Eurowings Holidays angeblicher Preisfehler

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TobiTobsen

Aktives Mitglied
31.10.2012
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Hallo zusammen,

folgende Situation und vielleicht hat der ein oder andere eine Einschätzung für uns über die weitere Vorgehensweise:

Gebucht haben wir gestern eine Kombination aus Flug und Hotel über Eurowings Holidays nach Mallorca Ende April für 5 Tage

Flüge DUS - PMI - DUS vom 27.04. bis zum 02.05 mit EW
Hotel "The Donna" 5 Nächte DZ inklusive Frühstück
Preis: 1120,00 € für 2 Personen

Reiseunterlagen sofort nach der Buchung und Anzahlung erhalten.
Am frühen Abend bekomme ich dann einen Anruf seitens Eurowings Holidays, dass es sich hier um einen Preisfehler handelt und man die Buchung stornieren müsste.
Gleichzeitg hat man mir aber angeboten für einen Aufpreis von 1100,00 € die Buchung bestätigen zu können.
Alternative: Buchung stornieren und einen Gutschein über 100,00 € erhalten (50 € Gutschein ist aktuell eh einzulösen)

Jetzt bin ich ehrlich gesagt etwas überfragt wie wir hier vorgehen sollen und können.
Über Einschätzungen würde ich mich sehr freuen.

VG
Tobias
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
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Wer ist Reisevermittler, wer ist Vertragspartner, gibt es eine Buchungsbestätigung?

Ansonsten siehe 5.3 der AGB der "holidays.ch GmbH"

5.3 Mit Ausnahme des gesetzlich geregelten Anspruchs auf Vertragsumschreibung sind beide Parteien an die vertragliche Abrede gebunden. Anderweitige vertragliche Änderungen auf Wunsch des Reisenden sind lediglich mit Zustimmung des Reiseveranstalters möglich. Hinsichtlich hierbei entstehender Mehrkosten gilt 5.2 entsprechend.

Denke, du solltest das "Angebot zu Vertragsänderung" nicht annehmen und auf die Einhaltung des geschlossenen Vertrags drängen (so es einen Vertrag gibt).
Viel Spass beim Durchsetzen.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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Corona-Land
Ah. Also wie bei mir. Geld weg und keine Leistung. Glaub ja nicht das du am 2. Mai einchecken kannst.

Aber was nicht passt: Nur Anzahlung und Reiseunterlagen.

Sei froh das der Anbieter bereit ist zu storniern. Und Geld zurück?

Bei mir wollte er nicht storniern. Nur nachzahlen. Habe ich aber nicht.
 

TobiTobsen

Aktives Mitglied
31.10.2012
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Wie gesagt Anzahlung ist auf der KK schon gebucht und Reiseunterlagen inklusive Vorgangsnummer habe ich auch erhalten.
Restzahlung wäre Ende März fällig

Vermittler:
Eurowings Holidays
Augustaplatz 8
76530 Baden-Baden
Deutschland

Veranstalter:
holidays.ch GmbH
Kohlfirststraße 19
78266 Büsingen am Hochrhein

Ist denn der Erhalt der Reiseunterlagen ein Vertragsabschluss?
 
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berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
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Bei meiner letzten Pauschalreise habe ich ein Dokument erhalten, auf dem "Vertragsbestätigung" drauf stand..
Hilft nur, die erhalten Unterlagen aufmerksam zu lesen und ggf. fachkundigen Rat einzuholen.

Gibt es ein Dokument, das sich "Rechnung" nennt? Das deutet auch auf einen Vertragsschluss hin.
 
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TobiTobsen

Aktives Mitglied
31.10.2012
234
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Bei meiner letzten Pauschalreise habe ich ein Dokument erhalten, auf dem "Vertragsbestätigung" drauf stand..
Hilft nur, die erhalten Unterlagen aufmerksam zu lesen und ggf. fachkundigen Rat einzuholen.

Gibt es ein Dokument, dass sich "Rechnung" nennt? Das deutet auch auf einen Vertragsschluss hin.

In den genannten Unterlagen ist auch ein Dokument mit Buchungsbestätigung / Rechnung enthalten und dem genannten Rechnungsbetrag

Das steht auch noch drin:

Sie haben holidays.ch GmbH durch Ihre verbindliche Buchung, unter Anerkennung der Zahlungsverpflichtung für alle
Reiseteilnehmer, ermächtigt, den ausgewiesenen Gesamtreisepreis dem bei Buchung angegebenen
Kreditkartenkonto zu belasten
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
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Herzlichen Glückwunsch, Du hast einen gültigen Vertrag.
Jetzt gilt es, die Einhaltung des Vertrags durchzusetzen. Eine schöne Urlaubsvorbereitung...

Der Vertragspartner wird sich dann vermutlich irgendwann auf §119 BGB (Irrtum) berufen.
Aber ich kann mit nicht vorstellen, dass ein Reiseveranstalter, dessen Kernkompetenz die Durchführung von Pauschalreisen ist, damit durchkommt...

Also,
das "Angebot auf Vertragsänderung" ablehnen
Einer möglichen schriftlichen Vertragskündigung widersprechen
Reiseveranstalter auf Vertragserfüllung und/oder Schadenersatz verklagen
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.819
3.470
Corona-Land
Der Vertragspartner wird sich dann vermutlich irgendwann auf §119 BGB (Irrtum) berufen.
Aber ich kann mit nicht vorstellen, dass ein Reiseveranstalter, dessen Kernkompetenz die Durchführung von Pauschalreisen ist, damit durchkommt...
Es sieht ja so aus, als wenn es der Preis für eine Person ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ticketnummer könnte bei EW abseits von GDS-Buchungen schwierig werden....
Echt, das es keinen Buchungscode gibt ist mir bekannt, aber keine Ticketnummer?
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
591
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Es sieht ja so aus, als wenn es der Preis für eine Person ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Das Thema Ticketnummern ist erst mal unerheblich.
Ich gehe davon aus, dass im Vertrag die beiden Namen der Reiseteilnehmer aufgeführt sind? Also nicht nur ein Reiseteilnehmer bestätigt ist.
 
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TobiTobsen

Aktives Mitglied
31.10.2012
234
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Das mit der Ticketnummer ist erstmal unerheblich..
Ich gehe davon aus, dass im Vertrag die zwei Namen der Reiseteilnehmer steht.

Das Thema Ticketnummern ist erst mal unerheblich.
Ich gehe davon aus, dass im Vertrag die beiden Namen der Reiseteilnehmer aufgeführt sind? Also nicht nur ein Reiseteilnehmer bestätigt ist.
Beide Reiseteilnehmer sind in der Bestätigung vorhanden :)
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.999
1.062
Für mich als juristischen Laien sind ja diese Irrtumsgeschichten immer etwas undurchschaubar. Das wegweisende BGH-Urteil dazu im Onlinehandel VIII ZR 79/04 ist insofern bemerkenswert, weil das Notebook sogar schon ausgeliefert wurde zum Preis von 245 Euro statt 2650. Irgendwann muss man sich ja auch mal auf ein Geschäft verlassen können und ich hätte spätestens nach Versand aus meinem Laien-Bauch gesagt, dass das Unternehmen sich das Ausmaß von Fahrlässigkeit selber zuschreiben lassen muss. Wer überhaupt keine wirksamen Kontrollen gegen Fehler einbaut, muss dann vielleicht auch mal mit offensichtlichen Irrtümern leben, auch wenn es mehr als eine log-Stufe ist.... Für mich ist das so ein BGH-Urteil, was hingebogen wurde, um im Einzelfall das erwünschte Ergebnis zu bekommen. Was dann aber für nicht so krasse Fälle nicht gerade für Klarheit sorgt.

Wie hier in diesem Fall eine Irrtumsanfechtung ausgehen würde, keine Ahnung. Zumindest ist der Preis jetzt nicht total abwegig gewesen, so dass der Kunde schon bei Bestellung hätte erkennen müssen, dass es ein unsinniger Fehler ist. Und es wurde auch nicht rechtsmissbräuchlich gleich für den ganze Kegelverein gebucht. Von daher finde ich sollte der Veranstalter auch liefern.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.739
3.382
HAM, LBC
Die genannten 1.120 Euro als Preis für ein verlängertes Wochenende auf Mallorca inkl. Hotel und Flug halte ich preislich für so nachvollziehbar, dass der Veranstalter nicht mit einem Irrtum aus der Sache kommen sollte. Bei 112 Euro hätte man sicherlich auch als Kunde stutzig werden können – aber da auch der Vertrag offensichtlich vollständig geschlossen ist, würde ich da auch nichts proaktiv unternehmen...
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
591
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good old THF
Das ist nicht ganz richtig:
Da Büsingen zum deutschen Hoheitsgebiet gehört, ist weiterhin grundsätzlich deutsches Recht anzuwenden. Wegen unserer besonderen Lage wurde der oben genannte Staatsvertrag geschlossen. Darin ist geregelt, dass auf wichtigen Gebieten Schweizer Recht Anwendung findet.

..Artikel 2 Abs 1 des Staatsvertrags lesen...
 

aerodynamik

Erfahrenes Mitglied
14.04.2009
533
5
MUC
@TobiTobsen Wie ist der aktuelle Stand?

Bin auf diesen Thread gestoßen, weil ich bei einer Buchung verstehen wollte welcher Eco Tarif da eigentlich eingebucht wird. Ich kann bei Eurowings keine Miles & More Nummer eintragen und Sitzplätze kosten extra, aber es gibt pro Person 1x23kg Gepäck.