Fahrgastrechte AT + VIE ÖBB

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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.983
34
Wien
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Bei Reisen von Wien hinaus zum Flughafen bei kauf von VOR Zonenkarten erhältlich bei den Wiener Linien und ÖBB gelten folgende Ansprüche:
Bei Verspätung und Ausfall von Fahrten sowie Platzmangel sind jedoch die Verkehrsunternehmen verpflichtet, den Fahrgast ohne Einhebung eines zusätzlichen Fahrpreises tunlichst mit dem nächsten geeigneten, über die gleiche oder eine andere Strecke verlehrenden Fahrzeug zu befördern, sodass es dem Fahrgast ermöglicht wird, mit tunlichst geringer Verspätung sein Fahrziel zu erreichen.
Quelle: Tarifverzeichnis 175 Verkehrsverbund Ost-Region (VOR)
Beförderungsbedingungen
K. Versäumen der Abfahrt, Verspätung, Ausfall von Fahrten und Betriebsstörungen
Zweiter Absatz

Bei Fahrten auf ÖBB Ticketstock gilt folgendes:
"Wenn ein Fahrgast aufgrund einer Zugverspätung den Anschluss an einen anderen Zug versäumt oder fällt ein Zug ganz oder auf einer Teilstrecke aus, hat der Fahrgast die Möglichkeit... (Rückerstattung bzw Verlängerung der Gültigkeit um max 48h).
Die Eisenbahn bescheinigt auf Verlangen des Fahrgastes den versäumten Anschluss oder den Ausfall des Zuges; sie verlängert soweit erforderlich, die Geltungsdauer des Fahrausweises und schreibt diesen für die 1. Wagenklasse oder für den neuen Beförderungsweg gültig.
Quelle:
PT ÖBB (Personentarif ÖBB)
Anlage 3 zum PT/ÖBB
21 Zugverspätung - Zugausfall, Entschädigung Fahrgastrechte.
21.3
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.983
34
Wien
Vielleicht kann es ja wer gebrauchen bzw verwenden.
Wichtig beim ÖBB Tarif ist dass Verspätungsbedingt ein Zugwechsel erforderlich ist, eine reine Verspätung bzw eine voraussichtliche Verspätung berechtigt noch nicht zum Upgrade in die 1. Klasse.
Querverweisen möchte ich dass ein Übergang in die nächsthöhere Klasse prinzipiell dem Zugpersonal unaufgefordert gemeldet werden (muss), die Praxis ist freilich eine andere.

Fragen und Probleme mit ÖBB Karten gerne an mich...