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Erstattung von Steuern

Razor2

Erfahrenes Mitglied
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Müssen Steuern und Gebühren von ungenutzten Tickets immer erstattet werden?

Ich habe ein sehr günstiges Eco (K) Ticket storniert und folgende Antwort erhalten:
"oben genanntes Dokument wurde uns zur Erstattung eingereicht. Nach Überprüfung der Tarifbedingungen ergab sich für dieses Dokument kein Erstattungswert.
Grundsätzlich sind Steuern und Gebühren von ungenutzten Tickets (auch Teilstrecken) immer erstattbar. Eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der bereits genutzten Coupons (Teilstrecken) für das oben genannte Ticket hat jedoch ergeben, dass der tarifarische Wert des genutzten Teils des Tickets höher ist als der Betrag der Steuern und Gebühren für die ungenutzten Coupons (Teilstrecken) der Reise. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, haben wir den niedrigeren Erstattungswert der Steuern und Gebühren mit der höheren Tarifdifferenz verrechnet und verzichten zu Ihren Gunsten auf eine Nachbelastung."

Das klingt für mich als würde LH sich drücken die gesetzlich vorgeschriebenen Teil zurückzuzahlen.
 
Nachtrag: LH hat die Steuern und Gebühren doch zurückgezahlt.

Also diese kuriose Email geschrieben und dennoch gezahlt. Was für Amateure machen die Prozesse bei LH?
 
Ich hänge mich hier kurz ran:

Liege ich korrekt mit meiner Annahme, dass bei einem Non-Flex Ticket hier der Ticketpreis von 11€ sowie der Zuschlag von 180€ nicht erstattbar sind, der Rest aber schon?

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Nicht angetretener Flug DRS-FRA durchgeführt von Air Dolomiti mit EN-Nummer, gebucht auf Lufthansa. Beide verweisen auf jeweils anderen Partner, wer ist zuständig für die Erstattung von Steuern und Gebühren? Gerne mit Rechtsgrundlage.
 
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