Entschädigungsrechner für Flugverspätung/ausfall

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FT_Reise

Neues Mitglied
19.03.2014
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www.finanztip.de
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Nachdem die gesetzlichen Regelungen für die Entschädigung bei Flugverspätung/Flugausfall für den Laien und sicherlich auch manchem Vielflieger hier recht undurchschaubar sind (Bestimmungen, Ausnahmen, Sonderfälle...), haben wir ein (nichtkommerzielles) Tool entwickelt, mit dem man die Ansprüche für den Einzelfall überprüfen kann. Und nicht nur das, wenn man Recht auf Entschädigung hat, bekommt man gleich ein Musterschreiben zum Download mit dem man sein Ansprüche bei der Airline geltend machen kann.
Jetzt wäre es natürlich schön, wenn das Tool auch von betroffenen Fluggästen verwendet wird und dafür scheint mir dieser Forumsbereich der richtige Fleck zu sein. :rolleyes:

Wie findet ihr das Tool? Entschädigungsrechner von Finanztip

Wir freuen uns für jeden Flieger, der sich damit seine Entschädigung holt!
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Wie findet Ihr das Tool?

Offenbar laesst sich die Materie nicht mit wenigen Fragen zuverlaessig bearbeiten. Weder wird nach der Airline gefragt noch nach der Strecke. Und dann ist das Musterschreiben auch noch eknzig auf deutsch.
Das Tool wirkt, als sei es mit heisser Nadel gestrickt und wird wahrscheinlich zu oft eine Entschaedigung in Aussicht stellen, die offensichtlich unberechtigt waere.

Ein Beispiel:
Das Tool erfragt weder, ob ein Pax MUC - IST oder IST - MUC geflogen ist noch ob mit TK oder LH. Dieser Unterschiec zeitigt aber fuer die Entschaedigung ein ja oder nein.
 

Banana Joe

Fluchthelfer
28.05.2012
661
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76A
Schon mutig von einem "Tool" zu sprechen, obwohl es sich einfach um ein 5-Minuten-Aufwand Script handelt.
Da hätte man mit ein bisschen Kreativität deutlich mehr rausholen können.

Und bitte... wer benutzt denn in der heutigen Zeit noch Frames?
Naja, so kann das "Tool" wenigstens jeder auf seiner HP einbinden ;)

Fluggastrechte
 
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Wagimen

Erfahrenes Mitglied
23.02.2014
793
8
Wie die Vorschreiber schon genannt haben: kaum brauchbar, da viele Details nicht beachtet werden.
 

FT_Reise

Neues Mitglied
19.03.2014
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Offenbar laesst sich die Materie nicht mit wenigen Fragen zuverlaessig bearbeiten. Weder wird nach der Airline gefragt noch nach der Strecke. Und dann ist das Musterschreiben auch noch eknzig auf deutsch.
Das Tool wirkt, als sei es mit heisser Nadel gestrickt und wird wahrscheinlich zu oft eine Entschaedigung in Aussicht stellen, die offensichtlich unberechtigt waere.
Danke für das Feedback. Vom rechtlichen Aspekt haben wir aber alle Details eingearbeitet. Weder Airline noch Start/Lande Flughafen ist erforderlich um die Ansprüche zu ermitteln. Gibt es sonst noch BEispiele bei der die Entschädigung zu unrecht in Aussicht gestellt wird?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Weder Airline noch Start/Lande Flughafen ist erforderlich um die Ansprüche zu ermitteln.

Selbstverständlich ist das notwendig. Ihr schreibt "Sie können den Rechner anwenden, wenn der Flug in der Europäischen Union starten sollte oder die betroffene Airline ihren Sitz in der EU hat." Das ist so nicht richtig. Was ist mit einem LH Flug von BKK nach KUL, da hat die Airline ihren Sitz in der EU, Geld gibts trotzdem keins.
 

FT_Reise

Neues Mitglied
19.03.2014
9
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Schon mutig von einem "Tool" zu sprechen, obwohl es sich einfach um ein 5-Minuten-Aufwand Script handelt.
Da hätte man mit ein bisschen Kreativität deutlich mehr rausholen können.

Und bitte... wer benutzt denn in der heutigen Zeit noch Frames?
Naja, so kann das "Tool" wenigstens jeder auf seiner HP einbinden ;)

Fluggastrechte

Naja, dadurch dass man sich in 10 Sekunden durchklicken kann, mag das so scheinen, dass es sich um ein 5-Minuten Skript handelt, tatsächlich war der Aufwand aufgrund der Vielzahl der möglichen unterschiedlichen Fälle deutlich höher.
Aber wir sind uns einig, dass es noch schöner und technisch ausgereifter geht
 

Banana Joe

Fluchthelfer
28.05.2012
661
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76A
Naja, dadurch dass man sich in 10 Sekunden durchklicken kann, mag das so scheinen, dass es sich um ein 5-Minuten Skript handelt, tatsächlich war der Aufwand aufgrund der Vielzahl der möglichen unterschiedlichen Fälle deutlich höher.

Dann hat euch der "Programmierer" aber ganz schön verar.... ;)

...sagt euch ein anderer ITler.
 

LH 056

Erfahrenes Mitglied
04.01.2012
7.290
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30
HAJ / FRA
instagram.com
Lediglich die Länge der Flugstrecke ist notwendig (und dass der Flug in der EU startet, bzw die Airline in der EU Ihren Sitz hat).
Wenn Sie andere Informationen haben freuen wir uns über die Quelle ;-)

Empfehle die rechtliche Beratung zu wechseln, derjenige sollte sein Wissen zu der Thematik dringend ausbauen.
Als Quelle bietet sich z.B. die EU VO 261 an.
Grundidee der Geschichte ganz nett, Umsetzung mangelhaft.
 

FT_Reise

Neues Mitglied
19.03.2014
9
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Empfehle die rechtliche Beratung zu wechseln, derjenige sollte sein Wissen zu der Thematik dringend ausbauen.
Als Quelle bietet sich z.B. die EU VO 261 an.
Grundidee der Geschichte ganz nett, Umsetzung mangelhaft.
Ja die Umsetzung geht noch viel besser, was die rechtliche Grundlage angelangt stehen wir aber zu den Ergebnissen des Tools
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ja die Umsetzung geht noch viel besser, was die rechtliche Grundlage angelangt stehen wir aber zu den Ergebnissen des Tools

Die aber weiterhin falsch sind, siehe z.B. Flüge europäischer Airlines die den europäischen Boden nicht berühren.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.715
Düsseldorf
www.drboese.de
Ja die Umsetzung geht noch viel besser, was die rechtliche Grundlage angelangt stehen wir aber zu den Ergebnissen des Tools
Huihuihui. Rutschen wir hier etwa in Richtung RDG ab?

Sätze wie "
Dieses Ergebnis basiert auf einer schematischen
Auswertung Ihrer Angaben und stellt
keine Rechtsberatung dar. Welche Ansprüche Sie im Einzelfall haben, muss individuell
geprüft werden. Sie erhalten mit diesem Ergebnis eine erste Einschätzung, aber keine
juristische Prüfung Ihres Falls.
helfen da auch nicht.


Also: Die Idee finde ich gut, die Umsetzung aber mäßig.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.210
1.106
Ja die Umsetzung geht noch viel besser, was die rechtliche Grundlage angelangt stehen wir aber zu den Ergebnissen des Tools

Hab gerade noch einmal geschaut. Der Hinweis auf den Startflughafen in der EU sowie der Airline Sitz sollte etwas prominenter hervorgehoben sein ggfs. mit dem Hinweis auf eine generelle Nicht-Anwendbarkeit, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Bei den vielen Diskussionen um die EU Verordnung im VFT haben sich Informationen an die Luftfahrt A ufsitzbehoerden als grundsaetzlich hilfreich erwiesen. Eine Adressenliste dieser Behoerden in der EU mit Musterschreiben in den Landessprachen waere nuetzlich.
 

FT_Reise

Neues Mitglied
19.03.2014
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Hab gerade noch einmal geschaut. Der Hinweis auf den Startflughafen in der EU sowie der Airline Sitz sollte etwas prominenter hervorgehoben sein ggfs. mit dem Hinweis auf eine generelle Nicht-Anwendbarkeit, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind..

Ja das ist wahr. Werden wir ändern.
Musterschreiben in Landessprache ist natürlich schon sehr aufwendig, aber englisch wäre auch schon ein Anfang
 
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