Entscheidung EUGH zur Verordnung Nr. 261/2004 Ankunftszeit

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cultural

Erfahrenes Mitglied
09.01.2012
570
1
CH
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Wenn TXL dein Endziel war und dir dadurch kein Anschlussflug durch die Lappen gegangen ist, würde ich wie vorgeschlagen mit dem Taxi nach Hause und Rechnung einreichen. Ich wage zu bezweifeln, dass du dadurch Ansprüche geltend machen kannst. Aber ist nur so eine Vermutung...
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
EIGENTLICH ist die Sache relativ klar. Tegel ich nicht Schönefeld. Da der Flug anders als geplant durchgeführt wurde, ist er rechtlich annulliert. Gab es kein KONKRETES Angebot, dass es dir ermöglicht hätte, TXL innerhalb von max. ZWEI (nicht drei) Stunden zu erreichen, ist der Ausgleich fällig.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Da Dein Zielflughafen geändert wurde, ist das eine Annullierung. Die löst wegen der erheblichen Ankunftsverspätung einen Anspruch auf Ausgleichszahlung aus.
 

Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.680
3.151
grounded
Unter dem Strich ändert das rein gar nichts für die Fluggäste, da die Airlines das Risiko auf den Flugpreis aufschlagen. Und überhaupt erhalten so oder so nur ganz wenige Prozent der Passagiere die Ausgleichszahlung. Sehe das selber gerade an meinem konkreten Beispiel: Rechtslage vollkommen klar, aber Swiss weigert sich weiterhin. Das wird sich jetzt bis zu zwei Jahre hinziehen, aber so lange ich irgendwas von 5% auf den Referenzzins als Verzugszinsen auf die 600 Euro erhalten mir egal, ist eine gute Verzinsung...und bin mir sicher dass nur ganz wenige Passagiere des vollbesetzten A340 geklagt haben.
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.276
27
ZRH
Unter dem Strich ändert das rein gar nichts für die Fluggäste, da die Airlines das Risiko auf den Flugpreis aufschlagen.

Wenn sich nicht ändert, dann hätte das Urteil nicht so eine Welle geschlagen. Jetzt kann sich die Airline nicht rausreden und sagen, dass mit der Landezeit auf der HP des Flughafens die Verspätung definiert ist. Ich hatte auch mal in FRA das "Vergnügen" fast 45 min auf dem Vorfeld zu stehen, da keine Position frei war. Hätte es das Urteil damals gegeben, hätte ich sicherlich geklagt, da es extrem nervig war und die FA's noch lange sagten, wir dürfen nicht mal telefonieren.

Und überhaupt erhalten so oder so nur ganz wenige Prozent der Passagiere die Ausgleichszahlung. Sehe das selber gerade an meinem konkreten Beispiel: Rechtslage vollkommen klar, aber Swiss weigert sich weiterhin. Das wird sich jetzt bis zu zwei Jahre hinziehen, aber so lange ich irgendwas von 5% auf den Referenzzins als Verzugszinsen auf die 600 Euro erhalten mir egal, ist eine gute Verzinsung...und bin mir sicher dass nur ganz wenige Passagiere des vollbesetzten A340 geklagt haben.

Rechtsprechung entwickelt sich. Momentan lohnt es sich für Fluggesellschaften erst nach der Klageerhebung sich zu einigen, denn nur wenige halten durch. Wie mit den Abofallen und sonstigen Abzockern wird sich der Gestaltungsspielraum verkleinern. Klare, einfach vollziehbare und einheitliche Regelungen der EU wären wünschenswert aber zumindest die Richtung stimmt.
 

Wimbai

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
323
0
Rosenheim
Klar, aber das Urteil schreit danach nun Puffer einzubauen... lieber 5 min früher ankommen als zahlen.... stimmt die Statistik dann auch wieder wie pünktlich die Flieger sind wie auch echt besser kalkulierbar bei Transfers...

Wenn Du Dir alte Flugpläne ansiehst, wird Dir auffallen, daß gerade bei Europaflügen die Zeiten damals kürzer waren.
Die Fluggesellschaften wußten also schon damals, wie das gestiegene Flugaufkommen kompensiert werden kann um weiterhin pünktlich zu erscheinen.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
das ist mir wohl bekannt. auch war früher DXB ne halbe bis 3/4h besser bzw schneller dran. gestern war gestern und meine Einschätzung bezog sichbauf zukünftige Flugplanänderungen.

damals war FRA auch mit weniger Verkehr und Taxi strecke gesegnet... heute landet man gefühlt auch mal in Aschaffenburg.... jaja, früher war alles besser...

wichtig ist dass die Flugpläne endlich mal belastbar kalkulierbar sind... hängt ja noch nen Rattenschwanz dran wie Zeit bei Gepäcktransfer oder Ausgabe wie auch anschließend evtl. Züge zu erreichen...
 

MDurston

Neues Mitglied
02.09.2014
5
0
Eine sehr wichtige Entscheidung die weitere Auswirkungen auf die Industrie machen wird. Es wird bestimmt jetzt einfacher sein, die Ersatzforderungen vor Gericht durchzuführen, auch wenn die Fluggesellschaften sicher noch immer eine Auszahlung vermeiden werden. Deswegen ist es so wichtig, dass man für seine Rechte kämpft. Firmen wie refund me unter anderen kümmern sich um die Fluggastrechte, und kennen alle die Tücken.
 
Zuletzt bearbeitet:

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.989
886
MUC, near OBAXA
Eine sehr wichtige Entscheidung die weitere Auswirkungen auf die Industrie machen wird. Es wird bestimmt jetzt einfacher sein, die Ersatzforderungen vor Gericht durchzuführen, auch wenn die Fluggesellschaften sicher noch immer eine Auszahlung vermeiden werden. Deswegen ist es so wichtig, dass man für seine Rechte kämpft. Firmen wie Werbelink entfernt unter anderen kümmern sich um die Fluggastrechte, und kennen alle die Tücken.

Plump und unseriös
 
Moderiert:

X9 Terminal A

Reguläres Mitglied
20.01.2013
43
19
Sind die Fluggastrechte auch gültig für Awardflüge? Wie wird der Zeitpunkt des Türenöffnens festgestellt?
Ich hatte auf einem CX Flug von FRA nach HKG nach eigener Zeitnahme 3h 4min Verspätung.
Dadurch habe ich meinen Anschlussflug nach BKK verpasst und musste eine Wartezeit von weiteren vier Stunden hinnehmen.
Insgesamt bin ich dadurch in BKK sechs Stunden später als planmäßig angekommen.
Sind diese sechs Stunden Gesamtverspätung auch aus fluggastrechtlicher Sicht relevant, oder nur die Verspätung des Fluges von FRA nach HKG?
Ich hoffe meine Fragen passen hier rein.
Danke für etwaige Antworten.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Sind die Fluggastrechte auch gültig für Awardflüge? Wie wird der Zeitpunkt des Türenöffnens festgestellt?
Ich hatte auf einem CX Flug von FRA nach HKG nach eigener Zeitnahme 3h 4min Verspätung.
Dadurch habe ich meinen Anschlussflug nach BKK verpasst und musste eine Wartezeit von weiteren vier Stunden hinnehmen.
Insgesamt bin ich dadurch in BKK sechs Stunden später als planmäßig angekommen.
Sind diese sechs Stunden Gesamtverspätung auch aus fluggastrechtlicher Sicht relevant, oder nur die Verspätung des Fluges von FRA nach HKG?
Ich hoffe meine Fragen passen hier rein.
Danke für etwaige Antworten.


Ja, auch Awardflüge.

Ja, die Zeit am ENDZIEL ist maßgeblich.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.188
1.085
Sind die Fluggastrechte auch gültig für Awardflüge?
Ich hatte auf einem CX Flug von FRA nach HKG nach eigener Zeitnahme 3h 4min Verspätung.
... oder nur die Verspätung des Fluges von FRA nach HKG?.

So weit meine bescheidene Kompetenz ausreicht, darf ich antworten:
Kein Unterschied zwischen Award und Revenue.
Da der Anschluss HKG-BKK keinen Bezug zur EU besitzt, ist er irrelevant.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Da der Anschluss HKG-BKK keinen Bezug zur EU besitzt, ist er irrelevant.

Nein, das hast du missverstanden.

Solange das Problem auf einem Flug mit EU-Bezug (hier das erste Segment) auftritt, findet die VO Anwendung. In dem Fall ist wie oben geschrieben dann die Ankunft am ENDZIEL maßgeblich. Selbst dann, wenn das entsprechende Segment ohne EU-Bezug ist.
 
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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
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2
DUS/BKK/MNL
Nein, das hast du missverstanden.

Solange das Problem auf einem Flug mit EU-Bezug (hier das erste Segment) auftritt, findet die VO Anwendung. In dem Fall ist wie oben geschrieben dann die Ankunft am ENDZIEL maßgeblich. Selbst dann, wenn das entsprechende Segment ohne EU-Bezug ist.


Auch bei seperatem Ticket ?
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Bei separaten Tickets ist "Endziel" i.S.d. EU-VO ja regelmäßig das jeweilige Ziel auf den einzelnen Tickets.

Oder habe ich die Frage falsch verstanden?


Ich glaube du hast richtig verstanden
Um bei dem Beispiel zu bleiben
2 Tickets - DUS-HKG und HKG-BKK
Der Flug kommt mir 2 Stunden Verspätung in HKG an, ich verpasse dadurch den Anschluss nach BKK
und komme dann mit >4 Stunden Verspätung in BKK an

Dürfte dann nichts geben, richtig ?