Finanzamt und Reisekosten?

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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
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Wie sieht es eigentlich bei Geschäftsreisen aus, die man extra am Freitag oder Samstag beginnt um vor den ersten Terminen am Montag sich ein wenig an die Zeitumstellung zu gewöhnen - kann das Finanzamt einem daraus einen "privaten" Anteil basteln? Gleiches Frage für Wochenenden die während einer längeren Reise im Ausland verbracht werden? Privater Anteil?

Hat da schon mal jemand Erfahrungen im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung sammeln können?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.080
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DUS, HAJ, PAD
Ich arbeite an dem Tag dem ich eher anreise oder später abreise um mich an die Zeitumstellung oder irgendwas anderes zu gewöhnen im Hotel (falls das Finanzamt fragen würde). Erfahrungen im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung habe ich dazu aber ein Segen noch nicht machen dürfen.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
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Ich arbeite an dem Tag dem ich eher anreise oder später abreise um mich an die Zeitumstellung oder irgendwas anderes zu gewöhnen im Hotel (falls das Finanzamt fragen würde). Erfahrungen im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung habe ich dazu aber ein Segen noch nicht machen dürfen.

Ich bin in der Regel zwei Tage kaum oder gar nicht zu gebrauchen - daher lasse ich mir gerne etwas Zeit, jetzt Frage ich mich was das FA dazu sagt - die Lohnsteuerprüfung kommt :-(
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
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Wie sieht es eigentlich bei Geschäftsreisen aus, die man extra am Freitag oder Samstag beginnt um vor den ersten Terminen am Montag sich ein wenig an die Zeitumstellung zu gewöhnen - kann das Finanzamt einem daraus einen "privaten" Anteil basteln? Gleiches Frage für Wochenenden die während einer längeren Reise im Ausland verbracht werden? Privater Anteil?

Hat da schon mal jemand Erfahrungen im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung sammeln können?

Erfahrung mit (Lohn-?)Steuerprüfung - nein.

M.E. kommt es stark auf den Sachbearbeiter/Prüfer an. Und ein Wochenende auf Hawaii ist durchaus etwas anderes als ein Anreisetag in Nowosibirsk. Irgendwo wollen die Kollegen "vom Amt" ja auch ab und zu ein Erfolgserlebnis haben.

Und letztendlich kann man ja auch am Wochenende Geschäftstermine haben. Ich glaube, so mancher (Selbständiger) Insasse dieser Anstalt hat jahrüber auch einige Geschäftsanbahnungsgespräche auf verschiedenen Kontinenten, welche letztendlich nicht in einem erfolgreichen Abschluss münden.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
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KUL (bye bye HAM)
Grundsätzlich bist du berechtigt am WE auch im Ausland zu arbeiten. Selbstverständlich kann dir das FA unterstellen das du nicht gearbeitet hast, was du mit Beweisen entkräften kannst. Hierzu können Tätigkeitsnachweise dienen. Sofern dein AG es gestattet können auch berufliche Emails deinerseits als Beleg angegeben werden.
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
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-60
FRA/SXF/MUC
Meine Erfahrung ist, dass es u.a. stark vom Reiseziel abhängt.
Wochenende in Honolulu gibt eher Rückfragen als Little Rock oder Des Moins. ;)

Kommt immer auf den Beruf an... =;

Wir können sogar Tahiti und ein nettes Boot absetzen. :eek: :D

Meiner Erfahrung nach lassen die Beamten in einem persönlichen Gespräch und mit verständlicher Begründung über vieles mit sich reden.

Wobei es bei uns nicht um eine Lohnsteuerprüfung ging, sondern um eine allgemeine, aber extrem umfangreiche (es wurde jahrelang ermittelt) Steuerprüfung nach anonymer, natürlich unbegründeter Anzeige. :rolleyes:



Sollte es zu Nachfragen kommen, kannst Du dem Beamten ganz höflich vorschlagen, eine solche Reise mitzumachen,
die Zeitverschiebung und den langen Flug, und sich bitte dann ein eigenes Bild zu machen, ob Deine Vorgehensweise "angemessen" ist.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.910
13.348
FRA/QKL
Ich hatte schon diverse Probleme mit den Brüdern vom FA. Ich habe es vor vielen Jahren sogar einmal schriftlich von einem Prüfer bekommen, dass man es begrüssen würde am Freitag (Abend) zurück zu fliegen und am Sonntag wieder anzureisen, wenn man kommenden Montag wieder einen Termin hat... , ... bei Einsatzort USA. :eek:

Ich kann nur empfehlen alles exakt zu dokumentieren und Nachweise gut aufzuheben. Dazu zählen nicht nur Reisedokumente, sondern auch z.B. Memos für die eigene Ablage zwecks Nachvollziehbarkeit. Wenn nach Jahren in einer Prüfung etwas aufkommt sollte man präpariert sein und alle Fakten präsentieren können. Wenn man dann nicht sehr schnell stichhaltig argumentieren kann ist man schnell auf der Verliererseite.
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
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Ich hatte schon diverse Probleme mit den Brüdern vom FA. Ich habe es vor vielen Jahren sogar einmal schriftlich von einem Prüfer bekommen, dass man es begrüssen würde am Freitag (Abend) zurück zu fliegen und am Sonntag wieder anzureisen, wenn man kommenden Montag wieder einen Termin hat... , ... bei Einsatzort USA. :eek:

Das haben die dir nicht ernsthaft geraten? Dann immer in F :D Aber mir kommt es so vor als ob die echt Langeweile haben - eine Lohnsteuerprüfung bei ein Fa. die ausser dem GF noch einen Azubi und einen MA hat.
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
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FRA/SXF/MUC
Ich hatte schon diverse Probleme mit den Brüdern vom FA. Ich habe es vor vielen Jahren sogar einmal schriftlich von einem Prüfer bekommen, dass man es begrüssen würde am Freitag (Abend) zurück zu fliegen und am Sonntag wieder anzureisen, wenn man kommenden Montag wieder einen Termin hat... , ... bei Einsatzort USA. :eek:

Nicht Dein Ernst?! :eek:

Bzw. sein Ernst?! ;)

Da scheint der Faktor "Mensch" wirklich immer entscheidend reinzuspielen, abseits von klar definierten Regeln.

In unserem Fall wird sogar akzeptiert, daß noch 1-2 Tage nach Beendigung der "offizieller Geschäftsreise" drangehängt werden, weil bestimmte Dinge dann noch vor Ort anfallen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.910
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FRA/QKL
Das haben die dir nicht ernsthaft geraten?
Anfangs doch. Das war damals die erste Prüfung nach unserer Firmengründung und die hatten ein echtes Problem wie sie mit so viel Auslandsreisen umgehen sollen. Hat sich irgendwann aber gelockert, da wir akribisch jede einzelne Reise sehr gut dokumentieren.

Mit den hohen Flugkosten, auch für F Tickets hatte ich übrigens nie auch nur ansatzweise ein Problem. Es waren eher die günstigeren Tickets mit Wochenende dazwischen, die wirklich angezweifelt wurden bzw. nicht vollständig als Geschäftsreise anerkannt werden sollten.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.140
900
im Paralleluniversum
Letztes Jahr hat ein MA von mir gefragt, ob er an seinen geschäftlichen USA Aufenthalt eine WOche Urlaub anhängen kann. Nachdem ich ehrlich nicht wusste, wie damit umzugehen ist, haben wir einfach eine Anfrage an das Finanzamt bei uns gemacht. Nach einigen Rückfragen haben die uns dann bestätigt, dass wir Flüge etc. auch nicht anteilig als Geldwertervorteil versteuern müssen, weil die Kosten ja eh angefallen wären. Nur die privat genutzte Zeit darf halt nirgends in den Unterlagen auftauchen. Für den Mietwagen haben wir es dann so gemacht, dass wir zwei Anmietungen hatten. Für die geschäftliche Zeit und dann für die Urlaubszeit. Letzteres hat dann der MA gleich selber bezahlt.

Wichtig ist aber: Auf der Antwort stand explizit drauf, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung ohne Anspruch auf Wiederholungsanerkennung handelt.

In Bezug auf ein Wochenende argumentieren wir bisher erfolgreich immer mit der Sundayrule (Nacht von Samstag auf Sonntag). Denn weil hier die Reisekosten erheblich sinken, schicken wir den MA lieber schon am Samstag los als erst am Montag. Hat bisher noch nie Stress gegeben.