die Buchung von 3 Flügen erfolgte im Rahmen einer Buchung über ki*i. Es gibt also eine Buchungsnummer.

Flug 1: Berlin -> Düsseldorf
Flug 2: Düsseldorf -> Bangkok
Flug 3: Bangkok -> Yangon


Geplante Ankunft in BKK war 05:25.
Tatsächliche Ankunft war 06:00. Also nur 35 Minuten Verspätung.
Geplanter und verpasster Anschlussflug nach Yangon: 07:55 -> 08:50.
Ankunft des Ersatzfluges in Yangon: 14:35.

Die Verspätung am Endziel lag also bei reichlich 5 Stunden und die Entfernung vom Abflughafen bemisst mehr als 3500 km.

Liebe Grüße und vielen Dank
Siups
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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34.802
MUC
BER-DUS-BKK-RGN auf einem Ticket mit Direktflug DUS-BKK???

Und sicher, dass das wirklich auf einem Ticket war und kiwi Dir nicht separate Tickets als vermeintlich eine Buchung untergemogelt hat?
 
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siups

Neues Mitglied
19.10.2021
13
11
Ich hatte eine Buchungsnummer, aber 3 verschiedene Tickets bei 3 verschiedenen Airlines.

Bedeutet das dann, dass Eurowings (Direktflug DUS -> BKK) wirklich nicht für den Flug BKK -> RGN mit Thai Airways aufkommen muss?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.600
2.338
Ich hatte eine Buchungsnummer, aber 3 verschiedene Tickets bei 3 verschiedenen Airlines.

Bedeutet das dann, dass Eurowings (Direktflug DUS -> BKK) wirklich nicht für den Flug BKK -> RGN mit Thai Airways aufkommen muss?
jap, EW hat zurecht den Anspruch abgelehnt... glaube nämlich auch nicht, dass das auf einem Ticket alles ist, insbesondere da Kiwi gerne one-ways etc kombiniert... oder wenn man nicht aufpasst, hidden-cities buchungen tätigt..
 
Zuletzt bearbeitet:

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
An sich könnte schon ein Anspruch bestehen, allerdings solltest du noch darlegen wie es dazu kam, dass die knapp zweistündige Umsteigezeit in Bangkok nicht ausgereicht hat (oder ist das ein Tippfehler?). Erstmal würde man ja vermuten, dass das ausreichend sein sollte und der Fehler evtl. sogar bei dir lag - sicherlich gab es da Gründe aber die müssen eben nachvollziehbar (und daran wird das Ganze dann wohl auch erstmal gescheitert sein) dargelegt werden.

Die Rechtsgrundlage für den gescheiterten Anschluss ergibt sich aus Wegener vs. RAM - Frage ist da halt, ob es sich wirklich um eine gemeinsame Buchung handelt oder ob Kiwi das so zusammengestöpselt hat. In diesem Falle gäbe es gar nichts.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Ich bin nicht so der DUS-Kenner... aber wurde DUS-BKK nicht bereits im Oktober 2019 von EW (ops SXD) eingestellt als die Flieger nach FRA geholt wurden?

Wann ist denn die Reise gewesen?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.293
34.802
MUC
Ich bin nicht so der DUS-Kenner... aber wurde DUS-BKK nicht bereits im Oktober 2019 von EW (ops SXD) eingestellt als die Flieger nach FRA geholt wurden?

Wann ist denn die Reise gewesen?

Das war auch meine Irritation, aber Ansprüche aus den EU-Fluggastrechten kann man ja auch für Flüge geltend machen, die in den letzten drei Jahren stattgefunden haben.

Aber die Frage bleibt, ob es ein oder mehr Tickets waren, und warum die 1:55 für den Transit in BKK nicht ausgereicht haben sollen. Wenn es tatsächlich separate Tickets waren, könnte es möglicherweise an der notwendigen Einreise, erneutem Check-in und direkter Ausreise gelegen haben.

Aber ich hoffe, dass uns der TO dies noch genauer erklärt.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
7.050
4.938
ob es sich wirklich um eine gemeinsame Buchung handelt oder ob Kiwi das so zusammengestöpselt hat. In diesem Falle gäbe es gar nichts.
Oben heißt es "Drei Tickets bei drei Airlines". Also drei Buchungen, die Kiwi irgendwie als eins verkauft hat. Das ist höchstens ein Fall für diese Kiwi-Garantie und ich wünsche schon jetzt viel Spaß, das durchzusetzen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das war auch meine Irritation, aber Ansprüche aus den EU-Fluggastrechten kann man ja auch für Flüge geltend machen, die in den letzten drei Jahren stattgefunden haben.

Aber die Frage bleibt, ob es ein oder mehr Tickets waren, und warum die 1:55 für den Transit in BKK nicht ausgereicht haben sollen. Wenn es tatsächlich separate Tickets waren, könnte es möglicherweise an der notwendigen Einreise, erneutem Check-in und direkter Ausreise gelegen haben.

Aber ich hoffe, dass uns der TO dies noch genauer erklärt.
Das wird so ähnlich ausgesehen haben ;-) [Bild zeigt ein aktuelles Beispiel von der Kiwi-Website]
1634708395836.png
 
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mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
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HKG
Immerhin fuer die Zukunft gelernt: So einen Käse nicht buchen. Also eine Verbindung mit eigenstaendigem Transfer ueber Kiwi.
 

siups

Neues Mitglied
19.10.2021
13
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Hallo und vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Wann ist denn die Reise gewesen?
Die Reise war schon im Jahr 2019. Bin gerade beim Sortieren alter Unterlagen über eine Notiz gestoßen und wollte die Sache nun abschließend klären oder verwerfen.


Das wird so ähnlich ausgesehen haben ;-) [Bild zeigt ein aktuelles Beispiel von der Kiwi-Website]
1634708395836.png
Genau. So sah meine Buchungsübersicht auch aus.

An sich könnte schon ein Anspruch bestehen, allerdings solltest du noch darlegen wie es dazu kam, dass die knapp zweistündige Umsteigezeit in Bangkok nicht ausgereicht hat (oder ist das ein Tippfehler?). Erstmal würde man ja vermuten, dass das ausreichend sein sollte und der Fehler evtl. sogar bei dir lag - sicherlich gab es da Gründe aber die müssen eben nachvollziehbar (und daran wird das Ganze dann wohl auch erstmal gescheitert sein) dargelegt werden.
Nach dem Aussteigen musste ich in BKK durch die Immigration, was dort gern mal eine Weile dauert. Anschließend waren die Checkin-Schalter für den Anschlussflug geschlossen.

Oben heißt es "Drei Tickets bei drei Airlines". Also drei Buchungen, die Kiwi irgendwie als eins verkauft hat. Das ist höchstens ein Fall für diese Kiwi-Garantie und ich wünsche schon jetzt viel Spaß, das durchzusetzen.
Auf die konnte ich glücklicherweise zurückgreifen. Weiß nicht, ob das immer so problemlos läuft mit dieser Garantie? Ich war auf jeden Fall seht froh :)

Die Rechtsgrundlage für den gescheiterten Anschluss ergibt sich aus Wegener vs. RAM - Frage ist da halt, ob es sich wirklich um eine gemeinsame Buchung handelt oder ob Kiwi das so zusammengestöpselt hat. In diesem Falle gäbe es gar nichts.
Was meinst du mit Wegener vs. RAM?

Liebe Grüße :)
 

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
914
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HKG
Da du meintest du musstest zum Check in in Bangkok klingt es so, als seien das zwei Tickets. Damit sind die Airlines aus der Haftung raus. Du könntest probieren, von Kiwi was zu bekommen. Einen Rechtsanspruch hast du nicht, es ist letztlich deren Angebot/Kulanz/Marketing.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
siups hat bereits die Kiwi-Garantie genutzt (was auch immer die verspricht und regelt/zahlt), hat dieses "unwichtige" Detail allerdings erst jetzt kurz vor deinem Beitrag erwähnt
 
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schlepper

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31.08.2016
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FRA
Mich würde trotzdem interessieren, wie vor Ort die Umbuchung auf den späteren Flug stattgefunden hat, schließlich war es für die ausführende Airline ein normaler No Show.
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.725
996
Auf Strecken wie BKK-RGN sind die "Staaats-"Airlines doch in der Regel kulant, Y-Tarif kostenlos änderbar oder analog zu USA die "flat tire rule" -
 

siups

Neues Mitglied
19.10.2021
13
11
Ich hatte da keine Probleme bei der Umbuchung bzw. vielmehr Neubuchung bei der selben Airline Thai Airways. Kiwi meinte, dass sie mir entweder den zeitlich nächsten Flug buchen oder die Höhe von dessen Ticketpreis erstatten, wenn ich selbstständig einen neuen Flug buche. Das habe ich dann für etwas später getan und den Ticketpreis (ohne Kreditkartengebühren) erstattet bekommen. Glück im Unglück!

schließlich war es für die ausführende Airline ein normaler No Show
Was könnte denn in einem solchen Falle passieren, wenn es sich um den letzten Flug einer Buchung handelt?
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.533
5.294
FRA
Was könnte denn in einem solchen Falle passieren, wenn es sich um den letzten Flug einer Buchung handelt?

Gar nichts, ich wollte damit nur sagen, dass die Airline von deinem vorausgehenden Flug gar nichts weiß, da dein Reisebüro das für dich kombiniert hat, und du vor Ort selber alles in die Hand nehmen musst.
 

siups

Neues Mitglied
19.10.2021
13
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Alles klar, das macht Sinn.

Danke für eure Einschätzungen zu dem Fall.

Lg