Finanzamt sagt Maximierern den Kampf an!

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Den Protest hat der Wirt clever aufgezogen, aber beim Bescheißen (den Wirt in
Deutschland will ich sehen, der kein Geld schwarz abzweigt) scheint er nicht
ganz so clever vorgegangen zu sein. Die Ware, die ich schwarz verkaufen will,
muss ich schon in cash bezahlen und bei meiner Steuererklärung weg lassen.
Er scheint also auch den falschen Steuerberater gehabt zu haben. Wenn es
eine Diskrepanz zwischen EK und VK gibt, hätte das schon dem auffallen
müssen. Dumm gelaufen, kann ich da nur sagen.

PS: Nein, ich bin kein Wirt :D (und auch kein Steuerberater)
(und auch nicht vom Finanzamt)
 
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Vielflieger1003

Erfahrenes Mitglied
21.01.2011
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nahe DUS
Bei Getränken geht das FA schon lange davon aus, dass aus 1 Liter genau 5 Gläser á 0,2 l zu verkaufen sind!!! Und danach werden Gewinn und Steuerschuld berechnet.

Schankverluste gibt es für das FA nicht. :)
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
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-2
Münsterland
Da wird kein Finanzamt vor einem Gericht mit durchkommen, dass einen keinen Ausschenkverlust geben würde!
Auch beim Schnaps und Bier muss es Werte geben, die auch einen gewissen Schwund, bzw. eine "Dreingabe" berücksichtigen. Denn wir alle erwarten, dass wir nie weniger in einem Glas haben, sondern eher mehr. Und soweit ich das gesehen habe, war das in der Regel auch immer so.

Es mag sein, dass die Finanzämter bzw. die Beamten im Aussendienst, zunächst dem Steuerpflichtigen gegenüber dieses so darstellen, aber rechtmässig bzw. vor einem Gericht werden sie damit nicht durchkommen.

Habe ja die Vermutung, da wir bisher noch nie von grossen Prozessen gehört haben, dass wohl die meisten Wirte so viel schwarz machen, dass sie mit einer gewissen ZUschätzung einverstanden sind, weil sie in Wirklichkeit ja noch weit mehr "nebenbei" gemacht haben. Bei einem wirklich ehrlichen , der in der Tat alles korrekt macht, werden sie damit nicht weiter kommen.

Hatte jetzt, aus verschiedenen Gründen, aber nie weil ich bewusst oder soo viel hinterzogen hätte, 3 grössere Steueraussenprüfungen über jeweils 3 bis 4 Jahre in den letzten ca 15 Jahren. Selbstverständlich war ich mit manchen Darstellungen so nicht einverstanden, doch waren alle Argumente durchaus logisch und nachvollziehbar.
Also da habe ich durchaus erlebt, dass diese Beamten weder faul waren noch sich stur oder irgendwie unbeweglich anstellen würden.