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Fluggäste mit Anschlussflügen haben Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, wenn sie an ihrem Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr ankommen. Dafür ist unerheblich, ob schon die ursprüngliche Verspätung des ersten Flugs diese Grenze überschritten hat, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschied. Damit setzten die Luxemburger Richter ihre Reihe von Urteilen fort, mit der sie die Rechte von Fluggästen in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut haben (Az.: C-11/11).
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FAZ, 27.02.2013, Nr. 49, S. 10
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FAZ, 27.02.2013, Nr. 49, S. 10