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Hatte DB-Zugticket Wien-Prag-Deutschland.
Anschluss in Prag wurde nicht geschafft, da letzte Verbindung verpasst, musste Hotel genommen werden.
DB erstattete Ticketentschädigung und hat Hotelerstattung an Tschechische Bahn weitergeleitet, weil diese ursächlich Schuld war.
Diese antwortete nun, dass Antrag abgelehnt ist, da Entschädigungsanspruch bis 2 Monate nach Tourbeendigung geltend gemacht werden müsste (eingereicht bei DB ca. nach 3 Monaten).
Diese Regel finde ich im EU-Recht nirgendwo.
Greift:
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32007R1371
E:NOT <---- Smily entspricht : und D in der Adresse
Artikel 60
Verjährung
(2) Andere Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in einem Jahr.
???
Danke für Hinweise, Erfahrungen, Tipps!
Anschluss in Prag wurde nicht geschafft, da letzte Verbindung verpasst, musste Hotel genommen werden.
DB erstattete Ticketentschädigung und hat Hotelerstattung an Tschechische Bahn weitergeleitet, weil diese ursächlich Schuld war.
Diese antwortete nun, dass Antrag abgelehnt ist, da Entschädigungsanspruch bis 2 Monate nach Tourbeendigung geltend gemacht werden müsste (eingereicht bei DB ca. nach 3 Monaten).
Diese Regel finde ich im EU-Recht nirgendwo.
Greift:
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32007R1371
Artikel 60
Verjährung
(2) Andere Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in einem Jahr.
???
Danke für Hinweise, Erfahrungen, Tipps!