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[EuGH] Airlines müssen auch Provision erstatten

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
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Die Überschrift habe ich ganz dreist von tagesschau.de geklaut. ;)

Bei Flugstreichungen müssen Airlines ihren Kunden den komplett bezahlten Preis samt Vermittlungsgebühren von Dritten erstatten, wenn sie von dieser Provision wussten.

(...)

Eine Familie aus Hamburg hatte vor dem dortigen Amtsgericht geklagt. Sie hatte Ende November 2015 über das Online-Portal Opodo für 1108,88 Euro Flüge gebucht. Nachdem ihre Verbindung von der Hansestadt nach Faro (Portugal) gestrichen wurde, wollte die spanische Airline Vueling nur jenen Betrag zurückzuzahlen, den sie tatsächlich erhalten hatte - nicht aber die Gebühr in Höhe von 77 Euro, die Opodo als Vermittler kassiert hatte.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-flugstreichung-101.html
 
"wenn sie von dieser Provision wussten"

Das ist der Knackpunkt... Wie immer in Grenzfällen wird keine Information dazu gegeben, ob der Vermittler dann die Provision erstatten muss oder nicht.
 
Falls hier im konkreten Fall Opodo den Flug bei Vuelingvia Screenscraping für den Kunden gebucht haben sollte, dann wird Vueling sicher nichts von der Provision wissen und der Kläger hat einen Pyrrhus-Sieg erstritten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls hier im konkreten Fall Opodo den Flug bei Vuelingvia Screenscraping für den Kunden gebucht haben sollte, dann wird Vueling sicher nichts von der Provision wissen und der Kläger hat einen Pyrrhus-Sieg erstritten.
Opodo bucht bei Vueling nicht über Screenscrapping sondern über einen Agentur Login als Reisebüro.
 
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