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Wie ist es bei der Hanse Merkur mit dem Reiserücktritt, wenn nicht in das Land einreisen darf bzw. in 14 Tage in Quarantäne müsste?
....Ist man nicht erkrankt und will aufgrund einer vorhandenen Reisewarnung stornieren, ist es kein versichertes Ereignis, und die Versicherung zahlt nicht, nur weil mal plötzlich Bedenken hat, auf Reisen zu gehen. Ist man erkrant (inkl. einer Erkrankung am Corona-Virus) ist es ein versichertes Ereignis und die Reiserücktrittsversicherung der HMRV greift.
Was der User cornbread weiterhin schuldig bleibt, ist der Passus in den Versicherungsbedingungen der HMRV, der angeblich die Leistung ausschließt. Den hat er bis dato nicht gefunden und zitiert, weil es diesen Ausschluss in den Versicherungsbedingungen schlichtweg nicht gibt.
Hängt halt davon ab. Wenn Du für ein paar Tausend Euro eine Unterkunft gebucht hast, die eben vielfach nicht flexibel buchbar ist, und Du Dich vor Reiseantritt zwingend auf COVID-19 testen lassen musst, ist das derzeit schon eine nicht ganz unwichtige Überlegung. Da reicht dann der positive Corona-Test kurz vor Abflug, wo Du eben für die Unterkunft vielfach eben schon im Zeitfenster bist, das kein kostenfreies Storno mehr erlaubt - insbesondere wenn es jetzt ein gehobener Urlaub in einem schönen Resort ist.Naja, mal ehrlich betrachtet, braucht man auch nicht unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung. Wenn ich in dieser Zeit eh flexibel buchen muss, dann brauche ich keine Rücktrittsversicherung mehr, da ich dann auch im Falle einer Krankheit einfach alles stornieren kann. Für mich das unkalkulierbarste snd zur Zeit die Einreisebestimmungen. Ohne dieses Risiko versichern zu können, macht für mich eine Rücktrittsversicherung kein Sinn.
Fassen wir zusammen:Warum soll denn auf einmal eine COVID-19 Erkrankung die Versicherungsbedingungen der RRV bei Reiswarnung aufheben? Das nimmst Du an aber einen Passus in den Versicherungsbedingungen der HMRV für genau diese Konstellation findest Du ebenso wenig wie ich. Ich verlasse mich dann lieber auf die Antwort in den FAQs.
Jetzt darfst Du drei Mal raten, warum ich auf die Frage des Threaderstellers hier geantwortet habe.Vielleicht kann ja jemand berichten, der genau mit dieser Fallkonstellation bei der HM Erfahrung gemacht hat.
Und hier kommt der Twist: Rechtsschutzversicherungen die zahlen wenn man von einem Hotel verklagt wird gibt es. Reiseversicherungen die zahlen bei Hotelstornierungen wegen Einstufungen als "Risikozone", "Reisewarnungen", Einreisebeschränkungen oder Quarantänepflichten, gibt es dagegen nicht.
Halb OT: Gegenüber den <56 Tage-Versicherungen sind die >56 Tage-Versicherungen wesentlich teurer. Spricht was dagegen, kurz vor Ablauf der Frist nach DE zurückzukommen, eine Nacht zu bleiben und dann wieder DE zu verlassen? Gesetzt den Fall, man hat noch eine deutsche Krankenversicherung und der ganze Spaß ist nicht teurer als die Reise-KV.
Die HM RRV klingt für uns interessant da wir im Februar nach Südafrika fliegen möchte.
Hat jemand Erfahrungen wie sie es sich verhält wenn eine Einreise, wie aktuell von Deutschland nach Südafrika, nicht möglich ist da die Bundesregierung einen stop auferlegt hat? Das würde unter Lockdown fallen und somit keine Erstattung erfolgen, oder?
Warum soll denn auf einmal eine COVID-19 Erkrankung die Versicherungsbedingungen der RRV bei Reiswarnung aufheben? Das nimmst Du an aber einen Passus in den Versicherungsbedingungen der HMRV für genau diese Konstellation findest Du ebenso wenig wie ich. Ich verlasse mich dann lieber auf die Antwort in den FAQs.
Letztendlich ist das doch jedem selber überlassen ob er die RRV der HM abschließt und damit ausgeht, dass bei Reisewarnung sein Rücktritt auf Grund einer COVID-19 Erkrankung versichert ist.
Ich würde es jeden Falls nicht tun. Zumindest nicht nur auf Grund des Risikogebietes und der Reisewarnung.
Vielleicht kann ja jemand berichten, der genau mit dieser Fallkonstellation bei der HM Erfahrung gemacht hat.
frage:und ich behaupte, dass Du mit dieser Aussage unrecht hast.
Ich würde das Risiko jeden Falls nicht eingehen und nur wegen der "Reisewarnung" bei der HM solch eine RRV+
Corona-Zusatzpolice abschließen, da die FAQ für mich bei Reisewarnung den Versicherungsfall (Storno wegen Krankheit/Reiseunfähigkeit) eindeutig ausschließt.
Ich kenn mich jetzt nicht im DE Versicherungsrecht aus, aber wie bezahlst du dann die Behandlungskosten in DE nach erfolgten Rücktransport (je nach Vorfall nicht auszuschließen) wenn du in DE nicht mehr versichert bist?
.... Dazu passend bringen wir am 8. Februar 2021 einen neuen und umfassenderen
Ergänzungs-Schutz Covid-19 auf den Markt.
Zusätzlich zur Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis enthält der neue Ergänzungs-Schutz folgende Leistungen:
NEU: Versicherungsschutz besteht in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung der Hauptversicherung bei:
· Persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahme, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
· Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur.
· Verweigerung der Einreise, z.B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur.
Kann die Reise nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantäne betroffen sind, Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis € 1.000,- pro Person.
NEU: Versicherungsschutz besteht auch bei Reisewarnung aufgrund Covid-19
· Somit gewährt der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 auch dann Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung wegen Covid-19 vorliegt
Abschluss Versicherung für eine Reise
· Buchbar ist der Ergänzungs-Schutz Covid-19 in Kombination mit einer Reiserücktritts-Versicherung oder einem RundumSorglos-Schutz der ERGO Reiseversicherung (bei Neuabschluss oder bis 30 Tage vor Abreise für eine bereits abgeschlossene Versicherung).
· Die Prämien betragen 13,- Euro mit Selbstbeteiligung (SB) und 15,- Euro ohne SB.
· Die Tarife sind über alle bekannten Buchungssysteme abschließbar und gelten weiterhin pro Buchung bis max. 9 Personen.
· Ihre Kunden haben bereits eine Jahres-Versicherung? Auch dann kann der Einmal-Ergänzungs-Schutz für jede Reise jeweils neu dazu gebucht werden.
Abschluss Versicherung für mehrere Reisen im Jahr
· Schließen Ihre Kunden eine neue Jahres-Versicherung ab, können sie den Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 nun für 17,- Euro mit Selbstbeteiligung (SB) und für 19,- Euro ohne SB mit dazu abschließen.