FA fragt nach Absicht mit Wohnungskauf - Warum ?

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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.942
108
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Liebe Immobilisten und/oder Steuerexperten,
vielleicht kann mich jemand hierzu erleuchten ..... !?

ENDLICH trudelt der Steuerbescheid zu 2022 ein.
Denkste !
Stattdessen die Nachricht, dass man vor Abschluss noch wissen möchte, welche Pläne ich zur Nutzung der 2022 gekauften ETTW habe.

Ausgangslage:
Seit Jahrzehnten wohnen wir in eigener Immobile.. Ist dem Finanzamt bekannt.
Vor diversen Jahren erbte ich mit Geschwistern ein Haus. Ist dem Finanzamt bekannt.
Vor 3 Jahren wurde das Haus verkauft. Ist dem Finanzamt bekannt.
Meinen Anteil verteilte ich strafzinsenvermeidend auf diverse Konten. Ist dem Finanzamt bekannt.
Letztes Jahr konnte ich dann endlich ein Objekt erwerben, bei dem mir der Kaufpreis nicht astronomisch aufgebläht erschien.
Den Erwerb hatte ich in meiner Steuererklärung 2022 angegeben. Da ich beim Notar meine Steuer-ID angeben musste, war das FA ja sowieso schon informiert worden.

WARUM will das FA jetzt meine Pläne wissen ?
Ich habe keine Ausgaben des Erwerbs zur Steuerminderung angesetzt. In allernächster Zeit ist keine Vermietung geplant. Wenn ich das aber jetzt so dem FA erkläre, befinde ich mich dann in einem Nachteil, falls ich nächstes Jahr eventuell doch vermieten will ?
Ich bin jedenfalls völlig überrascht, dass ich mich jetzt in einer Erklärung festlegen soll !
Bei der wohl immer noch vorliegenden Überlastung der Ämter handelt es sich hier doch wohl kaum um nur persönliche Neugier des Sachbearbeiters !?
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
1.019
1.367
Das zielt in Richtung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, außerdem zur Feststellung, ob ein Wiederverkauf der Wohnung als gewerblich einzustufen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.942
108
Wenn ich jetzt also erkläre, dass kurzfristig KEINE Vermietung geplant ist, was genau verbocke ich dann, falls ich in ein oder zwei Jahren doch vermieten will ?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.340
3.035
Wie begründest du denn, dass du die Wohnung leerstehen lässt? Eigenbedarf? Modernisierungsarbeiten?
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.247
939
Vermutlich interessiert sie, ob Du Mieteinkünfte verschweigst.
Oder sie haben ein Verständnisproblem (wie ich): Ich verstehe nicht, wie man das Objekt, vermutlich auf Anlage V, deklarieren kann, wenn man es nicht vermieten will. Die Anlage V dient doch zur Erklärung der Einkünfte und Ausgaben. Und Du schreibst überall Null?
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.942
108
Vermutlich interessiert sie, ob Du Mieteinkünfte verschweigst.
Oder sie haben ein Verständnisproblem (wie ich): Ich verstehe nicht, wie man das Objekt, vermutlich auf Anlage V, deklarieren kann, wenn man es nicht vermieten will. Die Anlage V dient doch zur Erklärung der Einkünfte und Ausgaben. Und Du schreibst überall Null?
Es wurde KEINE Anlage V beigefügt.
Ich hatte schlicht in einem formlosen Beiblatt (weil ich einen von Immobilien völlig unabhängigen anderen Sachverhalt näher erklären musste) kurz den Erwerb der Wohnung erwähnt.
Der Wortlaut des aktuellen Schreibens zeigt ausserdem deutlich, dass die Nachfrage durch Infos von anderer Seite (Notar?, Grundsteueramt?) ausgelöst wurde.

Ich sagte doch eingangs, dass ich NICHT versucht hatte, Kaufkosten zur Verringerung der aktuellen Steuerschuld anzurechnen. Daher verstehe ich die Forderung nach Erklärung meiner Pläne zum JETZIGEN Zeitpunkt nicht. Es reicht doch wenn ich z.B. Anschaffungskosten in V eintrage, NACHDEM ich Mieteinnahmen hatte !

Oder was genau ist für das FA von Interesse, wenn man als Privatperson eine Zweitwohnung hat ?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.628
Es wurde KEINE Anlage V beigefügt.
Ich hatte schlicht in einem formlosen Beiblatt (weil ich einen von Immobilien völlig unabhängigen anderen Sachverhalt näher erklären musste) kurz den Erwerb der Wohnung erwähnt.
Der Wortlaut des aktuellen Schreibens zeigt ausserdem deutlich, dass die Nachfrage durch Infos von anderer Seite (Notar?, Grundsteueramt?) ausgelöst wurde.

Ich sagte doch eingangs, dass ich NICHT versucht hatte, Kaufkosten zur Verringerung der aktuellen Steuerschuld anzurechnen. Daher verstehe ich die Forderung nach Erklärung meiner Pläne zum JETZIGEN Zeitpunkt nicht. Es reicht doch wenn ich z.B. Anschaffungskosten in V eintrage, NACHDEM ich Mieteinnahmen hatte !

Das Finanzamt wird dich bejahendenfalls darauf aufmerksam machen dass du eine Anlage V einreichen musst auch wenn du keine Einnahmen hast, weil du im Zweifel negative Einkünfte hast. Nicht immer das Böse annehmen, mein Finanzamt ist durchaus nett.

Die Aussagen in den Post 4 und 6 halte ich für Blödsinn. Vermietung führt nicht zwingend zur Gewerblichkeit und entgangene (ortsüblichen) Mieteinnahmen als Einkünfte stehen nicht im EStG. Ich würde drüber nachdenken, dass du zunächst eine Vermietungsabsicht hattest, die - wenn du selbst nutzt - dann wieder entfallen ist. Das könnte Sinn machen. Dass dem FA der Erwerb bekannt ist ist auch völlig klar. Du hast Grunderwerbssteuer gezahlt und dafür ist das Finanzamt und ist nicht die Gemeinde zuständig.
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
1.019
1.367
Die Aussagen in den Post 4 und 6 halte ich für Blödsinn. Vermietung führt nicht zwingend zur Gewerblichkeit und entgangene (ortsüblichen) Mieteinnahmen als Einkünfte stehen nicht im EStG.
Wenn Du genau liest, hab ich in Post #4 auch nur geschrieben, dass die Frage auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Gewerblichkeit beim Verkauf _zielt_. D.h. das ist die Frage des Finanzamts, ob es sich um sowas handelt oder nicht.

Gibt man Eigennutzung an ist auch alles in Ordnung. Das weiß aber das FA nicht automatisch, das möchte erstmal Aktenlage schaffen.
Als Eigennutzung gilt übrigens auch, wenn man ein Objekt geschenkt bekommen hat es aber im Niesbrauch durch den Schenker weiter genutzt wird.

Aber wenn Du eventuell dafür etwas an Renovierungskosten absetzen willst o.ä. spielt das eine Rolle (bei erklärter Eigennutzung sind es halt nur die üblichen haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerkosten).
Und natürlich kann später theoretisch geprüft/ermittelt werden, wenn ein anderer Name auf dem Klingelschild steht und du immer noch keine Einnahmen erklärst.
Oder Dir kann als erklärter Vermieter, der Renovierungskosten abgesetzt hat, Druck gemacht werden, die Wohnung endlich zu vermieten und dem Staat Einnahmen oder zumindest verringerte Verluste zu bescheren.
Gewerblichkeit kann auch aus Grundstückshandel resultieren, da gibt es eine 3-Objektgrenze in 5 Jahren.

Wie gesagt, das FA kann es nicht wissen, das hat nur die Pflichtmitteilung vom Grundbuchamt über den Erwerb.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.628
Wenn Du genau liest, hab ich in Post #4 auch nur geschrieben, dass die Frage auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Gewerblichkeit beim Verkauf _zielt_. D.h. das ist die Frage des Finanzamts, ob es sich um sowas handelt oder nicht.

Gibt man Eigennutzung an ist auch alles in Ordnung. Das weiß aber das FA nicht automatisch, das möchte erstmal Aktenlage schaffen.
Als Eigennutzung gilt übrigens auch, wenn man ein Objekt geschenkt bekommen hat es aber im Niesbrauch durch den Schenker weiter genutzt wird.

Aber wenn Du eventuell dafür etwas an Renovierungskosten absetzen willst o.ä. spielt das eine Rolle (bei erklärter Eigennutzung sind es halt nur die üblichen haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerkosten).
Und natürlich kann später theoretisch geprüft/ermittelt werden, wenn ein anderer Name auf dem Klingelschild steht und du immer noch keine Einnahmen erklärst.
Oder Dir kann als erklärter Vermieter, der Renovierungskosten abgesetzt hat, Druck gemacht werden, die Wohnung endlich zu vermieten und dem Staat Einnahmen oder zumindest verringerte Verluste zu bescheren.
Gewerblichkeit kann auch aus Grundstückshandel resultieren, da gibt es eine 3-Objektgrenze in 5 Jahren.

Wie gesagt, das FA kann es nicht wissen, das hat nur die Pflichtmitteilung vom Grundbuchamt über den Erwerb.


Ich halte die Frage für sehr harmlos und nachvollziehbar: das Finanzamt weiß dass es die Immobilie gibt. Das Finanzamt kennt die Adresse des Steuerpflichtigen. Immobilie und Adresse sind nicht identisch. Also wird nachgefragt. Macht Sinn.
 

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.683
Also ich finde deine Herangehensweise vom Ton auch nicht gerade in Ordnung

Wenn dir im Dezember 2023 der Steuerbescheid des VZ 2022 zugeht ist das zeitlich voll in Ordnung, soviel zu " ENDLICH"

Denkste !
ne, da ist ein Sachverhalt, der entgegen deiner Aussage bei der Veranlagungsstelkle deines FA noch nicht altenkundig ist
Der Notar hat der Grunderwerbsteuerstelle deines FA eine Mehrfertigung des Kaufvertrages deiner ETW zugeleitet, deshalb und nur dafür hat er deine Steuer- ID benötigt...vermutlich aber deine Steuernummer, aber das lassen wir mal außen vor.

Weder der Notar noch das Grundsteueramt ( gibt es übrigens gar nicht ) hat die sicher zutreffenden Nachfragen veranlasst .
Ich gehe davon aus, dass du für das neue Objekt keine Anlage V eingereicht hast.
Nach dem Erwerb einer Immobilie ist der Veranlagungsstelle nicht nur der Erwerb, sondern auch die Nutzung im Jahr 2022 offenzulegen.
Hast du Einnahmen erzielt, hast du abziehbare und abzugsfähige Werbungskosten bei § 21 EStG Einkünfte ?
Hast du auch diese Immobilie selbstgenutzt ? Die Anschaffungskosten zzgl. den Anschaffungs-Nebenkosten sind offenzulegen.
So können deine tatsächlichen Anschaffungskosten festgehalten werden, bei einer Veräußerung binnen 10 Jahren steuerlich relevant
Deine Vermietungsabsicht musst du nicht ex nunc festlegen, hat sicher niemand von dir verlangt.
Es geht nur um die vollständige notwendige Sachverhaltsermittlung. Es wird nur nach den Gegebenheiten des lezten Jahres / 2022 ) gefragt.
Solltest du in der Folge mal vermieten, steht dir ja auch eine Gebäudeafa zu. Die Bemessungsgrundlage ist jetzt festzuhalten.

Es werden dir keine nichterklärten Einnahmen unterstellt, es wird kein Mietwert für Eigennutzung angesetzt. Keiner ermittelt jetzt wegen einem gewerblichen Grundstückshandel. Es sind nur alle Besteuerungsgrundlagen für 2022 sowie die Folgejahre festzuhalten. Die Finanzierung scheinst du ja hinreichend offengelegt zu haben, deshalb wohl auch diesbezüglich keine Rückfrage.
Du kannst von Seiten des FA mit deiner Immobilie machen was du willst. Nur solltest du es jährlich dokumentieren und per Anlage V jährlich mitteilen.

Eine persönliche Neugier eines Sachbearbeiters zu unterstellen und auf die Personalsituation in der Verwaltung zu verweisen finde ich doch ziemlich weit hergeholt.
Die Nachfrage zu deinen einfach unvollständig eingereichten Unterlagen erfolgt vermutlich bereits bei dem Einscannen deiner Erklärung durch einen elektronischen Bearbeiterhinweis, den ein Sachbearbeiter einfach abarbeiten muss. Wenn kein maschineller Hinweis erfolgte, sind für mich auch keine ungerechtfertigten Rückfragen eines Sachbearbeiters erkennbar.

Die verstehen schon ihren Job, machen natürlich auch einmal Fehler, aber in deinem Fall sind diese für mich nicht ersichtlich. Also besser wieder runterkommen, die paar Angaben liefern und das dürfte es dann gewesen sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
2.029
1.118
Dann wird das FA wahrscheinlich die entgangenen (ortsüblichen) Mieteinnahmen als Einkommen bewerten..
Wie andere auch schon festgestellt haben, ist das so erstmal Unsinn.

WENN man dauernd Kosten im Rahmen einer zukünftigen möglichen Vermietung geltend machen möchte und ewig keine Einnahmen generiert, wird das FA Liebhaberei unterstellen, womit dann keine Kosten geltend gemacht werden können (da man Wohnungen in den meisten Lagen heutzutage quasi sofort vermietet bekommt, wird das FA wahrscheinlich relativ schnell kritisch werden, aber das ist eine andere Frage). Wenn man aber Kosten geltend gemacht hat, dann kommt diese pauschale Frage, was man denn vor hat mit dem Objekt, nicht. Denn dann hat man ja schon erklärt, dass man es zukünftig für Vermietung nutzen möchte.

Wenn man eine Wohnung einfach als Privatbesitz leer rumstehen lässt und dafür keine Kosten in der Steuer geltend machen will, dann interessiert das das FA Null Komma Nix.

Das FA will einfach wissen, ob mit dem Objekt Einnahmen generiert werden oder in Zukunft generiert werden sollen. Denn die wären bekanntlich, abzüglich ev. Kosten, steuerpflichtig.

Wie schon auch hier erwähnt wurde, die gleiche Frage kriegt jeder, der eine Immo geschenkt bekommt mit Nießbrauch beim Vorbesitzer. Dann schreibt man, dass keine Einnahmen generiert werden wegen im Grundbuch eingetragenem Nießbrauch des Vorbesitzers und die Sache ist erledigt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kamilah23

Neues Mitglied
25.09.2024
1
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Liebe Immobilisten und/oder Steuerexperten,
vielleicht kann mich jemand hierzu erleuchten ..... !?

ENDLICH trudelt der Steuerbescheid zu 2022 ein.
Denkste !
Stattdessen die Nachricht, dass man vor Abschluss noch wissen möchte, welche Pläne ich zur Nutzung der 2022 gekauften ETTW habe.

Ausgangslage:
Seit Jahrzehnten wohnen wir in eigener Immobile.. Ist dem Finanzamt bekannt.
Vor diversen Jahren erbte ich mit Geschwistern ein Haus. Ist dem Finanzamt bekannt.
Vor 3 Jahren wurde das Haus verkauft. Ist dem Finanzamt bekannt.
Meinen Anteil verteilte ich strafzinsenvermeidend auf diverse Konten. Ist dem Finanzamt bekannt.
Letztes Jahr konnte ich dann endlich ein Objekt erwerben, bei dem mir der Kaufpreis nicht astronomisch aufgebläht erschien.
Den Erwerb hatte ich in meiner Steuererklärung 2022 angegeben. Da ich beim Notar meine Steuer-ID angeben musste, war das FA ja sowieso schon informiert worden.
У меня был похожий опыт с агентствами недвижимости, которые были непоследовательны или уклончивы. Это всегда расстраивает, особенно когда вы серьезно настроены найти недвижимость. Недавно я хотел купить квартиру в батуми и наткнулся на надежный источник, который был чрезвычайно полезен. Они были прозрачны и профессиональны на протяжении всего процесса. Возможно, стоит проверить их, особенно если вы обеспокоены тем, что имеете дело с сомнительными агентствами. Иногда поиск надежного источника может иметь решающее значение для избежания этих неприятных сюрпризов.
WARUM will das FA jetzt meine Pläne wissen ?
Ich habe keine Ausgaben des Erwerbs zur Steuerminderung angesetzt. In allernächster Zeit ist keine Vermietung geplant. Wenn ich das aber jetzt so dem FA erkläre, befinde ich mich dann in einem Nachteil, falls ich nächstes Jahr eventuell doch vermieten will ?
Ich bin jedenfalls völlig überrascht, dass ich mich jetzt in einer Erklärung festlegen soll !
Bei der wohl immer noch vorliegenden Überlastung der Ämter handelt es sich hier doch wohl kaum um nur persönliche Neugier des Sachbearbeiters !?
Grundsätzlich könnte das Finanzamt Informationen zur künftigen Nutzung der Immobilie anfordern, um mögliche steuerliche Aspekte zu klären, insbesondere im Hinblick auf die private oder gewerbliche Nutzung (z. B. Vermietung). Solche Anfragen erfolgen häufig, um steuerliche Prognosen aufzustellen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Falls du planst, das Objekt künftig zu vermieten, könnte es sinnvoll sein, dies offen zu kommunizieren, da die Vermietung steuerlich relevant ist (z. B. Werbungskosten, AfA). Die Angabe, dass aktuell keine Vermietung geplant ist, schließt zukünftige Entscheidungen jedoch nicht aus. Wichtig ist nur, realistische und ehrliche Angaben zu machen. Vermutlich geht es dem FA darum, steuerliche Unklarheiten im Vorfeld zu vermeiden.
 
Zuletzt bearbeitet: