EU Fluggastrechte / Annullierung

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Rena

Aktives Mitglied
25.07.2019
243
235
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Schau doch einfach selber mal bei Airlink nach, was noch verfügbar ist, und nenne dann am Telefon die konkrete Flugnummer.
Ende Dezember sieht es tatsächlich an einigen Tagen ziemlich mau aus in der Businessclass - zumindest für die Fluge am Nachmittag. Denn die beiden Morgenflüge dürftest du kaum erreichen, weil das Gepäck auf jeden Fall geholt und neu eingecheckt werden muss.
Bei 6 Flügen pro Tag würde ich auch nicht unbedingt von "massenhaft" reden ...
 

chrisome

Neues Mitglied
12.10.2025
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Seltsam. Airlink hat haufenweise Flüge jeden Tag.
Wir reisen zu sechst. Habe nach verfügbaren Flüge gesucht und es gibt tatsächlich keinen adäquaten Ersatz, sprich entweder zu knapp nach Landung in JNB oder spät abends.

Direktflug FRA - CPT wurde auch angeboten aber nur noch ein Sitzplatz frei. Also Alternativen habe ich keine.

Wie soll ich nun weiter vorgehen? Insbesondere Zugang Lounge in JNB und Kompensation. Also quasi meine ursprüngliche Frage.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.617
5.647
Wie soll ich nun weiter vorgehen? Insbesondere Zugang Lounge in JNB und Kompensation. Also quasi meine ursprüngliche Frage.
Schwierig.

Loungezugang sollte es nach Aussage von SAA für C Passagiere auf den Y Only Flügen trotzdem geben. Wurde zumindest damals so kommuniziert.

Kompensation wird schwierig. Zahlen müsste die SAA - viel Spaß dabei, das Geld einzutreiben. Viel wäre es eh nicht (Wahrscheinlich mittlerer 2 stelliger € Bereich).
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.262
1.714
Downgrade Kompensation nach EU261 kannst du ja auch bei LH holen. Ist aber anteilig auf die Strecke gerechnet wohl nicht wirklich lukrativ.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
28.329
19.379
www.red-travels.com
Sicher? Zahlen muss immer der, der es verursacht hat. - Hier also SAA.

Man könnte das Beispiel des Verspätungsurteils nehmen… letztlich wenn LH selbst schon sagt zur Kompensation bei LH einreichen, werden sie wissen, dass sie selbst zahlen (und wahrscheinlich entsprechend selbst bei SAA geltend machen müssen als Ticketverkäufer) und wenns nicht auf Anhieb klappt, gehts eben zum Anwalt.

Flugverbindung von einem Mitgliedstaat in einen Drittstaat mit Umsteigen in einem anderen Drittstaat, die Gegenstand einer einzigen Buchung war: Das Luftfahrtunternehmen, das den ersten Teilflug durchgeführt hat, ist verpflichtet, den Fluggästen einen Ausgleich zu leisten, wenn es bei der Ankunft des zweiten Teilflugs, der von einem Luftfahrtunternehmen von außerhalb der Gemeinschaftdurchgeführt wurde, zu einer großen Verspätung gekommen ist

 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.148
3.507
CGN / MUC / ZRH / EWR
Nächste Woche ist wohl kurzfristig Fluggastrechte Showdown.. :cool:

Interessanterweise hat der EU Rat (für Abschaffung/Aufweichung) nun das EU Parlament gegen sich, das zugleich deutlich mehr Rechte fordert:

 

chrisome

Neues Mitglied
12.10.2025
8
2
Schwierig.

Loungezugang sollte es nach Aussage von SAA für C Passagiere auf den Y Only Flügen trotzdem geben. Wurde zumindest damals so kommuniziert.

Kompensation wird schwierig. Zahlen müsste die SAA - viel Spaß dabei, das Geld einzutreiben. Viel wäre es eh nicht (Wahrscheinlich mittlerer 2 stelliger € Bereich).
Vielen Dank für die schnelle Hilfe und vielen Antworten. Ich habe es heute nochmal bei LH probiert mit dem Wissen, dass eine Kompensation und auch das ganze drum herum eher wenig Aussicht auf Erfolg hat und wurde nun auf einem Flug FRA-MUC-CPT umgebucht.

Die Buchung ist bestätigt, jedoch das Ticket noch nicht ausgestellt, bin noch etwas skeptisch... Gibt es hierzu Erfahrungen wie lange die Ausstellung i.d.R dauert?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.617
5.647
Gibt es hierzu Erfahrungen wie lange die Ausstellung i.d.R dauert?
Das kann schon ein paar Wochen dauern - bis zum Flug ist es ja noch etwas hin.

Die Verbindung ist auf jeden Fall 1000x besser als über JNB. Einreise und Umsteigen in JNB sind immer höchst nervig (Gepäck neu einchecken, lange Schlangen).
 
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chrisome

Neues Mitglied
12.10.2025
8
2
Das kann schon ein paar Wochen dauern - bis zum Flug ist es ja noch etwas hin.

Die Verbindung ist auf jeden Fall 1000x besser als über JNB. Einreise und Umsteigen in JNB sind immer höchst nervig (Gepäck neu einchecken, lange Schlangen).
Ja die Verbindung ist sicherlich die bessere Wahl.

Paar Wochen. Dann vertraue ich der LH mal, dass alles reibungslos läuft. Man liest ja im Forum auch Beiträge, bei denen eine solche Streckenänderung dann doch nicht "freigegeben" wurde bzw funktioniert hat. Laut Hotline ist aber alles fehlerfrei im System und das Ticket sollte zeitnah ausgestellt werden.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.617
5.647

red_travels

Reisender
16.09.2016
28.329
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fizzy_bubblech

Erfahrenes Mitglied
12.06.2009
550
16
FRA
Flug mit LH von DE nach UK, kurz vor der Landung schlechtes Wetter, es geht zurück nach DE. Viele andere Maschinen sind ungefähr zu gleichen Zeit am Zielort gelandet, Wetter war also scheinbar nur kurzfristig schlecht.

Weiterflug erst am nächsten Tag nach UK, ist hier eine Entschädigung möglich oder höhere Gewalt? Können Kosten für das Taxi zum/vom Flughafen sowie Kosten für die verlorene Nacht im Hotel geltend gemacht werden?
 

daddycoool

Aktives Mitglied
10.03.2017
196
143
Flug mit LH von DE nach UK, kurz vor der Landung schlechtes Wetter, es geht zurück nach DE. Viele andere Maschinen sind ungefähr zu gleichen Zeit am Zielort gelandet, Wetter war also scheinbar nur kurzfristig schlecht.

Weiterflug erst am nächsten Tag nach UK, ist hier eine Entschädigung möglich oder höhere Gewalt? Können Kosten für das Taxi zum/vom Flughafen sowie Kosten für die verlorene Nacht im Hotel geltend gemacht werden?


Betreuungsleistungen sollten gewährt werden, also Hotel, Verpflegung und Taxi.

Frustrierte Aufwendungen - die entgangene Hotelnacht am Ziel - wohl eher nicht.

Und ob EU261 greift, kommt auf die höhere Gewalt und das Bemühen der Airline, alle erdenklichen Maßnahmen einzuleiten, an.

Die Juristen unter uns wissen das aber genauer als ich.
 
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MitLeser

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18.06.2015
269
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Viele andere Maschinen sind ungefähr zu gleichen Zeit am Zielort gelandet, Wetter war also scheinbar nur kurzfristig schlecht.
Da kann es auch sein, dass aus verschiedenen Gründen z.B. die Separation erhöht werden musste (Wind oder Sicht zum Beispiel). Dann kann das durchaus sein, dass "viele Maschinen" da noch landen, nicht aber alle, und es sich daher um höhere Gewalt / Wetter handelt. Wenn in FRA die Hälfte der Arrivals gecancelt werden muss, dann landen da trotzdem noch "viele".

Wie der Nachschreiber dann noch ausführt kommt es auf den Einzelfall an.
 
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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
16.230
12.882
CPT / DTM

Ein in ein Flugzeug eingeschlagener Blitz kann im Fall einer großen Verspätung als „außergewöhnlicher Umstand" gelten. Ein entsprechendes Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich veröffentlicht.


Der EuGH stellte dazu fest, dass ein Blitzschlag dann einen außergewöhnlichen Umstand darstelle, „wenn er zu obligatorischen Sicherheitsüberprüfungen mit der Folge der verspäteten Freigabe des Flugzeugs für den Einsatz führt“. Der Unionsgesetzgeber habe in den Begriff der „außergewöhnlichen Umstände" die mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen einbezogen, darunter auch die Gefahr eines Blitzeinschlags. Ein Blitzeinschlag, nach dem das Flugzeug obligatorischen Sicherheitsüberprüfungen unterzogen werden muss, sei nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betreffenden Luftfahrtunternehmens und von ihm nicht tatsächlich beherrschbar.